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ᐅ KfW-Kredit + Tilgungszuschuss für Einliegerwohnung


Erstellt am: 11.11.17 15:32

Alderney11.11.17 15:32
Hallo zusammen,

es geht um die KfW-Förderung. Wir sind gerade dabei, den Bau eines EF-Hauses in Baden-Württemberg zu planen. Das Einfamilienhaus soll den Vorgaben von KfW 40+ entsprechen. Sind alle Voraussetzung erfüllt, bekommt man dafür ja pro Wohneinheit (in diesem Fall das Einfamilienhaus) einen recht günstigen Kredit von der KfW in Höhe von 100.000 € sowie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15.000 €. Soweit so gut.

Wie den Statuten zu entnehmen ist, wird Kredit und Tilgungszuschuss pro Wohneinheit gewährt. Sollten wir nun in unser Einfamilienhaus eine (kleine) Einliegerwohnung im Keller integrieren (separater Zugang, Bad, Kochnische...Voraussetzungen für eine Einliegerwohnung sind natürlich zu erfüllen), wären ja letztendlich 2 Wohneinheiten vorhanden.

Nun meine Frage: Würden wir für die 2. Wohneinheit, also die Einliegerwohnung, noch mal die volle KfW-Förderung bekommen (100.000 € Kredit, 15.000 € Tilgungszuschuss) oder aber lediglich eine anteilige Förderung, entsprechend der Größe der Einliegerwohnung (die Wohnfläche der Einliegerwohnung würde einen Anteil von ca. 20% an der Gesamtwohnfläche einnehmen)?

Vielleicht hat sich der eine oder andere diese Frage auch schon gestellt (und eine Antwort bekommen). Würde mich freuen, wenn ich dazu eine Auskunft bzw. einen Rat bekommen würde.

Vielen Dank!
toxicmolotof11.11.17 17:06
Sofern die Kosten für diese Wohneinheit ebenfalls mind. 100.000 Euro betragen und alle Bedingungen erfüllt werden, die eine Einliegerwohnung mit sich bringt, kann man das machen ja.

Was sinngemäß nicht geht:
Einliegerwohnung kostet nur 80 TEUR (dann gehen auch nur 80 TEUR). Also nicht mehr Kredit wie auch Kosten.

Es handelt sich gar nicht um eine Einliegerwohnung (also kein vollständiges Bad, Küchenanschlüsse, nur Zimmertüre, keine Abgeschlossenheit beider Wohneinheiten, etc. pp). Dann geht es nicht.

Ob die Wohnung als Einliegerwohnung tatsächlich genutzt wird ist dabei tatsächlich egal, aber sie muss entsprechend nutzbar sein. Es reicht also nicht den Bauplan so zu gestalten und dann nicht entsprechend bauen (z.B. Dusche/Wanne weglassen, keine Wasseranschlüsse für die Küche, etc). Bedenke dabei auch was tote Endleitungen für Salmonellen bedeuten.

Auch hat ein Zweifamilienhaus ggf.. andere Ansprüche an die Planung als ein Einfamilienhaus.

Und zu guter Letzt meine Meinung:
KFW Kredite und Zuschüsse sind Subventionen, die jeder in der Höhe beanspruchen sollte wie es sinnvoll und richtig ist.

Im Übrigen kann die KFW jederzeit (auch noch nach 10 Jahren) prüfen ob gebaut worden ist, was subventioniert wurde.
Alex8511.11.17 17:40
toxicmolotow schrieb:
Was sinngemäß nicht geht:
Einliegerwohnung kostet nur 80 TEUR (dann gehen auch nur 80 TEUR). Also nicht mehr Kredit wie auch Kosten.

Da mixt du aber was zusammen. Die KFW spricht von getrennten Wohneinheiten, das müssen gewiss keine getrenntes Wohneigentum nach WEG sein.
Wäre dem so, wären das zwei von einander getrennte Vorhaben/KFW Verfahren. Dann würden so Späße wie ein Batteriespeicher für zwei Wohneinheiten mit doppelten Tilgungszuschuss nicht gehen.

Zwei Wohneinheiten bedeutet 2x100.000€ KFW Kredit um die 2x15.000€ Tilgungszuschuss im KFW 40+ zu bekommen.
Warum du die Kreditkonditionen der KFW aber interessant findest, ist mir ein Rätsel. 2,60% auf 20J Zinsbindung sind unterirdisch. Wir müssen KFW 55 bauen (Bebauungsplan) und werden die Güte des Bauwerks nach diesem Niveau auch mittels Wärmeschutznachweis belegen - den Kredit und den gesamten Prozess mit KFW Gutachter etc. nutzen wir aber nicht. Die Konditionen sind einfach zu schlecht geworden.
toxicmolotof11.11.17 17:49


Du liest nicht richtig. Das mit der WEG habe ich nirgendwo behauptet.

Darüber hinaus bleibe ich bei meiner Aussage.

Es dürfen je Wohneinheit nicht mehr Fördergelder beantragt werden, als die Wohneinheit an Kosten verursacht.
Alex8511.11.17 18:14
Ja, WEG hat du nicht behauptet. Dies wäre aber die Grundlage, um so zu bemessen, wie du es für korrekt hältst. Bei einem Haus mit Einlieger, wo keine Trennung nach WEG vorliegt, gibt es schlicht keine Kosten für den Einlieger. Es gibt nur Kosten für das komplette Bauwerk.

Guckst du Merkblatt zum Programm 153
Kreditbetrag
− Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne
Grundstück) finanziert werden.
− Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 EUR pro Wohneinheit.
− Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten.
− Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die
Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.

Schau dir das Beispielformular "Bestätigung zum Antrag (BZA)" an. Man beantragt für ein Gebäude mit x Wohneinheiten. Kosten werden nur für das Gesamtobjekt geführt, nicht pro Wohneinheit.

Im Falle von getrennten Wohneinheiten nach WEG wären solch Ideen wie ein Batteriespeicher, eine Photovoltaik bei doppelten Tilgungszuschuss ja gar nicht möglich. Das wären zwei komplett getrennte Verfahren.
toxicmolotof11.11.17 18:36
Hast du dein Wissen aus der Praxis oder aus der Theorie und interpretierst das, was du liest?

Extrembeispiel:

Ich baue ein Mehrfamilienhaus, Studentenwohnheim, bestehend aus einer 300qm Penthouse-Wohnung und 20 Studentenwohnungen a 25qm (die den Ansprüchen der KFW genügen).

Gebäudebaukosten 2,0 Mio Euro. (2500Euro/qm)

Davon 2,0 Mio KFW Fördermittel 153?
wohneinheitenkfweinliegerwohnungkredittilgungszuschusseinfamilienhausförderungbatteriespeicher