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ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe


Erstellt am: 28.05.19 21:26

goalkeeper29.05.19 08:00
Tego12 schrieb:

Und wenn er es nicht wird trotz Vertrag? Was soll passieren? Die typischen Strafen interessieren den meist gar nicht... Ohne Konsequenz kein Ansporn, egal wie schön es im Vertrag steht.

Nach dem neuen Bauvertragsrecht von 2018 ist das Bauunternehmen dann verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wie beispielsweise die Miete oder Bereitstellungszinsen zu zahlen.
goalkeeper29.05.19 08:03
hampshire schrieb:

Wie wird der Einzugstermin dokumentiert? Meldeadresse?

Genau...Baukindergeld kann erst dann beantragt werden, wenn man drin „wohnt“. Zur Not eben auf einer Baustelle.
HilfeHilfe29.05.19 08:32
Tego12 schrieb:

Und wenn er es nicht wird trotz Vertrag? Was soll passieren? Die typischen Strafen interessieren den meist gar nicht... Ohne Konsequenz kein Ansporn, egal wie schön es im Vertrag steht.
Das meine ich .... sinnlos Klausel
HilfeHilfe29.05.19 08:33
goalkeeper schrieb:

Genau...Baukindergeld kann erst dann beantragt werden, wenn man drin „wohnt“. Zur Not eben auf einer Baustelle.
hmm Betrug ???
goalkeeper29.05.19 08:35
HilfeHilfe schrieb:

Das meine ich .... sinnlos Klausel

Dann finde mal in Ba-Wü eine GU, der sich mit einer Vertragsstrafe bei vollen Auftragsbüchern geiseln lässt - da wartet schon der nächste und füllt dann unsere Lücke. Die gesetzlichen „Strafen“ müssen hier einfach Ansporn genug sein. Da unser GU auch keine Werbung macht sondern seit Jahrzehnten nur von seinem guten Ruf lebt, kann er sich eine schlechte Abwicklung gar nicht leisten.

Manchmal sind die Vorschläge hier ein wenig realitätsfern.
goalkeeper29.05.19 08:36
HilfeHilfe schrieb:

hmm Betrug ???

Was ist da Betrug, wenn ich drin wohne? Die Diskussion geht jetzt aber in eine seltsame Richtung.