Fragen zum Energiestandard

4,70 Stern(e) 3 Votes
S

Stargate85

Hallo,

wir überlegen uns gerade ein Reihenmittelhaus zu kaufen und haben dabei ein konkretes Objekt im Auge.
Wir haben nun dazu auch die Baubeschreibung vorliegen und stolpern dabei über folgende Aussage:

Wärmeschutz
Die Wärmedämmung erfolgt nach Energie-Einsparverordnung 2014 (Energieeinsparverordnung 2014).
Der Energieausweis wird bei Bezug übergeben.
Was ich hier nun konkret vermisse, sind die Einstufungen von früher. Heißt bauen nach Energieeinsparverordnung 2014 wirklich, dass Energieeffizient wie bspw früher Kfw70 gebaut wird? Was sind da die Mindestanforderungen?
Außerdem scheint mir das Energieeinsparverordnung 2014 System noch in keinster Weise bei der KFW Bank berücksichtigt zu werden?!?

Viele Grüße
Thomas
 
L

Legurit

Glaub das heißt, dass sie bauen, wie sie wollen aber mindestens nach Gesetzesvorschrift (was anderes bleibt ihnen nicht übrig). Glaube mehr lässt sich sonst nur aus der Bauleistungsbeschreibung ablesen.
 
S

Stargate85

Die Bauleistungsbeschreibung ist leider auch nicht aussagekräftiger:
Gebäudedämmung
Die OG-Decke wird bei den Häusern mit Sattel,-bzw. Pultdach oberseitig, gemäß
Energieeinsparverordnung-Berechnung gedämmt. Bei den Häusern mit Flachdach erfolgt die
Dämmung im Dachaufbau als Warmdach mit blockweiser Attika oder
Umkehrdach mit umlaufender Attika und extensiver Begrünung
Die Außenwände erhalten ein Wärmedämm-Verbundsystem nach Planung und
Energieeinsparverordnung-Berechnung (auf Basis Energieeinsparverordnung 2014), Putzstruktur und Farbtönung gemäß
Farbkonzept Architekt.
Die Kelleraußenwände werden zum Erdreich hin mit Wärmedämmplatten in
erforderlicher Stärke versehen. Auf der Bodenplatte wird eine Wärme- und
Trittschalldämmung unter dem schwimmenden Estrich eingebaut.
 
lastdrop

lastdrop

Wenn nach Energieeinsparverordnung (alt) gebaut wird ist das praktisch KfW100.

Inwieweit Energieeinsparverordnung (neu) KfW<100 bedeutet, weiß ich nicht.

Außerdem hat Energieeinsparverordnung mit Kfw eigentlich nix zu tun.
 
T

toxicmolotof

Das heißt wohl, dass die nach heutigem Mindeststandard bauen. Also nix mit KFW70.

Die verschärften Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 treten ja erst 2016? in Kraft, gelten also für einen heute gestellten Bauantrag noch nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5040 Themen mit insgesamt 100309 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fragen zum Energiestandard
Nr.ErgebnisBeiträge
1Heizkosten pro Jahr KfW55 - KfW70, Bauentscheidung Heizung - Seite 211
2Was ist bei einer Bauleistungsbeschreibung zu beachten? 10
3Muss man zwingend nach Energieeinsparverordnung (2009) bauen? - Seite 212
4Mit oder ohne KfW70?, Wie viel Mehrkosten bei KfW70? 11
5KfW70 mit Gasbrennwert und Solar auf keinen Fall möglich 21
6Wärmedämmung Energieeinsparverordnung, KFW 70 / 55 / 40 - Eure Erfahrungen - Seite 531
7KFW70 mit Gas-Solar Heizung - Seite 365
8Neue Energieeinsparverordnung ab 2016 -> was bauen? - Seite 230
9KfW70 nur noch mit Wärmepumpe? - Seite 226
10Energieeinsparverordnung 2016 / KFW55 / Gas+Solar in 2016 28
11Informationen wie Energieeinsparverordnung 2016 erreicht werden kann? 14
12Bau und Leistungsbeschreibung - Vertrag noch Energieeinsparverordnung 2014 15
13Town & Country Außenwand bei Energieeinsparverordnung 2016 Haus ausreichend? 33
14Ist die Energieeinsparverordnung 2014 ein KfW Standard? - Seite 424
15Energieeinsparverordnung 2009 auch ohne Solar? 16
16KFW 70 oder nach Energieeinsparverordnung 2014 bauen 42
17Porenbeton Außenwand vs. Energieeinsparverordnung 13
18 Energieeinsparverordnung-Nachweis vs. Energieeinsparverordnung-Nachweis + KfW-70-NAchweis 13
19Energieeinsparverordnung 2014 - Gastherme ohne Solar? 38
20Einfamilienhaus Energieeinsparverordnung 2016 Bauträger empfiehlt Mehrdämmung - sinnvoll? 39

Oben