W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)


Erstellt am: 02.05.23 20:53

Dangertom02.05.23 23:24
NatureSys schrieb:

Die Garage soll also vorne ca. einen halben Meter von der Grenze entfernt stehen? Das erscheint mir sehr ungewöhnlich.
Es sei wohl so dass die Abstandsfläche der Garage frontseitig nur 90° nach unten abfallen kann und diese dadurch die Grundstücksgrenze technisch bereits ab dem ersten cm überschreitet.
Dangertom02.05.23 23:28
xMisterDx schrieb:

Und wo befindet sich nun das Baufenster?
die blaue Linie markiert das Baufenster, die weisse die Grundstücksgrenze
Kartenabschnitt mit pinkem Gebiet, blauen Linien, weißem Umriss und roten Markierungen.
xMisterDx02.05.23 23:28
Das klingt sinnvoll, ja.
Die Abstandsfläche zur Straße musst du auf deinem Grundstück sicherstellen, nicht teilweise über deinen Nachbarn. Es sei denn er stimmt zu. Wenn der Nachbar zustimmt, geht an der Grundstücksgrenze fast alles.
Dangertom02.05.23 23:42
ypg schrieb:

Warum baut Ihr denn nicht genau die 3 oder 5 Meter Abstand, sondern geratet so in die Winkligkeit? Ihr habt doch mega Platz und Potential?! Da würde ich mich an der Grundstücksgrenze zw 68 und 69 orientieren und zur Straße etwas freier planen. Eine Grenze begrenzt, verpflichtet aber nicht, dran zu bauen.
und was ist das denn für eine gezeichneter Bogen? Das sieht eher wie eine Kreuzungsrundung aus.

für mich erklärt es sich, dass die gute Frau sich um die wenigen Cm vertan hat bzw das Haus schon recht knapp geplant wurde, also alles in Breite ausgereizt wurde, dass jetzt die Garage, die wahrscheinlich dem Haus nachrangig geplant wurde, sich jetzt etwas in Richtung Nachbarschaft ausdehnt.
Es hat schall, wetter und nutzungsbezogene Gründe warum wir den Abstand an der Seite (Westen) mit der Garage schliessen wollen.
11ant03.05.23 01:45
Wenn ich als sonst ziemlich plietsches Bürschchen schon sehr langsam tröpfelnd verstanden habe, womit die Architektin da eigentlich strenggenommen Recht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß das bis zum Genehmigungsstempel keinem entscheidenden Beteiligten auffällt. Außer der allerreinsten Theorie sehe ich hier auch niemanden einen veritablen Schaden haben, und rechne mit keinem Kläger. Beurteilt die Architektin das Problem denn in der Theorie, oder mit Kenntnis der handelnden Personen vor Ort ? (dann würde ich den Bauantrag einreichen, wenn der Erbsenzähler Urlaub hat). Fazit: theoretisch hat sie (m.E., ist hier ja leider nicht mehr aktiv) Recht, aber das ist eigentlich schon ein Sechser mit Zusatzzahl, daß das überhaupt jemand (der zu einem Einwand legitimiert wäre) bemerkt. Sogar ich als sonst eher Schisser würde hier wohl vabanque spielen.
Dangertom03.05.23 08:22
11ant schrieb:

Wenn ich als sonst ziemlich plietsches Bürschchen schon sehr langsam tröpfelnd verstanden habe, womit die Architektin da eigentlich strenggenommen Recht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß das bis zum Genehmigungsstempel keinem entscheidenden Beteiligten auffällt. Außer der allerreinsten Theorie sehe ich hier auch niemanden einen veritablen Schaden haben, und rechne mit keinem Kläger. Beurteilt die Architektin das Problem denn in der Theorie, oder mit Kenntnis der handelnden Personen vor Ort ? (dann würde ich den Bauantrag einreichen, wenn der Erbsenzähler Urlaub hat). Fazit: theoretisch hat sie (m.E., ist hier ja leider nicht mehr aktiv) Recht, aber das ist eigentlich schon ein Sechser mit Zusatzzahl, daß das überhaupt jemand (der zu einem Einwand legitimiert wäre) bemerkt. Sogar ich als sonst eher Schisser würde hier wohl vabanque spielen.
Danke für die Einschätzung! Dann sollte ich besser im Bauamt nicht nachfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken 😉
grundstücksgrenzeabstandsflächegaragearchitektin