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ᐅ Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)


Erstellt am: 02.05.23 20:53

xMisterDx03.05.23 08:55
Andererseits. Tut diese um wenige Zentimeter geschrumpfte Garage denn weh?
Sicher, die Gefahr ist gering, dass es jemanddm auffällt. Aber warum ein Risiko eingehen für so wenig Mehrwert? Du kanst die Fläche an der schrägen Wand eh kaum vernünftig nutzen.
Tolentino03.05.23 09:15
Was ist denn das Risiko? Wenn genehmigt darf er so bauen wenn nicht, kriegen die normalerweise vorher Bescheid (also vor offizieller Ablehnung) und dann wird halt der Plan korrigiert und die Änderung nachgereicht.
Oder wollt ihr mit freisteller bauen?
K a t j a03.05.23 10:15
Ich sehe es wie . Das das jemandem auffällt, darauf würde ich es mal ankommen lassen.
Dangertom03.05.23 10:51
xMisterDx schrieb:

Andererseits. Tut diese um wenige Zentimeter geschrumpfte Garage denn weh?
Sicher, die Gefahr ist gering, dass es jemanddm auffällt. Aber warum ein Risiko eingehen für so wenig Mehrwert? Du kanst die Fläche an der schrägen Wand eh kaum vernünftig nutzen.
Es könnten bis zu 50 cm Abstand entstehen. Dadurch dass die Garagenwand nur etwas gedreht werden müsste, wären Raumabzüge nur im vorderen Bereich des Hauses oder Garage zu erwarten. Insofern sehe ich es genauso, das hier noch abwägen können.
xMisterDx03.05.23 11:03
Da gibt's nix abzuwägen.
Wenn du so baust, verstößt es gegen Richtlinien. Dass der überforderte Bauprüfer da nen Stempel draufhaut, macht es nicht legal und bedeutet für dich auch keinen Rechtsanspruch, wenns hart auf hart kommt.

Zumal du ja nicht unwissend bist, sonst deine Architektin dir das gesagt hat. Gut möglich, dass Sie sich unterschreiben lässt, dich darauf hingewiesen zu haben 😉

Nachbarn können wechseln, man kann in Streit geraten, usw.
Wärs mir nicht wert. Aber mach halt.
11ant03.05.23 19:45
Dangertom schrieb:

Danke für die Einschätzung! Dann sollte ich besser im Bauamt nicht nachfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken
Wohlgemerkt, sofern die Architektin den Hinweis nicht aus Ortskenntnis hinsichtlich der Erbsenzähler im Bauamt gegeben hat.
Tolentino schrieb:

Wenn genehmigt darf er so bauen wenn nicht, kriegen die normalerweise vorher Bescheid (also vor offizieller Ablehnung) und dann wird halt der Plan korrigiert und die Änderung nachgereicht.
Oder wollt ihr mit freisteller bauen?
Das ist ein wichtiger Hinweis: per Freisteller wäre es gefährlich, jedoch m.E. nicht so sehr:
xMisterDx schrieb:

Wenn du so baust, verstößt es gegen Richtlinien. Dass der überforderte Bauprüfer da nen Stempel draufhaut, macht es nicht legal und bedeutet für dich auch keinen Rechtsanspruch, wenns hart auf hart kommt.
Per Freisteller ist die Gefahr gegeben, die dann ja nicht formell gegebene "Genehmigung" zu verlieren, wenn der Fakt auffällt. Mit Genehmigung hat diese durchaus auch eine schützende und nötigenfalls praktisch auch heilende Wirkung. Eine Abrißverfügung wäre hier unverhältnismäßig, und ein Verstoß, von dem der Richter ja selber merkt, daß ihm der erst beim siebten Hinsehen auffällt, zieht üblicherweise auch keine exorbitante Strafe nach sich. Die Architektin würde im Zeugenstand natürlich nicht verschweigen dürfen, den Hinweis gegeben zu haben. Maximal neunzig Tagessätze an die Erbsenzählerwitwenunterstützungskasse oder Sozialstunden ;-)
architektingaragegenehmigung