Haus mit zwei Wohneinheiten oder drei Wohneinheiten bauen!?

M

MFH2026

Hallo,

Danke für die individuellen Rückmeldungen zu "lohnen", aber die Fragestellung war...

"Nunmehr treibt mich der Kostenmehraufwand aufgrund der strengeren Vorschriften für ein Haus mit drei Wohneinheiten (Mehrfamilienhaus) um.

Gibt es hier im Forum Erfahrungen hierzu? Lohnt sich dieser Mehraufwand?"

Da ich derzeit noch keinerlei Kosten habe, wollte ich hier im Forum anfragen, ob jemand hierzu eine Info hat. Wenn z.B. beim Zweifamilienwohnhaus der Herstellungspreis z.B. bei 3000 EUR/qm liegt und aufgrund der Mehrkosten beim 3 Familienhaus dieser "Vorteil" der dritten Wohnung sich aber umgerechnet auf die höheren Anforderungen auf den Herstellungspreis z.B. auf 3500 EUR/qm erhöht, wäre ja das 2 Familienhaus zu befürworten. Und dieses Delta ist für mich interessant.

Sofern es hierzu im Forum keine Antwort gibt, auch nicht schlimm, dann warte ich auf die ersten Termine mit den Planern usw..

Danke
 
M

MFH2026

Danke für die Rückmeldung.

Das Grundstück ist Paragraph 34 und die LbauO sieht zumindest für mich insbesondere die barrierefreie Wohnung vor, aber ich glaube die Planer werden dann mich schon beraten.

Ist wirklich spannend das Thema...
 
T

Teimo1988

Ich hab dieses Jahr ein Zweifamilienhaus fertiggestellt. Ich vermiete für 13€/qm kalt. Vielleicht wären auch 14€/qm gegangen, viel mehr aber nicht. Bodenrichtwerte knapp 300 €/qm.

Für mich lohnt sich das schon bzw. ich komme auf eine anehmbare Rendite. Die Rendite ist aber nur "gut", auf Grund der Tatsache, dass der Bau mit viel Eigenleistung und Kontakten im Baugewerbe durchgeführt wurde.
Es gab auch Angebote von GUs für schlüsselfertig, das wäre deutlich teurer gewesen und ich müsste jetzt ca. 17-18 €/qm bekommen um eine ähnliche Rendite zu erhalten. Das würde der Markt, denke ich, nicht hergeben.

Ich hab das Projekt auch nur durchgeführt, da ich das Grundstück schon hatte und aus familiären Gründen auch nicht verkaufen wollte.
 
wpic

wpic

Ab der 3. Wohneinheit ist man (in NRW) mindestens in der Gebäudeklasse 3. Dann gelten die Anforderung "Barrierefreiheit" nach §49 LBO NW, die Anforderungen nach höherem Brandschutz und die Anforderung, zu den erforderlichen Ingenieurleistungen noch zusätzlich die entsprechenden Prüfingenieure zu beauftragen, die zudem mindestens 3 Baustellenbesuche protokollieren müssen, inkl. Schlussbericht (§68 LBO NW). Man sollte sich gut überlegen, bevor man in die Gebäudeklasse 3 wechselt.

Alle anderen bau- und planungsrechtlichen Fragen, die geklärt werden müssen, um überhaupt erst einmal auzuloten, wieviel, wo und wie auf Ihrem Gerunfstück gebaut werden kann, muss ein beauftragter Architekt vor Ort klären, ev. in einer Bauvoranfrage, wenn für Ihr Grundstück der §34 BauGB gilt.. Vermutungen und schnelle Hinweise aus dem Internet sind da keine Basis.
 
Zuletzt aktualisiert 20.09.2025
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