Zwischenzeitlich gab es eine überaus positive Nachricht: Wir wissen nun, dass wir insgesamt auf Rang 25 von 229 stehen. Bei 28 verfügbaren Grundstücken, werden wir also definitiv zum Zuge kommen. Zudem wissen wir, dass es bereits mehrere Bewerber vor uns gab, die letztlich doch nichts reserviert haben. Aktuell sind 7 Grundstücke reserviert, bis wir dran sind wird es also vermutlich noch 2-3 Wochen dauern. Spannend wird es, ob noch ein Einfamilienhaus Grundstück für uns bleibt oder ob es auf eine Doppelhaushälfte hinaus läuft.
Zeit also, dass wir uns genauer mit der Bebaubarkeit auseinander setzen. Wir würden am liebsten ein Haus mit Schrägdach bauen, da wir Flachdachhäuser optisch und aufgrund der fehlenden Staumöglichkeit unter dem Dach nicht wirklich mögen. Wenn wir frei wählen dürften, würden wir ein klassisches - hier in der Region oft vertretenes - Satteldachhaus mit starker Neigung (über 40%) bauen. Der Bebauungsplan (unter "Bebauungsplan 8-23 Bocholt Loikumer Weg" per Google auffindbar) macht allerdings folgende Einschränkungen:
- 2 Vollgeschosse als Höchstmaß
- 0,4 Grundflächenzahl, 0,8 Geschossflächenzahl
- Sockelhöhe max. 0,5m, Traufhöhe max. 6,5m, Firsthöhe max. 11,0m
- Einschränkungen Dach
- Über dem zweiten Vollgeschoss:
- Flachdach oder Pultdach mit Dachneigung zwischen 22° und 30°.
- Alternativ Staffelgeschosse mit Flachdach oder flach geneigtem Dach bis 16°.
- Garagen, Carports und Nebenanlagen nur mit Flachdach.
- Dachgauben, Dachaufbauten und Loggias sind unzulässig
- Dachbegrünung bei sämtlichen Flachdächern vorgeschrieben
Als vierköpfige Familie (38, 35, 5, 2) wollen wir ein Einfamilienhaus (~150-160m² möglichst mit Schrägdach) inkl. Carport/Garage bauen. Das Grundstück ist topfeben und hat sehr hohes Grundwasser - einen Keller würden wir wenn möglich vermeiden wollen, müssten aber anderweitig entsprechend Stauraum generieren. Es sollen letztlich zwei Kinderzimmer, ein dauerhaft genutztes Büro sowie ansonsten ein "Standard Familien-Raumprogramm" umgesetzt werden.
Da wir ein Flachdach vermeiden wollen, hatte ich gemäß Bebauungsplan zuerst ein Haus mit Pultdach im Sinne. Das würde sicherlich klappen, da die Traufhöhe nach meinem Verständnis nur an einer Seite des Pultdaches eingehalten werden muss. Führt aber bei mindestens 22° Dachneigung zu einem echt massivem Baukörper an der Seite mit der hohen Wand. Man würde allerdings einen halbwegs sinnvoll ausbaubaren Dachboden erhalten. Ich kann mir das in der Praxis recht schwer vorstellen, da es derartige Häuser hier gefühlt nirgendwo gibt (Standardgrundrisse erst recht nicht). Ob ein versetztes statt einem klassischem Pultdach möglich ist, konnte/wollte man mir im Bauamt nicht mitteilen - die Vertretbarkeit müsste auf Basis eines Entwurfs geprüft werden (das Thema Definition Pultdach hatte ich hier mal in einem separaten Thread andiskutiert).
Man hat mich allerdings darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan bei der Dachform nur Einschränkungen über dem zweiten Vollgeschoss macht. Bei nur einem Vollgeschoss (in NRW 2,3m Höhe auf min 3/4 der Fläche), wäre also dachmäßig alles möglich. Damit müsste dann ja doch ein "klassisches Satteldachhaus" möglich sein. Irgendwie um den dreh 4m Traufhöhe und 45% Dachneigung, so dass das Obergeschoss durch die Schrägen kein Vollgeschoss wird und dann dafür noch ein ausbaubares Dachgeschoss entsteht. Durch das Verbot von Dachgauben würde ein schöner Erker leider nicht möglich sein.
Als dritte Möglichkeit würde ansonsten wohl das eher nicht unbedingt gewünschte Flachdachhaus mit 2 Vollgeschossen in Frage kommen. Stauraum müsste dann durch eine größere Grundfläche oder aber ein Staffelgeschoss generiert werden.
Übersehe ich weitere sinnvolle Optionen? Kann man grundsätzlich etwas bzgl. Kostenunterschiede der Optionen sagen? Was würdet ihr als erfahrene Planer als sinnvoll erachten? Letztlich ist der Gang zum Architekt geplant, aber es wäre einfach schön vorab schon einmal ein paar grundsätzliche Ideen zu bekommen.
Viele Grüße
Malte