Ist eine Doppelhausbebauung erlaubt?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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11ant

11ant

Der Interpretationsspielraum für "Untergeordnet" ist dann halt Diskussionswürdig.
... aber ein Bauamt ist traditionell nicht diskussionslustig. In der Praxis rechne ich da mit mindestens 60:40 oder gar 67:33 als Größenverhältnis der beiden Wohneinheiten - und das eben wohl nicht damit vereinbar, daß zwei Paare miteinander bauen, wobei ich mal "Augenhöhe" unterstelle.
 
Y

ypg

Der Interpretationsspielraum für "Untergeordnet" ist dann halt Diskussionswürdig.
Ich glaube nicht. Das ist doch ein baurechtlicher? Begriff, so denke ich. Untergeordnet sollen ja auch Nebengebäude sein, also von der Größe her nicht mit dem Haupthaus konkurrieren.
Denn bei Grenzbebauung (Doppelhaushälfte) handelt es sich ja um 2 Wohngebäude, die eben aneinander gebaut sind.
Dann ist das aber eine geschlossene Bebauung?
Nu denn, vielleicht kommt mal der ganze Lage- und Bebauungsplan hier rein, damit man hier nicht rätseln muss.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Hab mal nach dem Begriff "Untergeordnete Wohneinheit" gegoogelt und dabei auch B-Pläne gefunden, die von max 60% Fläche der Erstwohnung sprechen...
Bei der Aufstellung des Plans waren 2 ungleich grosse DHHs aber sicher nicht Idee der Verfasser
 
Y

ypg

Nein, das Thema hatten wir glaube ich im anderen Thread der TE schon: eine Anbauverpflichtung macht noch kein "g", unter fünfzig Metern Breite ist ein Klotz noch "o".
Ah ja.
Mensch, warum immer diese Bröckchendiskussionen, wo doch eh nichts bei rum kommt.
Kein Bebauungsplan, Lageplan… der letzte Thread der TE ist ein Monat alt, da hätte ich als TE doch schon längst mal telefonischen Kontakt mit dem Bauamt und diese Antwort selbst ermittelt - ohne Rätselaufgaben. :rolleyes:
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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