11ant
... aber ein Bauamt ist traditionell nicht diskussionslustig. In der Praxis rechne ich da mit mindestens 60:40 oder gar 67:33 als Größenverhältnis der beiden Wohneinheiten - und das eben wohl nicht damit vereinbar, daß zwei Paare miteinander bauen, wobei ich mal "Augenhöhe" unterstelle.Der Interpretationsspielraum für "Untergeordnet" ist dann halt Diskussionswürdig.