KfW Förderung mit Tilgungszuschuss für mich möglich?

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A

Aphrodithe

Seit wann wird in der Teilungserklärung Sondereigentum schon namentlich zugeordnet? Das erfolgt doch erst im Kaufvertrag? Dort heißt es doch dann z.b. der Käufer erwirbt die in der Teilungserklärung mit der Nr..... und das dazu gehörige Sondernutzungsrecht.... Den Rest regelt das Grundbuch
 
H

hausera

Guten Morgen,

ich habe mir die Unterlagen nochmal angeschaut. Diese habe ich vom Makler bekommen da ich eben Intereesse an einer der 5 Wohnungen habe.
Das Haus ist noch im Rohbau, ein Stockwerk fehlt noch komplett.

In den Unterlagen ist ein Teilungsvertrag (Öffentliche Urkunde) vom Notar. Anwesend waren 5 Personen.
Bei Paragraph 2 steht dann, wieviele Miteigentumsanteile jeder bekommt, verbunden mit welchem Sondereigentum (z.B. Wohnräume im Erdgeschoss, 1 Kellerraum und 1 Garage).
Dann Paragraph 3 was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist, usw.
Essend insgesamt 17 Paragraphen.
Alle haben den Vertrag unterschrieben.

Aber wie gesagt, die Wohnungen werden aktuell noch alle über einen Makler zum Verkauf angeboten.

Kann es sein dass die Wohnungen irgendwie doppelt verkauft werden? Also Personen kaufen Wohnungen schon vor dem Bau, finanzieren somit das Ganze, und verkaufen dann wieder ohne je eingezogen zu sein, nach Ende der Bauphase?
Und wenn dem so wäre, hätte ich dann noch Anspruch auf KfW Förderung? Ich wäre ja quasi nicht der Erstkäufer

Oder ging es da vielleicht nur um das Grundstück, das eventuell mehreren gehört hat? Aber dann würden doch keine Räume benannt die dem jeweiligen zugeteilt werden, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Aphrodithe

Das hört sich in der Tat ein wenig eigenartig an Aufschluss sollte hier das Grundbuch bringen. Auszug beim Makler anfordern und dann einfach bei der KfW nachfragen!
 
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nordanney

Suspektes Konstrukt. Mach, was @Aphrodite vorschlägt. Im Grundbuch kannst Du vieles verfolgen.
 
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User0815

Das klingt nach einer Teilung nach § 3 WEG. Da ist nichts suspekt, es ist nur nicht so häufig wie die Teilung nach § 8 WEG. Bei § 8 WEG teilt der Eigentümer, bei § 3 WEG gibts mehrere Eigentümer, denen jeweils eine Wohnung zugewiesen wird, sodass jeder Alleineigentum an einer Wohnung hat. Gibts zB öfters bei Familien oder Erbengemeinschaften.
 
H

hausera

Das klingt nach einer Teilung nach § 3 WEG. Da ist nichts suspekt, es ist nur nicht so häufig wie die Teilung nach § 8 WEG. Bei § 8 WEG teilt der Eigentümer, bei § 3 WEG gibts mehrere Eigentümer, denen jeweils eine Wohnung zugewiesen wird, sodass jeder Alleineigentum an einer Wohnung hat. Gibts zB öfters bei Familien oder Erbengemeinschaften.
Wenn dem so wäre, und ich die eine Wohnung von dem einen Eigentümer kaufe, wäre ich dann noch Erstkäufer und könnte die KfW Förderung in Anspruch nehmen?
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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