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ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe


Erstellt am: 28.05.19 21:26

goalkeeper05.06.19 16:41
So...wir haben noch mal mit unserem GÜ nachverhandelt und zum Thema Fertigstellungstermin kam das nun heraus:

Der Baubeginn ist spätestens am 15.10.2019 vorausgesetzt, dsa Baugebiet ist fertiggestellt und es ist möglich dsa Kenntnisgabeverfahren bis zum 01.08.2019 einzureichen, so dass das Bauamt die Baufreigabe erteilen kann. Die Baupläne und alle Unterlagen die dazo benötigt werden, sind vom AN bis zum 22.07.2019 fertigzustellen. Der Bauherr muss die Unterlagen unterschreiben und beim Bauamt einreichen. Es muss gewährleistet sein, dass eine Kranaufstellung möglich ist. Der AN wird mit der Baueinreichung die eventuelle benötigte Straßensperrung beantragen. Die Bezugsfertigkeit wird 10 Monate nach Baubeginn sein und die Fertigstellung nach 12 Monaten. Diese Termine können nur eingehalten werden, wenn wie oben beschrieben die Voraussetzungen für den Baubeginn erfüllt sind. Der Bauherr muss alle Materialien ausgesucht und beauftragt haben und uns schriftlich bis zum 30.09.2019 vorliegen.
Sollte der Baubeginn auf Grund des noch nicht fertiggestellten Baugebiets nicht wie vereinbart zum 15.10.2019 vollzogen werden können, so erfolgt der Baubeginn schnellstmöglich, jedoch spätestens drei Monate nach Fertigstellung des Baugebietes. Die Bezugsfertigkeit wird ebenfalls nach 10 Monaten und Fertigstellung nach 12 Monaten sein.


Ich denke, damit können wir zufrieden sein. Morgen werden wir den Vertrag unterzeichnen.
HilfeHilfe06.06.19 06:59
mannomann^^ was ein Roman^^ so viel haken und ösen
goalkeeper06.06.19 07:56
HilfeHilfe schrieb:

mannomann^^ was ein Roman^^ so viel haken und ösen

Aber bringt Planungssicherheit...zumindest ein wenig.
HilfeHilfe06.06.19 08:02
goalkeeper schrieb:

Aber bringt Planungssicherheit...zumindest ein wenig.

nein schon ok sehr detailliert. aber das ist ja auch eine verketteung, wenn der 2 oder 3 step nicht eintritt ist das auch nichts mehr wert...

muss dir bewusst sein
goalkeeper06.06.19 08:07
HilfeHilfe schrieb:

nein schon ok sehr detailliert. aber das ist ja auch eine verketteung, wenn der 2 oder 3 step nicht eintritt ist das auch nichts mehr wert...

muss dir bewusst sein

Hier ging es eben drum, direkt nach Öffnung des Baugebiets starten zu können - dies bedeutete aber für unseren GÜ auch einige terminliche Vorgaben. Das Thema Bauantrag ist ja kein großes, da Kenntnisgabeverfahren, somit ist diese „Deadline“ eigentlich kein Problem.

Und das man mit der Bemusterung schon zeitig fertig sein muss spielt uns auch in die Karten, da durch weiteren Nachwuchs im November danach eh keine Zeit mehr dafür ist.

Wir sind nun gespannt, ob unser „ausgeklügelter“ Zeitplan gehalten werden kann - ausnahmsweise - ansonsten habe ich die Direktdurchwahl vom Bürgermeister.
Niloa06.06.19 08:12
Was passiert denn, wenn der GÜ sich nicht an den Zeitplan hält?
fertigstellungkenntnisgabeverfahrenbauamtbezugsfertigkeit