Erschließungskosten vor Grundstückskauf - wer zahlt?

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Zuletzt aktualisiert 06.06.2025
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B

Bauexperte

Hallo,

Die Stadt hat mir bestätigt dass das Wasser / Abwasser bereits bezahlt sind. Auch sonstige Erschließungskosten der Stadt sind bezahlt. Nun geht es um die Anschlüsse auf dem Grundstück. Verlegt sind Gas / Strom / Telekom. Der Besitzer behauptet, dass die Kosten bereits gezahlt sind. Von den Stadtwerke haben ich dazu noch keine Informationen ... die Anschlüsse ins Haus sind klar. Die Leitungen (Gas / Strom / Telekom) befinden sich 3 Meter hinter dem Randstein auf dem Grundstück. Mir ging es um die Kosten dieser 3 Meter. Sind diese schon vom aktuellen Eigentümer bezahlt oder bezahle ich die Kosten wenn ich vom Übergabepunkt weiter zum Haus verlängere?

Könnt ihr mir generell sagen wie das ist. Werden Gas / Strom / Telekom nach Verlegen (liegen 3 Meter nach der Grundstücksgrenze im Grundstück) direkt dem Eigentümer des Grundstückes in Rechnung gestellt oder muss ich das bezahlen sobald ich anfange zum bauen? Bis jetzt ging ich davon aus, dass ich ab dem Übergabepunkt im Grundstück zum Haus die Kosten zu tragen habe.
Diese Kosten, welche Du ansprichst, betreffen die innere Erschließung; mit diesen Kosten hat der Grundstücksverkäufer nichts am Hut. Kann er auch nicht, schließlich verkauft er zwar ein voll erschlossenes Grundstück (in Deinem Fall liegen wirklich alle öffentlichen Leitungen bereits im Grundstück) aber Du baust das Einfamilienhaus und auch erst zu diesem Zeitpunkt - genau, wenn die Sanitärrohmontage erfolgt ist - kann die innere Erschließung (die verbleibenden 3.00 m) vorgenommen werden. Diese Kosten zählen zu den Baunebenkosten, welche Du in Deiner Finanzierung berücksichtigen mußt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

thomas_neo

Danke an Alle!
Klar, ab den Übergabepunkt, 3 Meter nach der Grundstücksgrenze, übernehme ich alle kosten. Das war mir bewusst. Mir ging es nur um die ersten 3 Meter von der Straße in das Grundstück, dies scheint ja bei der Erschließung schon inklusive zu sein. Warte noch auf die Antwort der Stadtwerke ab und wenn dann alles klar ist werde ich zum Notar gehen. Vielen Dank!
 
Zuletzt aktualisiert 06.06.2025
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