Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

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H

haydee

jetzt laßt das ganze doch mal sacken.
Besser der TE denkt drüber nach und ist erstmal schweigsam als einer der permanent seine Dinge verteidigt.
Schließlich sitzt kein Stein mehr auf dem anderen. Weder die Position, noch die Einliegerwohnung, noch der gesamte Grundriss
 
11ant

11ant

Leider sehen das die TE selten auch so.
Logisch. Die Fragesteller haben den Wunsch "wasch´ mich, aber mach´ mich nicht naß", und dann kommst Du mit dem großen Wassereimer um die Ecke. Mit dem Verstand betrachtet sind Deine Vorschläge Lösungen, aber mit dem Gefühl betrachtet zerstören sie Hoffnungen von Leuten, die an ungeeigneten Versuchen klammern (bleiben wollen).
Und Du mußt zugeben: die reale Steilheit 1:4 wegzuwunschdenken ist schon geiler, als "korrekt" einen geeigneten Höhen-Aufpunkt für eine wirtschaftliche Geländemodellierung zu suchen.
 
H

hanghaus2023

Und Du mußt zugeben: die reale Steilheit 1:4 wegzuwunschdenken ist schon geiler, als "korrekt" einen geeigneten Höhen-Aufpunkt für eine wirtschaftliche Geländemodellierung zu suchen.
Ich bin immer noch der Meinung, Du interpretierst hier eine 1/4 m Linie rein, die nicht gemeint ist. Warten wir mal auf den Plan mit lesbaren Beschriftungen der Höhenlinien. Wenn es 1 m Linien sind wird es erst richtig Interessant.
 
S

Sleepwalker1

Hallo,
wie versprochen melde ich mich nochmal bzgl. eurer Einlassungen.

Da das Thema Einliegerwohnung bei Einigen hier die meiste Diskussion verursacht hat, möchte ich zunächst hierauf eingehen. Ich hatte ja geschrieben, dass die Einliegerwohnung in Bezug auf KfW-Konformität erstellt wurde. Dort heißt es im Kreditmerkblatt: „Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).“ Nicht mehr und nicht weniger. Ich finde da nirgends etwas bzgl. DIN Normen, Mindestgrößen oder Vermietungspflichten etc. Kann sein, dass da manche einiges durcheinandergebracht haben. Bei der LaBo sieht die ganze Sache z.B. schon wieder anders aus, aber damit planen wir nicht.

Das nächste Thema war die Thematik Gelände: Das Haus links (westlich) von uns ist von der Ausrichtung und Lage analog so gebaut wie unseres geplant ist bei gleichem Geländeverlauf. Von dem her habe ich da schon eine gute Vorlage und nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachfirmen auch keine Bedenken.

@11ant: Nein es sind keine Einmeterabstandshöhenlinien! Von ganz im Norden bis ganz im Süden der Reihe nach: 310 HM, 309,5 HM, 309 HM, 309 HM, 308 HM, 308 HM, 307 HM. Das heißt, das komplette Haus mit Terrasse und Garten spielt sich also im Bereich 309,25 HM bis 308 HM ab. Wie du siehst, muss ich mir das Grundstück nicht flachsaufen *g* Und dann noch zu deiner zweiten Fehleinschätzung (ich nenne sie mal in Anlehnung an deine Ausführungen das Aschenbrödel-Ammenmärchen): Nein, das OG wurde nicht nach dem EG geplant, sondern Hand in Hand: Kinderzimmer in den hellen und aussichtsreichen Süden, Büro für tagsüber arbeiten in den Südosten, Schlafzimmer für Morgensonne in den Osten, Bad mit großer Festverglasung vor Badewanne in den Norden mit Blick aufs freie unbebaute weitläufige Feld, Analoges gilt fürs Podest mit großer Festverglasung im Treppenhaus, Hauswirtschaftsraum im Westen mit optionalem Zugang zum begehbaren Carport. Wo ist da jetzt der Sündenfall?! Ich zitiere: „Dialog kann eben schwerpunktmäßig nicht nur Beifall bedeuten.“

@ypg: Hofeinfahrt hat 8-10 % Steigung. Wo siehst du da ein Problem?

Beim Budget hatte ich ja 500.000 € für das reine Haus (mit Garage/Carport) angegeben. Auch für die Außenanlage und Erdarbeiten habe ich schon Angebote, die im Rahmen sind (von dem gleichen Anbieter wie das Nachbarhaus, der weiß, wie die Verhältnisse vor Ort sind). Insofern gibt es beim Budget auch keine Probleme.

@hanghaus2023: Dein Plan ist ganz nett, funktioniert allerdings aus mehreren Gründen nicht: Westseite ist die einzige Seite, wo Häuser stehen, somit für Terrasse ungeeignet. Im Norden freies Feld, im Süden/Osten freier Blick ins weitläufige Tal. Die Straße davor (deine geplante Zufahrt) ist eine Sackgasse und wir sind das letzte Haus, danach geht’s in Feldweg über. Dementsprechend ist unsere Hausausrichtung schon perfektioniert (s.o.). Zudem ist deine geplante Einfahrt m. E. viel zu spitzwinkelig, da möchte ich nicht immer mit Auto reinfahren bzw. rangieren müssen. Wie gesagt, nett gemeint, aber leider nicht passend für unser Grundstück. (Hatten wir anfangs sogar mit unserem Architekten so auch mal durchgesponnen, aber aus den genannten Gründen dann vernünftigerweise verworfen.) Trotzdem danke!

Lichtausbeute im Flur OG: Wer den Grundriss anschaut, sieht im Treppenhaus eine große Festverglasung (150 x 236 cm). Laut Faustformel (Fenster- zu Wohnfläche: 1 zu 8) reicht dies für einen 27 m² großen Raum. Der Flur ist 8,3 m². @SoL: Sollte reichen oder? Zudem steht die Tür vom Hauswirtschaftsraum die meiste Zeit offen (wie fast jede Tür im OG), womit zusätzliches Licht vom bodentiefen(!) Fenster einfällt.

Wanddicke: Was meinst du damit, ypg? Monolithische Bauweise mit T7 Steinen für EH40 sind in meinem Fall 42,5 cm Außenwände. Oder meinst du den fehlenden knappen Zentimeter Putz?

Sämtliche Aussparungen sind gut durchdachte Einbauschränke! Sry, war für mich eine Selbstverständlichkeit und deswegen nicht erwähnenswert.

@Schorsch_baut: „Für mich sieht es eher so aus, als ob im EG ein Büro/Gästezimmer geplant ist, durch das man zum Gästebad kommt. Und das Büro im OG wird dann die Ankleide.“ Versteh ich nicht! Das OG hat doch vorm Büro eine eigene Ankleide, warum soll das Büro dann noch eine werden? Büro soll tatsächlich Büro sein.

@Costruttrice: Gäste-WC hat bereits eine Dusche, wie im Plan ersichtlich.

Kamin lassen wir tatsächlich weg und machen nur die Vorkehrungen für eine optionale Nachrüstung nach der 10jährigen Zinsbindungsfrist. Wer weiß, was die politischen Vorgaben in 10 Jahren sind…

Schiebetür (ypg): ist bewusst da platziert, da der meiste Weg von Terrasse direkt in die Küche geht (Geschirr, Essen etc. hin und weg räumen). Wir gehen evtl. noch etwas nach oben, so dass wir knapp 1,50 m Platz zur Insel haben, was wir als ausreichend empfinden.

Größe Kinderzimmer (ypg): Ansichtssache, wir finden knapp 13 m² ausreichend, unsere Kinder brauchen keinen Tanzsaal.

Bodentiefe Fenster in Hauswirtschaftsraum/Ankleide (ypg): aufgrund besserer Lichtausbeute (s.o.), schönerer Optik und tatsächlich optional begehbarem Carport vom Hauswirtschaftsraum aus.

Büro (ypg): soll auch kein Gästezimmer sein und ist von der Lage auch ziemlich ungeeignet hierfür.

Holzständerwände sind die tragenden Zimmermannswände für den Spitzboden und Aluständerwände sind die nichttragenden Trockenbauwände (ja die gibt‘s auch aus Aluminium, einfach mal googeln).

Ich hoffe, hier jetzt niemanden vergessen zu haben, ansonsten bitte ich um Nachsicht. Wie ihr seht, ist der Plan schon ziemlich gut durchdacht und auf unsere Wünsche und die Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten. Den Tipp, das bodentiefe Fenster im Hauswirtschaftsraum planlinks analog Zimmertür zu setzen, hab ich mir vermerkt. Wobei ich sagen muss, dass die Feinjustierung der Fenster und Türen noch nicht abgeschlossen ist.

Euch allen jedenfalls danke für die Hinweise!
 
kbt09

kbt09

Da das Thema Einliegerwohnung bei Einigen hier die meiste Diskussion verursacht hat, möchte ich zunächst hierauf eingehen. Ich hatte ja geschrieben, dass die Einliegerwohnung in Bezug auf KfW-Konformität erstellt wurde. Dort heißt es im Kreditmerkblatt: „Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).“
Und genau das ist der Knackpunkt ... wo ist das eine abgeschlossene Wohneinheit .. und sei mal ehrlich .. wer soll dort wohnen? Oder geht es nur um Subventionsabgreifung?
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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