ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe
Erstellt am: 28.05.2019 21:26
Tassimat 29.05.2019 12:22
Die Baustelle wird zum Stichtag weit fortgeschritten sein.
Warum nicht einfach trotzdem ummelden? Mal ehrlich, das prüft doch keiner, ob ihr dort übernachtet oder nicht.
Warum nicht einfach trotzdem ummelden? Mal ehrlich, das prüft doch keiner, ob ihr dort übernachtet oder nicht.
Zaba12 29.05.2019 13:23
Vielleicht bist Du auch einer der vielen die zw. 90k€ bzw. 105k€ zvE und Bruttoeinkommen nicht unterschieden haben? Mit 2 Kindern muss man erst mal 135k€ Brutto haben um da rauszufallen bei 2 Kindern.
goalkeeper 29.05.2019 13:29
Zaba12 schrieb:
Vielleicht bist Du auch einer der vielen die zw. 90k€ bzw. 105k€ zvE und Bruttoeinkommen nicht unterschieden haben? Mit 2 Kindern muss man erst mal 135k€ Brutto haben um da rauszufallen bei 2 Kindern.Bitte was? Es zählt das Haushaltseinkommen.
„Eine Familie mit zwei Kindern darf demnach also maximal 105.000 Euro pro Jahr verdienen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben und erhält dann 24.000 Euro Förderung. Eine Familie mit 7 Kindern dürfte 180.000 Euro brutto verdienen und hat Anspruch auf 84.000 Euro Förderung. Die Prüfung des Haushaltseinkommens ist ein zentraler Bestandteil für den Erhalt des Baukindergeldes. Zum zu versteuernden Einkommen zählen neben dem Arbeitslohn zum Beispiel auch Urlaubsgeld, das 13. Gehalt, Tantieme, aber auch Arbeitslosengeld oder Elterngeld dazu.“
Zaba12 29.05.2019 13:38
Nein tut es nicht, wie dir eben per PN geschickt!
zu versteuerndes Einkommen ist nicht Haushaltseinkommen.
Schau in deine Steuererklärung, die Summe unten nach allen Abzügen gilt, nicht die die oben steht.
...und Bitte...macht ne Kiste Bier
zu versteuerndes Einkommen ist nicht Haushaltseinkommen.
Schau in deine Steuererklärung, die Summe unten nach allen Abzügen gilt, nicht die die oben steht.
...und Bitte...macht ne Kiste Bier
11ant 29.05.2019 14:21
goalkeeper schrieb:
Und jetzt mal im Ernst: wer denkt, irgendjemand baut auf Grund des Baukindergelds, der ist ja wirklich fern aller Realitäten.Früher war das fern, jetzt ist das eine ziemlich populäre Realität: nie zuvor haben sich so viele arme Schlucker zu angespannten Verschuldungssituationen animieren lassen wie heute. Schau´ nur ´mal, wie oft hier und in anderen Foren davon geträumt wird, daß die vermeintlich sich selbst bezahlende Einliegerwohnung die Erlösung brächte, sich die Hütte leisten zu können; wie viele Sondertilgungen durch heraufziehende Erbfälle und wie viele Weihnachtsgelder fest eingeplant werden, um sich Finanzierungen gelingend zu rechnen, daß die Grenze zum Schönsaufen nahe ist (manchmal unklar, von welcher Seite, d.h. ob nicht evtl. schon überschritten).Wenn es in Deinem Fall tatsächlich wirklich einmal nicht so ist, dann verstehe ich das Problem nicht, dann kannst Du doch auf Risiko spielen. Dann baust Du das Haus so daß es auch ohne bezahlbar ist und wenn die Extrakohle kommt, dann macht man eben eine Kreuzfahrt oder spart für die Ausbildung des Nachwuchses. Aber die Fälle sind hier und in anderen Foren nicht gerade selten, wo irgendeine Extrakohle fest in die Finanzierung des Eckfensters eingestellt ist
goalkeeper 29.05.2019 15:28
11ant schrieb:
Früher war das fern, jetzt ist das eine ziemlich populäre Realität: nie zuvor haben sich so viele arme Schlucker zu angespannten Verschuldungssituationen animieren lassen wie heute. Schau´ nur ´mal, wie oft hier und in anderen Foren davon geträumt wird, daß die vermeintlich sich selbst bezahlende Einliegerwohnung die Erlösung brächte, sich die Hütte leisten zu können; wie viele Sondertilgungen durch heraufziehende Erbfälle und wie viele Weihnachtsgelder fest eingeplant werden, um sich Finanzierungen gelingend zu rechnen, daß die Grenze zum Schönsaufen nahe ist (manchmal unklar, von welcher Seite, d.h. ob nicht evtl. schon überschritten).
Wenn es in Deinem Fall tatsächlich wirklich einmal nicht so ist, dann verstehe ich das Problem nicht, dann kannst Du doch auf Risiko spielen. Dann baust Du das Haus so daß es auch ohne bezahlbar ist und wenn die Extrakohle kommt, dann macht man eben eine Kreuzfahrt oder spart für die Ausbildung des Nachwuchses. Aber die Fälle sind hier und in anderen Foren nicht gerade selten, wo irgendeine Extrakohle fest in die Finanzierung des Eckfensters eingestellt ist Ich mag ja deine sarkastischen Posts...aber klar haben wir das Taschengeld von Mutti, das Kindergeld, den Ertrag aus unserem Brennholzverleih sowie vom Verkauf der Schwiegermutter fest für die Finanzierung eingeplant.
Ich hatte das Haushaltseinkommen, wie es auf der Seite der KfW definiert ist, falsch verstanden. Es wird wie richtig erklärt hat, das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage hergenommen. Somit ist alles gut.
Wir werden nun trotzdem versuchen dem GU einen festen Termin zu entlocken. Auch wenn der ein bis zwei Monate hinter dem jetzigen Plan liegt. War auch eine Empfehlung unseres Anwalts.
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