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ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe


Erstellt am: 28.05.2019 21:26

goalkeeper 28.05.2019 21:26
Hallo Leute,

in unserem GÜ-Vertrag wird stehen, dass die Bezugsfertigkeit 10 Monate nach Baubeginn und Fertigstellungstermin 12 Monate sein werden.

Allerdings wollen wir den Absatz so formulieren, dass Bezugsfertigkeit in jedem Fall in 2020 sein muss, da wir ansonsten kein Baukindergeld bekommen. Problematisch ist auch, dass die Erschließungsarbeiten noch laufen, allerdings lt. Bauleiter im September abgeschlossen sein werden. Das muss auch irgendwie in den Absatz mit dazu.

Kann jemand hier fachkundig helfen?

goalkeeper 28.05.2019 21:30
HilfeHilfe schrieb:

Ja Rechtsanwalt

Der komplette Vertrag wurde schon von einem RA geprüft - wollte nicht noch mal 220 €/netto die Stunde zahlen.

Egberto 28.05.2019 22:13
Es kommt eher auf den Beginn anstatt die Fertigstellung an. Bei Baubeginn und Baugenehmigung bis Ende 2020 kann der Antrag bis Ende 2023 gestellt werden, wenn die Fördermittel reichen.

goalkeeper 28.05.2019 22:16
Egberto schrieb:

Es kommt eher auf den Beginn anstatt die Fertigstellung an. Bei Baubeginn und Baugenehmigung bis Ende 2020 kann der Antrag bis Ende 2023 gestellt werden, wenn die Fördermittel reichen.

Darum geht es leider nicht - sondern um unser Einkommen, welches in den Jahren 17 + 18 in dem Bereich war, dass wir Baukindergeld bekommen. Ziehen wir erst in 2021 ein, so zählen die Jahre 18 + 19 - da haben wir dann zu viel verdient.

Egberto 28.05.2019 22:19
Ah okay, dann ist es natürlich anders.

ypg 28.05.2019 23:15
goalkeeper schrieb:

Allerdings wollen wir den Absatz so formulieren, dass Bezugsfertigkeit in jedem Fall in 2020 sein muss, da wir ansonsten kein Baukindergeld bekommen. Problematisch ist auch, dass die Erschließungsarbeiten noch laufen, allerdings lt. Bauleiter im September abgeschlossen sein werden

Genau wegen des Problems, dass keiner weiß, wie lange zb die Erschließung noch dauert, kann der BU diese Sicherheit nicht geben.
Man stelle sich vor, dass von irgendwo noch eine Klage gg des Wohngebietes kommt oder bei der Buddelei ein Schatz gefunden wird... dann ist nämlich erst mal Stillstand, was Euer BU nicht verantworten kann. Oder wie soll er dann, ggf wenn dieses Worstcase eintritt, innerhalb weniger Wochen ein bezugsfertiges Haus hinstellen?
Es könnte aber auch sein, dass Euer Bauamt für Euren Antrag etwas länger braucht, usw usf... Meiner Meinung nach können BU’s diese höhere Gewalt nicht einkalkulieren.

Habt ihr irgendwelche Eigenleistungen geplant? Bodenbeläge? Elektrik?
vertragbezugsfertigkeitbaukindergeldantrag