Hausverkäufer sagt vor Notartermin noch ab - Schufa

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Payday

ich muss prosectur da eindeutig recht geben. der Notar verdient ein heidengeld für wenig Arbeit (die staffelung am Verkaufspreis ist auf jeden fall ein Witz! ). die Neutralität verliert er nicht, nur weil er einen im vernünftigen deutsch erklärt, was er da eigentlich unterschreiben wird. ein vorabversand des Vertragsentwurfes ist witzlos, wenn man ihn dann nicht versteht. und den Notar vorher anrufen: hrhrhrhrhr, als ob man per Telefon je einen Anwalt wirklich erreichen könnte. und selbst wenn, würde er dafür kein Geld verdienen und wäre dementsprechend auch wirklich top motiviert.
 
N

NFA123

Hallo zusammen,

ich arbeite bei einem Notar in NRW (als Notarfachangestellter) und habe das Gefühl, hier mal etwas als „Insider“ beizutragen.

Zunächst einmal: Jedes Notariat hat seine eigenen Abläufe, was die Vorbereitung einer Kaufvertragsurkunde angeht. Da bestimmt jeder von euch bereits Erfahrungen mit einem oder mehreren Notariaten gemacht hat, sind eure Eindrücke (die guten wie die schlechten) mit Sicherheit an vielen Stellen irgendwie alle richtig.

Eines machen bestimmt die allermeisten Notariate: Sie versenden vor dem Beurkundungstermin Vertragsentwürfe an Verkäufer und Käufer (ggf. Makler). Der Sinn dahinter ist, dass wir oft noch nicht alle relevanten Angaben von den Beteiligten vorab erhalten haben. Die Entwürfe sollen aber trotzdem sofort versandt werden. Die fehlenden Angaben werden dann im Entwurf mit Sternchen oder Lücken versehen, damit die Beteiligten erkennen, dass hier noch Angaben zu machen sind. Natürlich können auch im Termin selbst noch Angaben ergänzt und auch besprochen werden, aber da der Terminkalender eingehalten werden will, muss das irgendwie überschaubar bleiben. Und noch was zu dem „Entwurf vorab“: Ein Notar muss – wie hier schon gesagt – selbstverständlich unparteilich bleiben. Das hindert ihn aber nicht daran, jedem Beteiligten all seine Fragen zu dem Entwurf zu beantworten. Ein extra Rechtsanwalt ist hier fast immer unnötig (vielleicht mit Ausnahme von schwierigen Erbengemeinschaften als Beteiligte o.ä.). Das kann entweder in einem Beratungstermin vorab passieren (wenn später beurkundet wird, kostet dieser auch nicht(!) mehr, selbst ein zweiter, dritten, vierter Beratungstermin nicht), viele Fragen lassen sich aber auch tatsächlich telefonisch mit uns Angestellten klären. Dazu sind wir Notarfachangestellte – in aller Bescheidenheit – sehr gut ausgebildet; immerhin sind wir es, die in aller Regel die Entwürfe vollständig erstellen.

Das ein Notar ein leichtes (Berufs-)Leben hat, ist – aus meiner persönlichen Sicht – teilweise richtig. Gute 80% aller Urkunden sind in fachlicher Hinsicht „08/15“, da wird die Urkunde vom Angestellten entworfen und im Termin den Beteiligten einfach nur vorgelesen (bzw. Unterschriften beglaubigt). Wichtig ist aber hierbei: Geht mal was im Nachhinein schief, haftet der Notar dafür! Daher behaupte ich mal, dass die meisten Notare alle gefertigten Entwürfe zumindest auf die individuellen Besonderheiten hin genau prüfen, bevor diese versandt werden. Danach kann man sich dann zurücklehnen.

Und noch etwas zu der 14-Tage-Frist: Sobald es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine der Parteien als Unternehmer handelt, wird das Notariat genauer nachfragen/-forschen, ob dem so ist. An diesem Punkt sind alle(!) Notare sensibel, denn wenn ein Notar die Rechte eines (dem Gesetz nach schützenswerten) Verbrauchers iSd § 13 BGB missachtet, indem er die 14-Tage-Frist übergeht, droht ihm im schlimmsten Fall die Amtsenthebung.

Beste Grüße aus NRW und allseits einen schönen Abend.
 
Y

ypg

Hallo zusammen,

ich arbeite bei einem Notar in NRW (als Notarfachangestellter) und habe das Gefühl, hier mal etwas als „Insider“ beizutragen.

Zunächst einmal: Jedes Notariat hat seine eigenen Abläufe, was die Vorbereitung einer Kaufvertragsurkunde angeht. Da bestimmt jeder von euch bereits Erfahrungen mit einem oder mehreren Notariaten gemacht hat, sind eure Eindrücke (die guten wie die schlechten) mit Sicherheit an vielen Stellen irgendwie alle richtig.

Eines machen bestimmt die allermeisten Notariate: Sie versenden vor dem Beurkundungstermin Vertragsentwürfe an Verkäufer und Käufer (ggf. Makler). Der Sinn dahinter ist, dass wir oft noch nicht alle relevanten Angaben von den Beteiligten vorab erhalten haben. Die Entwürfe sollen aber trotzdem sofort versandt werden. Die fehlenden Angaben werden dann im Entwurf mit Sternchen oder Lücken versehen, damit die Beteiligten erkennen, dass hier noch Angaben zu machen sind. Natürlich können auch im Termin selbst noch Angaben ergänzt und auch besprochen werden, aber da der Terminkalender eingehalten werden will, muss das irgendwie überschaubar bleiben. Und noch was zu dem „Entwurf vorab“: Ein Notar muss – wie hier schon gesagt – selbstverständlich unparteilich bleiben. Das hindert ihn aber nicht daran, jedem Beteiligten all seine Fragen zu dem Entwurf zu beantworten. Ein extra Rechtsanwalt ist hier fast immer unnötig (vielleicht mit Ausnahme von schwierigen Erbengemeinschaften als Beteiligte o.ä.). Das kann entweder in einem Beratungstermin vorab passieren (wenn später beurkundet wird, kostet dieser auch nicht(!) mehr, selbst ein zweiter, dritten, vierter Beratungstermin nicht), viele Fragen lassen sich aber auch tatsächlich telefonisch mit uns Angestellten klären. Dazu sind wir Notarfachangestellte – in aller Bescheidenheit – sehr gut ausgebildet; immerhin sind wir es, die in aller Regel die Entwürfe vollständig erstellen.

Das ein Notar ein leichtes (Berufs-)Leben hat, ist – aus meiner persönlichen Sicht – teilweise richtig. Gute 80% aller Urkunden sind in fachlicher Hinsicht „08/15“, da wird die Urkunde vom Angestellten entworfen und im Termin den Beteiligten einfach nur vorgelesen (bzw. Unterschriften beglaubigt). Wichtig ist aber hierbei: Geht mal was im Nachhinein schief, haftet der Notar dafür! Daher behaupte ich mal, dass die meisten Notare alle gefertigten Entwürfe zumindest auf die individuellen Besonderheiten hin genau prüfen, bevor diese versandt werden. Danach kann man sich dann zurücklehnen.

Und noch etwas zu der 14-Tage-Frist: Sobald es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine der Parteien als Unternehmer handelt, wird das Notariat genauer nachfragen/-forschen, ob dem so ist. An diesem Punkt sind alle(!) Notare sensibel, denn wenn ein Notar die Rechte eines (dem Gesetz nach schützenswerten) Verbrauchers iSd § 13 BGB missachtet, indem er die 14-Tage-Frist übergeht, droht ihm im schlimmsten Fall die Amtsenthebung.

Beste Grüße aus NRW und allseits einen schönen Abend.
Ich war wegen Immobiliengeschichten 6-8 Mal beim Notar, und wie oben beschrieben, kenne ich es!
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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