KfW Förderung nach 01.04.2016

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dobabau

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

wir werden (hoffentlich) bald unser Grundstück kaufen und mit der Hausplanung anfangen. Nun setze mich Grundsatzthemen auseinander und möchte euch um Hilfe bei der Aufklärung meines "KfW Verständnissproblems" bitten.

Auf der KfW Homepage steht folgender Satz geschrieben:
"Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der Energieeinsparverordnung für den Neubau. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70 % eines vergleichbaren Neubaus nach Energieeinsparverordnung, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %."

Mit der neuen Fassung der Energieeinsparverordnung 2014 (aka Energieeinsparverordnung 2016) wird neben anderen Neuerungen grob gesagt der Max. zulässige Primärenergiebedarf um 25% gesenkt. Folglich müssten dann ja auch die KfW Hausbezeichnungen angepasst werden, oder täusche ich mich da?

Ich lese häufig etwas in Richtung "KfW55 bleibt KfW55". Müsste es nicht eher so sein, dass das KfW55@Energieeinsparverordnung 2014 in etwa das zukünftige KfW70@Energieeinsparverordnung 16 sein wird?

Auf der Homepage lese ich jedoch auch:
  • Auf Grund der gestiegenen Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard "KfW-Effizienzhaus 70".
  • Dafür wird - neben den bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 - ein weiterer Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten.

Heisst das nun, dass das erstgenannte Zitat (prozentuale Abhängigkeit der Geldenden Gesetzgebung) damit hinfällig ist? Ich hoffe ja, denn sonst wäre das erste förderfähige Bauobjekt eines, dass nur 55% der nach "Energieeinsparverordnung 2016" zulässigen Primärenergie benötigt. Ich möchte mein Haus mit Gas + Solarthermie + Kontrollierte-Wohnraumlüftung bauen, ich denke so brauche ich mir über KfW Förderungen keine Gedanken mehr machen...

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
 
H

HilfeHilfe

Hallo,

Kfw70 Häuser sind nun "Standrad" und werden nicht gefördert. Du musst um KfW Gelder zu erhalten mindestens Kfw 55 erreichen.

Heißt aber nicht das du ab sofort Kfw 55 bauen musst geht ja nur um die Mittel. Ob es sich dann lohnt mindestens Kfw 55 zu erreichen muss man errechnen
 
D

dobabau

Hallo HilfeHilfe und Häuslebau3r,

ich stelle die Frage noch mal anders:
Um nach dem 01.04.2016 eine KfW Förderung zu erhalten, muss ich dann
a) Ein Haus bauen, dass 55% der Primärenergie des neuen "Energieeinsparverordnung 2016" Hauses benötigt oder
b) ein Haus bauen, dass 55% der Primärenergie des heute (10/2015) gültigen Energieeinsparverordnung 2014 Referenzhauses benötigt?​

Bei a) handelt es sich quasi um eine doppelte Verschärfung. Es wäre so als ob man heute ein Kfw40 Haus bauen müsste.

Bei b) hat der prozentuale Bezug zu der dann gültigen Energieeinsparverordnung keinen Sinn mehr (siehe erstes Zitat aus dem Fragethread).

Wer weiß es?
 
H

HilfeHilfe

Das kann dir nur der Bauträger & Architekt beantworten,. Am besten aber die KFw selbst ! ( nicht die durchleitende Bank).

Es kann ja auch sein das die Antragsstellung für die Mittel entscheidend sind. Möchte da ungern eine Falsche Prognose abgeben !

Und alles schriftlich geben lassen
 
O

oleda222

Die KfW-Bezeichnungen ändern sich nicht, die Energieeinsparverordnung-Anforderungen werden verschärft (ungefähr auf KfW70), dadurch wird erst ab dem auch heute gültigen Kfw55 gefördert.

Also b). bzw. das was auch heute schon erfüllt werden muss um KfW55 zu erfüllen.

Die Verschärfung zum 1.1.2016 ist ja bereits in der Energieeinsparverordnung 2014 geregelt. Ich vermute das deswegen die Bezeichnungen nicht wieder geändert werden.

Man muss halt ab dem 1.1.2016 ein Energieeinsparverordnung-Haus ca. -25% (bzw. was genau gefordert wird kann man ja nachlesen) bauen, deswegen passt die KfW die Förderungen entsprechend an und streicht die Förderung für KfW70.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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