ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe
Erstellt am: 28.05.2019 21:26
goalkeeper 29.05.2019 07:01
Tego12 schrieb:
Doch wurde sie, wohl allerdings nicht wie du es dir erwartest hast (dafür müsstest du zum Anwalt gehen).Na schön...
HilfeHilfe 29.05.2019 07:18
Denkst du wirklich der GÜ unterschreibt dir eine Klausel mit dem Passus wenn er nicht fertig wird hat er das Baukindergeld zu zahlen
Zaba12 29.05.2019 07:21
HilfeHilfe schrieb:
Denkst du wirklich der GÜ unterschreibt dir eine Klausel mit dem Passus wenn er nicht fertig wird hat er das Baukindergeld zu zahlenEr hat nicht gesagt das er das so will, aber was soll den passieren wenn es nicht zum 31-12-20 fertig wird? goalkeeper 29.05.2019 07:25
HilfeHilfe schrieb:
Denkst du wirklich der GÜ unterschreibt dir eine Klausel mit dem Passus wenn er nicht fertig wird hat er das Baukindergeld zu zahlenJa natürlich nicht. Wo schreibe ich das denn? Er soll einfach nur vor Ende 2020 fertig werden.
Tego12 29.05.2019 07:32
Und wenn er es nicht wird trotz Vertrag? Was soll passieren? Die typischen Strafen interessieren den meist gar nicht... Ohne Konsequenz kein Ansporn, egal wie schön es im Vertrag steht.
hampshire 29.05.2019 07:57
Wie wird der Einzugstermin dokumentiert? Meldeadresse?
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