ᐅ Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)
Erstellt am: 02.05.23 20:53
xMisterDx02.05.23 22:09
Und wo befindet sich nun das Baufenster?
K a t j a02.05.23 22:15
Grundsätzlich bin ich geneigt, einem Fachmann zu glauben. Der Architekt ist vor Ort, kennt den Bebauungsplan und evtl. Besonderheiten.
Einen Grund, der hier die Bebauung an der Grenze - in welchem Winkel auch immer - nicht zulassen würde, ist mir jedoch nicht bekannt. Noch viel weniger, wieso das irgendetwas mit der Zustimmung des Nachbarn zu tun haben könnte.
Einen Grund, der hier die Bebauung an der Grenze - in welchem Winkel auch immer - nicht zulassen würde, ist mir jedoch nicht bekannt. Noch viel weniger, wieso das irgendetwas mit der Zustimmung des Nachbarn zu tun haben könnte.
ypg02.05.23 22:17
Warum baut Ihr denn nicht genau die 3 oder 5 Meter Abstand, sondern geratet so in die Winkligkeit? Ihr habt doch mega Platz und Potential?! Da würde ich mich an der Grundstücksgrenze zw 68 und 69 orientieren und zur Straße etwas freier planen. Eine Grenze begrenzt, verpflichtet aber nicht, dran zu bauen.
und was ist das denn für eine gezeichneter Bogen? Das sieht eher wie eine Kreuzungsrundung aus.
für mich erklärt es sich, dass die gute Frau sich um die wenigen Cm vertan hat bzw das Haus schon recht knapp geplant wurde, also alles in Breite ausgereizt wurde, dass jetzt die Garage, die wahrscheinlich dem Haus nachrangig geplant wurde, sich jetzt etwas in Richtung Nachbarschaft ausdehnt.
und was ist das denn für eine gezeichneter Bogen? Das sieht eher wie eine Kreuzungsrundung aus.
für mich erklärt es sich, dass die gute Frau sich um die wenigen Cm vertan hat bzw das Haus schon recht knapp geplant wurde, also alles in Breite ausgereizt wurde, dass jetzt die Garage, die wahrscheinlich dem Haus nachrangig geplant wurde, sich jetzt etwas in Richtung Nachbarschaft ausdehnt.
Dangertom02.05.23 22:46
NatureSys schrieb:
Und wo auf Grundstück 69 würde die Garage stehen?von der Strasse aus rechte SeiteNatureSys02.05.23 23:03
Dangertom schrieb:
von der Strasse aus rechte SeiteDie Garage soll also vorne ca. einen halben Meter von der Grenze entfernt stehen? Das erscheint mir sehr ungewöhnlich.
Dangertom02.05.23 23:13
K a t j a schrieb:
Grundsätzlich bin ich geneigt, einem Fachmann zu glauben. Der Architekt ist vor Ort, kennt den Bebauungsplan und evtl. Besonderheiten.
Einen Grund, der hier die Bebauung an der Grenze - in welchem Winkel auch immer - nicht zulassen würde, ist mir jedoch nicht bekannt. Noch viel weniger, wieso das irgendetwas mit der Zustimmung des Nachbarn zu tun haben könnte.Sie sagt, die Abstandsflächen dürfen nicht einen cm das benachbarte Grundstück überschreiten. Siehe rote Fläche. Kann das korrekt sein?Ähnliche Themen