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ᐅ Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)


Erstellt am: 02.05.23 20:53

Dangertom03.05.23 21:47
Ich habe nun heute zur Klärung des Sachverhalts das Vermessungsbüro angerufen. Es handelt sich hierbei um eine "privilegierte Garage", da:
  • sie keine 3 Meter Höhe überschreitet
  • die grenzseitige Wand nicht länger als 9 Meter ist
  • der Abstand zur Strasse 5 Meter nicht überschreitet
Zitat: "Dadurch verliert die Garage alle Abstandsflächen". Weiterhin begründete das Vermessungsbüro das Vorgehen mit der Tatsache, das eigentlich fast kein Grundstück rechtwinklig verläuft. Ich hoffe damit Sozialstunden noch mal davon gekommen zu sein 😉

Danke für die hilfreichen Beiträge!
xMisterDx04.05.23 18:38
Prima. Fragt sich nur, warum die Architektin sowas nicht weiß.
11ant04.05.23 19:28
xMisterDx schrieb:

Prima. Fragt sich nur, warum die Architektin sowas nicht weiß.
Wohl aus dem gleichen Grund, aus dem nach meiner Vermutung auch ein Richter erst einmal einige Stunden in der Bibliothek tauchen müßte. Wenn nicht manche Felder bannig tricky wären, bräuchte man keine Fachleute.
xMisterDx05.05.23 13:16
Naja aber sie wusste ja, dass man da unter Umständen etwas beachten muss.
Da kann man schon erwarten, dass sie sich kundig macht. Dafür wird sie letztlich bezahlt.

Hätte der Kunde sich auf die Aussage verlassen und nicht in einem Internetforum und am Ende beim Vermesser erkundigt, wäre die Garage ohne Not wesentlich verkleinert worden.

Grundregel bei uns. Bevor man eine Welle macht, sollte man sich zu 110% sicher sein, dass man nicht daneben liegt.
11ant05.05.23 15:57
xMisterDx schrieb:

Naja aber sie wusste ja, dass man da unter Umständen etwas beachten muss.
Da kann man schon erwarten, dass sie sich kundig macht. Dafür wird sie letztlich bezahlt.
Da hat sie sich offenbar schon kundiger gemacht als der Durchschnitt ihrer Kollegen, wenn sie solche hintersten Winkel kniffliger Vorschriften kennt, und lediglich nicht auch alle Ausnahmegründe.
xMisterDx schrieb:

Hätte der Kunde sich auf die Aussage verlassen und nicht in einem Internetforum und am Ende beim Vermesser erkundigt, wäre die Garage ohne Not wesentlich verkleinert worden.
Grundregel bei uns. Bevor man eine Welle macht, sollte man sich zu 110% sicher sein, dass man nicht daneben liegt.
Die Hälfte, also 55% Sicherheit, genügt erfahrungsgemäß Richtern in erster Instanz, um ein Urteil nach ihrem ebenfalls nicht allumfassend perfekten Kenntnisstand zu sprechen. Und selbst einem Fachanwalt passiert diese Fallkonstellation nicht täglich, und der Referendar hat ihm schnell eine Fundstelle zu wenig herausgesucht. Dann wird das Urteil akzeptiert, ohne daß irgendwer den Irrtum bemerkt.
xMisterDx05.05.23 16:54
Zählt für mich nicht. Wenn man sowas aufbringt, muss man sich auskennen.
Dann lieber ein Architekt, der sowas gar nicht erst auf den Tisch bringt.

Ich kann auch nicht mit Halbwissen ne Sicherheitssteuerung programmieren und wenn der Werker im Einrichtbetrieb den Arm verliert, weil die Maschine losgedreht hat, sagen
"Oh Mist. Ja gut, so genau hab ich mich damit jetzt nicht befasst..."

Oder der Maurer sagt am Ende. Ach so, unter die erste Lage gehört Bitumenpappe?
Mist...
garagevermessungsbürourteil