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Lumpi_LE
Alles Andere wäre Geld- und Platzverschwendung.Ich würde da mehr Planung von einem Architekten reinstecken und ein Haus mit Untergeschoss planen.
Alles Andere wäre Geld- und Platzverschwendung.Ich würde da mehr Planung von einem Architekten reinstecken und ein Haus mit Untergeschoss planen.
Ich dachte immer, das bezieht sich auf jede Seite? Darf man insgesamt nur 9m an seine eigene Grundstücksgrenze bauen? Also z.B. Links, hinten und rechts 3m?Und meine Frage lautet, ob 12 Meter Gesamtlänge an der Grenze erlaubt sind. Bei uns sind es nur 9 Meter.
D.h. ihr habt 1m hoch über Ursprungsniveau aufgeschüttet und das mit einer Mauer abgestützt?Unten haben wir genannte Parkbucht mit Stufen zum Haus und Feldsteinmauer als Stütze.
Naja, den Elefanten mit zwei Ohren, den hatten wir schonGarage links, Carport rechts. Das wird dann wie im Reihenhaus. Find ich jetzt schon häßlich.
Es zählt die gesamte Grenzbebauung, siehe @EscrodaIch dachte immer, das bezieht sich auf jede Seite? Darf man insgesamt nur 9m an seine eigene Grundstücksgrenze bauen? Also z.B. Links, hinten und rechts 3m?
Ein Stellplatz ist auch Grenzbebauung.ansonsten wird's ein Stellplatz und kein Carport.