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daniels87
Hallo,
wir haben nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gebaut.
Unsere Baufirma hat den geplanten Kaltwintergarten im Antrag als Wintergarten bezeichnet.
Jetzt kam ein Nacherhebungsbescheid, in dem der "Wintergarten" mit in die Geschossflächenberechnung einbezogen wurde. Laut dem Wintergartenbauer fällt der Kaltwintergarten aber in die Kategorie Terrassendach, somit sollte er eigentlich nicht mit einbezogen werden.
Kennt sich da jemand aus?
Viele Grüße,
Daniel
wir haben nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gebaut.
Unsere Baufirma hat den geplanten Kaltwintergarten im Antrag als Wintergarten bezeichnet.
Jetzt kam ein Nacherhebungsbescheid, in dem der "Wintergarten" mit in die Geschossflächenberechnung einbezogen wurde. Laut dem Wintergartenbauer fällt der Kaltwintergarten aber in die Kategorie Terrassendach, somit sollte er eigentlich nicht mit einbezogen werden.
Kennt sich da jemand aus?
Viele Grüße,
Daniel