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ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe


Erstellt am: 28.05.19 21:26

goalkeeper31.05.19 08:38
Unser GU formuliert nun so. Ob ich davon begeistert sein soll, weiß ich erst mal nicht:

Der Baubeginn ist der 01.10.19, vorausgesetzt die Erschließungsarbeiten sind beendet und das Baugebiet frei, sowie der Möglichkeit, den Bauantrag nach dem Kenntnisgabeverfahren bis zum 01.08.19 einzureichen. Als Fertigstellungstermin wird dann der 30.11.19 festgelegt.

Die Gemeinde wird uns unter der Voraussetzung des Erschließungsendes die Baugenehmigung nach vier Wochen automatisch erteilen - kein Problem. Allerdings sagt von offizieller Seite niemand, wann das Baugebiet beendet sein wird.

Der überwachende Bauleiter teilte mit, dass sie einige Wochen vor dem eigentlichen Termin am 30.09. fertig sind.

Da sind recht viele „wenn“ überall. Evtl. müssen wir uns doch von einem festen Bauende verabschieden.
HilfeHilfe31.05.19 08:43
Naja was hast du erwartet ? Du wolltest dein Risiko auf den GU abwälzen, dein GU wälzt es auf die Gemeinde ab . Klassischer Risikotransfer der Dir aber nicht weiterhilft da du keine rechtliche Handhabe gegen die Gemeinde hast
Strahleman31.05.19 09:05
Was passiert, wenn ihr 8 Wochen zum Bemustern der Böden und 10 für die Badarmaturen braucht? Gilt der Fertigstellungstermin dann trotzdem? Ich finde es schon recht großzügig vom GU, dass er überhaupt einen möglichen Fertigstellungstermin garantiert und nicht einmal die aktive Mithilfe/Unterstützung des Bauherren darin einschließt.

Beinhaltet der Vertrag eine Fertigstellungsgarantie? Diese wäre mir persönlich wesentlich wichtiger als ein Fertigstellungstermin.
ypg31.05.19 09:14
goalkeeper schrieb:

Als Fertigstellungstermin wird dann der 30.11.19 festgelegt.
Ändere das noch mal in 2020
goalkeeper31.05.19 09:28
Strahleman schrieb:

Was passiert, wenn ihr 8 Wochen zum Bemustern der Böden und 10 für die Badarmaturen braucht? Gilt der Fertigstellungstermin dann trotzdem? Ich finde es schon recht großzügig vom GU, dass er überhaupt einen möglichen Fertigstellungstermin garantiert und nicht einmal die aktive Mithilfe/Unterstützung des Bauherren darin einschließt.

Beinhaltet der Vertrag eine Fertigstellungsgarantie? Diese wäre mir persönlich wesentlich wichtiger als ein Fertigstellungstermin.

Bemusterung muss bis 30.09.2019 auch erledigt sein. Steht auch im Vertrag.
fertigstellungsterminbaugebietvertrag