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ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe


Erstellt am: 28.05.2019 21:26

goalkeeper 06.06.2019 08:27
Niloa schrieb:

Was passiert denn, wenn der GÜ sich nicht an den Zeitplan hält?

Dann muss er nach Baugesetzbuch Schadenersatz leisten für z.B. die weiterlaufende Miete, etwaige Bereitstellungszinsen oder beispielsweise muss er den Anwalt zahlen, wenn wir zur Durchsetzung unserer Ansprüche einen benötigen.

HilfeHilfe 06.06.2019 09:11
goalkeeper schrieb:

Dann muss er nach Baugesetzbuch Schadenersatz leisten für z.B. die weiterlaufende Miete, etwaige Bereitstellungszinsen oder beispielsweise muss er den Anwalt zahlen, wenn wir zur Durchsetzung unserer Ansprüche einen benötigen.

welche Ansprüche ? Baukindergeld ?

goalkeeper 06.06.2019 09:44
HilfeHilfe schrieb:

welche Ansprüche ? Baukindergeld ?

Die Ansprüche wie zusätzliche Miete, Bereitstellungszinsen, evtl. Kosten der Möbeleinlagerung. Ein Schaden muss eben erst einmal festgestellt und dann eingefordert werden. Und das macht dann idealerweise ein Anwalt. Für das Baukindergeld kann der Bauunternehmer nicht haften, außer man vereinbart natürlich eine entsprechende Vertragsstrafe. Allerdings unterschreibt das bei uns in der Region kein GU oder GÜ.
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