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Erstellt am: 10.06.20 14:12

Wormser1989 22.06.20 14:20
#37
Also das hat sich jetzt eventuell weinerlicher angehört als es gemeint war
Fakt ist aber, das ganze ist ja ein bestehendes Wohngebiet, bei dem wir jetzt in einer baulücke bauen wollen würden. Und tatsächlich gibt es für dieses Gebiet einen Bebauungsplan, der für 4-5 Flurstücke festlegt "Kniestock maximal 60 CM und Dachneigung 30Grad". Fakt ist, die umliegenden Grundstücke nebst Gebäuden (z.B. direkt neben dran oder gegenüber) haben definitiv andere Dachneigungen und Kniestöcke. Mich hatte einfach nur der Hintergrund interessiert.

Ich hab hier einmal die entsprechenden Grundstücke und Passagen kopiert, die m.E. hierzu interessant sind.


Stadtplan mit Gebäuden; mehrere Grundstücke, rote Kreise markieren einzelne Häuser.



Schild mit Text zu zulässiger Drempelhöhe bis 0,60 m in eingeschossiger Bauweise.


Bezüglich der Entwürfe: Wir hatten am ersten Entwurf noch ein weng was zu monieren. Sobald der Architekt das umgesetzt hat, werde ich auch mal was hochladen und freue mich auf -weiterhin- konstruktive vorschläge
11ant 22.06.20 14:50
#38
Wormser1989 schrieb:

Und tatsächlich gibt es für dieses Gebiet einen Bebauungsplan, der für 4-5 Flurstücke festlegt "Kniestock maximal 60 CM und Dachneigung 30Grad".
Dessen Namen würdest Du besser nennen, als den hier ohnehin nicht lange stehenden Link, der auch mit dem Straßennamen nicht in ein Bebauungsplandokument führt.
Nur die Flurstücke mit den Punkten gemeint zu wähnen, halte ich für eine Fehlinterpretation des Planauszuges: offenbar hat man nur verdeutlichen wollen, daß diese Gebietseinstufung beidseits von Straße und Wegen gilt; abgrenzende Knödellinien sehe ich nicht.
Wormser1989 schrieb:

Fakt ist, die umliegenden Grundstücke nebst Gebäuden (z.B. direkt neben dran oder gegenüber) haben definitiv andere Dachneigungen und Kniestöcke.
Dann vermute ich, daß sie entweder jünger sind als dieser Bebauungsplan und schon auf dessen Nachfolger Bezug nehmen, oder daß ihnen - und dann potentiell wohl auch Dir - Befreiung erteilt wurde.
Wormser1989 22.06.20 15:03
#39
Entschuldigt meine Überforderung
Der Name des Bebauungsplan sollte "Herrnsheimer Höhe" sein.
ypg 22.06.20 18:04
#40
Wormser1989 schrieb:

Und tatsächlich gibt es für dieses Gebiet einen Bebauungsplan, der für 4-5 Flurstücke festlegt "Kniestock maximal 60 CM und Dachneigung 30Grad"
Auf der vorigen Seite hast Du geschrieben, dass es nur Euers betrifft...
Wormser1989 schrieb:

Fakt ist, die umliegenden Grundstücke nebst Gebäuden (z.B. direkt neben dran oder gegenüber) haben definitiv andere Dachneigungen und Kniestöcke.
Bist Du sicher? Fakt? Definitiv?
Ist das rote von Dir? Es ist alles so verschwommen, unscharf, dass ich nichts erkenne
Architekten haben ja mal hier, mal da, tolle Möglichkeiten, den Bebauungsplan zwar nicht auszuhebeln, aber auszutricksen. Ich würde den Herren beauftragen, sodass er auch weiß, dass er für seine Mühe bezahlt wird.

Wenn hier mal ein Entwurf diskutiert wird, bin ich dabei. Dachschrägen sind nicht so langweilig wie 2 Vollgesvhosse.
Wormser1989 22.06.20 19:15
#41
ypg schrieb:

Auf der vorigen Seite hast Du geschrieben, dass es nur Euers betrifft...
Mea Culpa. Ich hoffe es aber ausreichend schnell aufgeklärt zu haben
ypg schrieb:

Bist Du sicher? Fakt? Definitiv?
Ja bin ich. Habe die entsprechenden Nachbarn gefragt.
11ant 22.06.20 19:20
#42
Wormser1989 schrieb:

Der Name des Bebauungsplan sollte "Herrnsheimer Höhe" sein.
Ich habe inzwischen den Weg aus dem Geoportal in die Klickibunti-Zoomkarte des Planes gefunden, aber nicht so etwas analog bürgerfreundliches wie ein schlichtes PDF - vor allem keinen Textteil und keine Begründung. Sorry, aber so ist mir das für eine Hobbyhilfe zu stressig. Trag´ die vollständigen Unterlagen zusammen und maile sie mir, dann schaue ich gerne hinein.
flurstückegrundstückeentwurf