Heizungseinstellungen zu nächtlicher Zeit programmieren

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Mycraft

Mycraft

Moderator
Nun diese hier kann man nachkaufen, also das sehe ich als den Weg des geringsten Widerstands bzw. auch den günstigsten. Schau mal im großen Onlineauktionshaus da bekommt man die für unter 100...
 
M

Mizit

Bei eBay werde ich mal schauen... aber da wird man ja auch auf nix mehr Garantie haben, oder?



An unserem Kasten im Keller kann man nix einstellen. Da sind überhaupt keine Knöpfe, um in diesen Modus zu kommen?
 
M

Mizit

Hallo, mein Mann hat sich die Anlage im Keller auch nochmal angeschaut, aber auch er sieht keine Möglichkeit, da irgendetwas einzustellen. Diese Knöpfe, die notwendig wären, finden wir gar nicht, da ist überhaupt nichts Entsprechendes.

Wir haben noch ein Angebot vom Monteur bekommen:

Ein Regelgerät MC110 RC310 BRM 10 Set Umrüstest mit 7-pol. Brennerstecker, Speicher-Anschluss Set AS1 mit Warmwassertemperaturfühler und Anschlussstecker, Kleinteilpauschale, Montage, Buderus Logamatic BC30 E Kesseldisplay für Logamatic MC 110 (Display für Raummontageset). Alles zusammen für 1242 Euro inkl Mehrwertsteuer.


Ich verstehe den Monteur weiter so, dass wir aktuell überhaupt keine Möglichkeit haben, irgendwas an der Heizung zu verstellen, sei das Betrieb nach Uhrzeit oder spezielle Temperatureinstellungen, Wassertemperatur usw. und dass das nicht gut ist, so gar keine Steuerung für die Heizung zu haben.

Was ich aber nicht verstehe, ist, wieso wir die Anlage nach 30 Jahren erneuern MÜSSEN? Müssen wir das definitiv? Ich finde dazu nichts und den Schornsteinfeger hatte ich so verstanden, als könnten wir bei guter Wartung und etwas Glück an der Heizung auch noch lange Freude haben. Die Heizung ist ja jetzt 23 Jahre alt, Brenner wurde gerade getauscht, Regelung würden wir dann jetzt neu machen , aber wenn wir das spätestens in 7 Jahren alles rausschmeißen müssen, finde ich knapp 1300 Euro etwas viel?
 
C

Caspar2020

Vorgeschrieben ist der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind als 30 Jahre. Entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers. Manche Ü-30-Heizung darf aber weiterlaufen.

Wer schon vor dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- und Zweifamilienhaus gewohnt hat, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit einer Nennleistung von mehr als 400 Kilowatt, kleinen Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel.

Eventuell hast du schon einen Brennwertkessel?
 
M

Mizit

Hm, gute Frage. Müsste das darauf stehen?

Das Haus wurde 1995 gebaut und als Eigenheim immer von den damaligen Besitzern privat genutzt, wir haben 2016 den notariellen Kaufvertrag unterzeichnet und wohnen seit 2017 hier, ausschließlich private Nutzung.

Sind wir dann ausgenommen?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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