ᐅ Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)
Erstellt am: 02.05.23 20:53
Dangertom02.05.23 20:53
Hallo, unsere Architektin meinte wir benötigen eine Zustimmung unserer Nachbarn zur Grenzbebauung unserer Garage. Was mich wundert ist die Begründung. So wurde uns gesagt, dass die grenzseitige Garagenwand entsprechend unseres nicht-rechtwinkligen Grundstücks nicht 90° (sondern ca. 98°) zum frontseitigen Baufenster verläuft. Die Wand müsste entsprechend dem Verlauf der gelben Linie (siehe Screenshot) gebaut werden, wenn keine Zustimmung der Nachbarn vorliegt.
Kann mir jemand erklären, warum trotz erlaubter Grenzbebauung hier nun so ein Sonderfall entsteht? Oder habe ich evtl was falsch verstanden?
Vielen Dank im Voraus!

Kann mir jemand erklären, warum trotz erlaubter Grenzbebauung hier nun so ein Sonderfall entsteht? Oder habe ich evtl was falsch verstanden?
Vielen Dank im Voraus!
K a t j a02.05.23 21:18
Dangertom schrieb:
So wurde uns gesagt, dass die grenzseitige Garagenwand entsprechend unseres nicht-rechtwinkligen Grundstücks nicht 90° (sondern ca. 98°) zum frontseitigen Baufenster verläuft. Die Wand müsste entsprechend dem Verlauf der gelben Linie (siehe Screenshot) gebaut werden, wenn keine Zustimmung der Nachbarn vorliegt.
Und was daran ist jetzt die Begründung?Dangertom02.05.23 21:29
K a t j a schrieb:
Und was daran ist jetzt die Begründung?Ich korrigiere, es war Ihr Versuch einer Begründung. Sie bezog sich nur auf die Nicht-Rechtwinkligkeit. Erschliesst sich mir noch nicht und ich wollte dazu mal neutrale Sichten abklopfen 🙂xMisterDx02.05.23 21:34
Wo endet denn das Baufenster? Gibts auch eine Übersicht über das komplette Grundstück inkl. des Nachbarn?
Dangertom02.05.23 21:44
xMisterDx schrieb:
Wo endet denn das Baufenster? Gibts auch eine Übersicht über das komplette Grundstück inkl. des Nachbarn?Im Anhang ist unseres die 69, die Garage würde an 68 grenzen. 68 hat nicht grenzbebaut, nur abgeböscht.NatureSys02.05.23 21:49
Und wo auf Grundstück 69 würde die Garage stehen?
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