Kaufabsichtserklärung bindend?

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Zuletzt aktualisiert 04.07.2025
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H

hampshire

Natürlich hat die Kaufabsichtserklärung bindenden Charakter. Was soll sie den sonst sein. Eine Reservierungsbestätigung mit Risiko für den Verkäufer falls etwas auf Deiner Seite nicht klappt?
 
Y

Yosan

Also ich weiß nur, dass beim ungedrehten Fall (wenn der Verkäufer plötzlich nicht mehr verkaufen will) der potenzielle Käufer Pech hat.
 
J

Joedreck

Laut Rechtsprechung unterliegt auch die Kaufabsichtserklärung grundsätzlich einem Beurkundungserfordernis, insbesondere wenn eine hohe Vertragsstrafe vereinbart wird.
Da gibt's auch Ausnahmen, zb wenn eine Partei die Erklärung unterschreibt, ohne wirklich eine (Ver-) Kaufbereitschaft zu haben.
Ein Beschluss dazu gibt es vom OLG Koblenz aus 2017.
 
W

WingVII

Natürlich hat die Kaufabsichtserklärung bindenden Charakter. Was soll sie den sonst sein. Eine Reservierungsbestätigung mit Risiko für den Verkäufer falls etwas auf Deiner Seite nicht klappt?
Nein, hat sie nicht. Schau dir doch mal § 311b , Baugesetzbuch an:

(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.

Wenn ein Kaufinteressent eine Treuepflichtsverletzung begeht in dem er z.B. einen Verkäufer veräppelt und ein Interesse an einer Immobilie nur vortäuscht (aber warum sollte das jemand tun?), nur dann kann ein Regressanspruch entstehen. In der Praxis liegt die Beweispflicht hier aber beim Geschädigten, welche schwer zu erbringen sein wird, wenn sich der Interessent nicht gerade daneben benimmt.

Man kann das also auf keinen Fall so Pauschal abbügeln wie du das machst und automatische einen Regress aus einer Kaufabsichtserklärung herleiten. Dazu muss man genau die Umstände kennen die von Fall zu Fall wohl sehr unterschiedlich sind.
 
H

hampshire

Geht es hier nur um Juristerei oder aufrichtiges und anständiges Verhalten. Wer so eine Kaufabsichtserklärung unterschreibt und von vorne herein sich mit voller Absicht die Hintertüre auflässt doch nicht zu kaufen falls irgendetwas kompliziert wird oder er etwas Besseres findet oder... - der sollte zu Hause die Spiegel zu Hause abhängen.
Wenn eine Gesellschaft Bindung an ein Versprechen nur noch juristisch beurteilt, geht sie den Bach runter.
Ja, das ist sehr einfach und sehr pauschal - und nicht aus juristischem Blickwinkel, aus dem man alle möglichen Argumente aus dem Hut zaubern kann.
 
Zuletzt aktualisiert 04.07.2025
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