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ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe


Erstellt am: 28.05.19 21:26

Zaba12 29.05.19 08:44
HilfeHilfe schrieb:

hmm Betrug ???
Jetzt hör aber man auf... Man kann locker einziehen ohne das schon alle Zimmer fertig sind oder der Außenputz darauf ist. Keiner zieht auf eine Baustelle ohne Klo, Heizung und Wasser ein.

Prinzipiell hat der TE ja auch genug Zeit. Wenn's im Herbst losgeht sind es 15-16 Monate bis die Meldebestätigung ausgestellt sein muss.

Was Du immer denkst


Ob da jetzt steht Fertigstellung ab Baubeginn 12 Monate oder Ende 2020 ist, wenn Du im Herbst anfängst vollkommen Latte. Er und vor allen Du musst den Baubeginn auch halten. Ich würde es eher so formulieren.

"Baubeginn unverzüglich nach ... (Was ist das letzte was bei dir vorliegen muss damit der GU anfangen kann?) " und "Fertigstellung ab Baubeginn 12 Monate"

Aber auch das ist nur eine Formulierung und garantiert Dir kein Baukindergeld samt Einzug vor Ende 2020!
Diese Formulierungen sind Ihr Papier nicht Wert auf den diese stehen, glaub's mir!

HilfeHilfe 29.05.19 09:09
goalkeeper schrieb:

Was ist da Betrug, wenn ich drin wohne? Die Diskussion geht jetzt aber in eine seltsame Richtung.
naja ich finde halt immer das hier Threads eröffnet werden um Ideen aufzugreifen wie man geschickt die Förderung abgreifen kann.

also ich unterstütze das nicht

Zaba12 29.05.19 09:13
HilfeHilfe schrieb:

naja ich finde halt immer das hier Threads eröffnet werden um Ideen aufzugreifen wie man geschickt die Förderung abgreifen kann.

also ich unterstütze das nicht
Finde ich in dem Fall nicht, ist halt ne enge Kiste, mehr auch nicht. Beeinflussen kann der TE es nur bedingt, da braucht man nur nen miesen Nachbarn den der Dachüberstand nicht passt oder ähnliches und dann ist erst mal Baupause oder es gibt Qualitätsprobleme und der Bauherr haut selbst die Bremse rein.

Alles Möglich, auch das es glatt läuft ist möglich.

ypg 29.05.19 10:13
Zaba12 schrieb:

Finde ich in dem Fall nicht, ist halt ne enge Kiste, mehr auch nicht.
Aber warum sollte der BU dafür gerade stehen, wenn ein Geldsegen den Bauherren nur bis 2020 zusteht?
Ich finde diese Forderung geradezu unmoralisch. Der Gedanke daran bei diesem Hintergrundwissen bedeutet für mich: nice to have, aber wenn nicht, dann ist das so.
Ggf dann noch mit Vertragsstrafe... irgendwo piept es doch da im Regal, wenn man realitätsferne Forderungen stellt.
Im übrigen hätte der Anwalt den Passus für 220€/Std ja schon längst rot markiert, wenn er diskussionsfähig wäre.

Meine Frage hast Du noch nicht beantwortet
[QUOTE="ypg schrieb:


Habt ihr irgendwelche Eigenleistungen geplant? Bodenbeläge? Elektrik?

goalkeeper 29.05.19 10:20
ypg schrieb:

Aber warum sollte der BU dafür gerade stehen, wenn ein Geldsegen den Bauherren nur bis 2020 zusteht?
Ich finde diese Forderung geradezu unmoralisch. Der Gedanke daran bei diesem Hintergrundwissen bedeutet für mich: nice to have, aber wenn nicht, dann ist das so.
Ggf dann noch mit Vertragsstrafe... irgendwo piept es doch da im Regal, wenn man realitätsferne Forderungen stellt.
Im übrigen hätte der Anwalt den Passus für 220€/Std ja schon längst rot markiert,
wenn er diskussionsfähig wäre.

Wie gesagt - es geht nicht darum eine Vertragsstrafe zu verlangen - das wollen wir nicht und das wird in unserer Region kein Bauunternehmer mit machen.

Der Anwalt hat den Passus markiert und uns empfohlen, einen festen Einzugstermin zu vereinbaren. Allerdings meinte dann unser GU, dass er schwer einen festen Einzugstermin festmachen kann, wenn die Erschließungsarbeiten noch nicht beendet sind. Und um diese Formulierung geht es die ganze Zeit - um nicht mehr und nicht weniger. Nach etwas anderem habe ich überhaupt nicht gefragt - aber es wird soviel hineininterpretiert und unterstellt, da fällt man teilweise echt vom Glauben ab.

Und jetzt mal im Ernst: wer denkt, irgendjemand baut auf Grund des Baukindergelds, der ist ja wirklich fern aller Realitäten. Bei den heutigen Baukosten ist das ein Tropfen auf den heißen Stein, den man aber natürlich gerne mit nimmt. Auch wenn einem die Politik das gerne anders darstellt. Eine Hauptgrund zu bauen ist das Baukindergeld sicherlich nicht.

nein, wir lassen alles den GU machen.

ypg 29.05.19 10:31
goalkeeper schrieb:

Und jetzt mal im Ernst: wer denkt, irgendjemand baut auf Grund des Baukindergelds, der ist ja wirklich fern aller Realitäten. Bei den heutigen Baukosten ist das ein Tropfen auf den heißen Stein, den man aber natürlich gerne mit nimmt

Du musst doch aber einsehen, dass der BU vertraglich nicht einfach etwas datieren kann, was er nicht in seiner Macht hat.Das, was Ihr wollt, also dieser Satz, der wäre in jedem Vertrag sittenwidrig, da er nicht in die Glaskugel schauen kann und etwas verspricht, was er eben nicht versprechen kann.
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