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ᐅ Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe


Erstellt am: 28.05.2019 21:26

11ant 29.05.2019 00:21
goalkeeper schrieb:

Der komplette Vertrag wurde schon von einem RA geprüft - wollte nicht noch mal 220 €/netto die Stunde zahlen.
Und was hat der dafür getan, wenn das Passen auf Eure Wünsche zu prüfen da nicht mit drin war ?
goalkeeper schrieb:

Allerdings wollen wir den Absatz so formulieren, dass Bezugsfertigkeit in jedem Fall in 2020 sein muss, da wir ansonsten kein Baukindergeld bekommen.
Vergiß´ es. Wenn Ihr sonst leer ausgingt, weil die Fördermaßnahme dann enden würde, das ginge vielleicht noch. Aber dafür, daß Ihr im nächsten Bemessungsjahr "zu viel verdient" habt, von ihm einen Schadenersatz zu erwarten, das ginge wohl zu weit. Und ohne eine Pönale macht eine Garantie wohl kaum Sinn.

Also: abhaken. Plane worst case, d.h. das Haus um die Fördersumme kleiner (oder die Bankfinanzierung entsprechend höher) - das scheint mir leider der vernünftigste Rat zu sein.

Zaba12 29.05.2019 06:23
Vor allen, die Erschließungsarbeiten laufen noch. Heißt die Grundstücke sind ggf. Noch gar nicht vermessen. Das zieht sich auch noch hin. Mal so als Beispiel uns wurde beim Notartermin (Feb 17) versprochen dass die Grundstücke im Sommer 17 erschlossen sind. Geworden ist es April 18, mit Vermessung und Grundschuldeintragung war es dann Juni 18. Du hast da so viele „wenn’s“ drin, das Du es nur laufen lassen kannst.

Oder anders rum, mein Nachbar ist jetzt im 14 Monat seines Bauvorhabens. Es gibt dieses auf jeden Fall fertig werden nicht. Auch nicht vertraglich. Was es gibt, sind z.B. 10€ je überschrittenen Tag ab dem 9 oder 12 Monat aber das macht dich ja nicht glücklich.

Tego12 29.05.2019 06:51
Dem Bauleiter die Hälfte des Baukindergeldes anbieten, wenn er rechtzeitig fertig wird?

goalkeeper 29.05.2019 06:58
Zaba12 schrieb:

Vor allen, die Erschließungsarbeiten laufen noch. Heißt die Grundstücke sind ggf. Noch gar nicht vermessen. Das zieht sich auch noch hin. Mal so als Beispiel uns wurde beim Notartermin (Feb 17) versprochen dass die Grundstücke im Sommer 17 erschlossen sind. Geworden ist es April 18, mit Vermessung und Grundschuldeintragung war es dann Juni 18. Du hast da so viele „wenn’s“ drin, das Du es nur laufen lassen kannst.

Oder anders rum, mein Nachbar ist jetzt im 14 Monat seines Bauvorhabens. Es gibt dieses auf jeden Fall fertig werden nicht. Auch nicht vertraglich. Was es gibt, sind z.B. 10€ je überschrittenen Tag ab dem 9 oder 12 Monat aber das macht dich ja nicht glücklich.

Die Grundstücke sind bereits alle vermessen, Bodengutachten sind ebenfalls bereits machbar, Erschließungsarbeiten früher fertig wie geplant, Bauanträge auch bereits Stellbar und das Baugebiet spätestens ab Oktober offen. Notartermin in vier Wochen.

Grundschuldeintragung bei uns in 4-6 Wochen erledigt, so dass der Notar nicht mal wusste, wofür man eine Rangbescheinigung benötigt.

Es gibt auch Gemeinden, die da ordentlich und fristgemäß arbeiten. Ich wohne ja fast neben dem Baugebiet und bekomme ja den Fortschritt mit bzw. spreche auch schon mal mit dem Bauleiter.

Ich finde es ja gut wenn ihr auf diverse Probleme hinweist, die da auftreten können. Meine Frage beantwortet wurde bisher allerdings nicht.

goalkeeper 29.05.2019 07:00
Tego12 schrieb:

Dem Bauleiter die Hälfte des Baukindergeldes anbieten, wenn er rechtzeitig fertig wird?

Der GeFü ist auch gleichzeitig der Bauleiter - der bekommt schon genug

Tego12 29.05.2019 07:00
Doch wurde sie, wohl allerdings nicht wie du es dir erwartest hast (dafür müsstest du zum Anwalt gehen).
grundstückebauleitererschließungsarbeitenvermessennotartermingrundschuldeintragungbaugebiet