ᐅ Kalkulation Einfamilienhaus mit 175m² Wohnfläche, Keller und Doppelgarage
Erstellt am: 10.06.2020 14:12
Muc1985 12.06.2020 19:04
Da wir mit TG planen hat sich somit gar nicht die Frage gestellt ohne Keller zu bauen. Aber ich freue mich schon sehr auf den eigenen großen Hobbykeller / Gemeinschaftsbereich und und und. Ich denke auf Grund der recht groß geplanten Lichtschächte mit über 2m Kellerfenstern wird das auch gut aussehen.
11ant 12.06.2020 19:20
Pinky0301 schrieb:
Es gibt auch Teilkeller, die ich vom Prinzip interessant finde. Da kommt dann z.B. nur die Heizung und vielleicht noch ein Lagerraum nach unten. Allerdings habe ich keine Idee, wie viel so etwas kostet und ob sich das lohnt. Nennt sich z.B. bei Glatthaar "Effektiv-Keller".Ich habe mit mehreren Herstellern solcher Kleinstkeller telefoniert - die sagen alle, das lohnt sich nur in Stuttgart mit den Apothekenpreisen für Grundstücksfläche. Wormser1989 22.06.2020 13:52
Wir stehen derzeit lose mit einem Architekten in Kontakt, der uns schonmal wein wenig was geplant hat.
Hierbei ist uns ein Problem bewusst geworden, welches wir bisher noch gar nicht so recht auf dem Schirm hatten:
Der Bebauungsplan sieht für "unser" Grundstück vor, das wir maximal eingeschossig (bzw. 1,5 Geschosse) bauen dürfen - Kniestock 60 CM und Dachneigung 30 Grad.
Das führt dazu, das wir im OG mit argen Schrägen zu kämpfen haben. Für die übrigen Flurstücke und Häuser in dem Gebiet gilt die Beschränkung nicht. Kann mir hier jemand ggf. den Hintergrund erläutern? Warum man per Bebuungsplan explizit einzelne Flurstücke "beschränkt"? Ändern lässt es sich wohl nicht, ggf. erleichert mir das ja aber den Umgang damit
Hieraus resultiert die Überlegung, die hier auch schon im Forum eingeworfen wurde: Büro aus dem OG raus und in den Keller. Dadurch steht die Grundfläche im OG für Schlafzimmer (inkl. Ankleide), Bad und Kinderzimmer zur Verfügung. Die Grundfläche scheint zwar riesig, die effektiv nutzbare Fläche bleibt relativ gering.
Hierbei ist uns ein Problem bewusst geworden, welches wir bisher noch gar nicht so recht auf dem Schirm hatten:
Der Bebauungsplan sieht für "unser" Grundstück vor, das wir maximal eingeschossig (bzw. 1,5 Geschosse) bauen dürfen - Kniestock 60 CM und Dachneigung 30 Grad.
Das führt dazu, das wir im OG mit argen Schrägen zu kämpfen haben. Für die übrigen Flurstücke und Häuser in dem Gebiet gilt die Beschränkung nicht. Kann mir hier jemand ggf. den Hintergrund erläutern? Warum man per Bebuungsplan explizit einzelne Flurstücke "beschränkt"? Ändern lässt es sich wohl nicht, ggf. erleichert mir das ja aber den Umgang damit
Hieraus resultiert die Überlegung, die hier auch schon im Forum eingeworfen wurde: Büro aus dem OG raus und in den Keller. Dadurch steht die Grundfläche im OG für Schlafzimmer (inkl. Ankleide), Bad und Kinderzimmer zur Verfügung. Die Grundfläche scheint zwar riesig, die effektiv nutzbare Fläche bleibt relativ gering.
K1300S 22.06.2020 14:01
Ich glaube, das ist jetzt der Punkt, an dem mal ein Grudriss etc. gezeigt werden müsste. Oder habe ich etwas verpasst?
Wenn Du wissen möchtest, wie es zu genau diesem Bebauungsplan gekommen ist, dann besorg Dir die Begründung zum Bebauungsplan. Dort sollte erklärt sein, was der geneigte Planer damit bewirken möchte.
Wenn Du wissen möchtest, wie es zu genau diesem Bebauungsplan gekommen ist, dann besorg Dir die Begründung zum Bebauungsplan. Dort sollte erklärt sein, was der geneigte Planer damit bewirken möchte.
11ant 22.06.2020 14:03
Wormser1989 schrieb:
Der Bebauungsplan sieht für "unser" Grundstück vor, das wir maximal eingeschossig (bzw. 1,5 Geschosse) bauen dürfen - Kniestock 60 CM und Dachneigung 30 Grad.
Das führt dazu, das wir im OG mit argen Schrägen zu kämpfen haben. Für die übrigen Flurstücke und Häuser in dem Gebiet gilt die Beschränkung nicht. Kann mir hier jemand ggf. den Hintergrund erläutern? Warum man per Bebuungsplan explizit einzelne Flurstücke "beschränkt"? Ändern lässt es sich wohl nicht, ggf. erleichert mir das ja aber den Umgang damitSollte der Fall tatsächlich so unglaublich liegen, wie es Dir erscheint, dann sähe ich auch einen rechtskräftigen Bebauungsplan noch zu kippen möglich. Wer hier am qualifiziertesten etwas zur Bebauungsplaninterpretation sagen kann - - setze ich mal als bekannt voraus. Dazu solltest Du den Plan ("Posemuckel Nr. 123 Heinzmeiersiedlung") nennen. Ich schaue auch gerne mal drüber, die hier noch nicht PN-Berechtigten können mich auch per gmx (de) unter demselben Namen kontaktieren.K1300S schrieb:
Wenn Du wissen möchtest, wie es zu genau diesem Bebauungsplan gekommen ist, dann besorg Dir die Begründung zum Bebauungsplan. Dort sollte erklärt sein, was der geneigte Planer damit bewirken möchte.Genau an der Begründung für "die fiesen Einschränkungen gelten ausschließlich für das Grundstück von Wormser1989" dürfte der Hebelpunkt zu finden sein (wenn den die Vorschrift richtig gelesen wurde). K1300S 22.06.2020 14:13
Ich bin ja nicht gleich so reaktionär und denke ans Aushebeln. Jedenfalls bin ich regelmäßig erstaunt, wie viele Gedanken sich manche Leute vor Inkraftsetzen eines solchen Bebauungsplan machen - auch wenn selbige manchmal total weltfremd sind.
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