Das kommt darauf an

Was steht denn im Kaufvertrag? Wenn nur der reine Grundstückskaufpreis genannt ist, sind die Erschließungskosten außen vor. Sollte eine Gesamtposition gebildet werden, muss der Gesamtbetrag zugrunde gelegt werden.
Kauft Ihr von privat, der Stadt oder dem Unternehmen, welches auch die Erschließung vornimmt?
P.S. Ich unterstelle, dass es sich nicht um die Innere Erschließung handelt.