Garantie auf elektrische Geräte : 3 Jahre .
Noch einmal für Dich. Schade, dass Beiträge nicht gelesen und nur Halbwissen angewendet wird.
GARANTIE gibt es nur als freiwillige Leistung.
GEWÄHRLEISTUNG ist im Baugesetzbuch geregelt. Siehe §438 ==> 2 Jahre. Für elektronische Geräte gibt es per Gesetz keine anderslautende Gewährleistung. Deine Aussage ist leider rechtlicher Unsinn.
Versicherungen bieten Versicherungspakete mit unterschiedlichen Inhalten an für die Komponenten der Anlage: Ertragsausfall, Hagel... Diese sind günstiger als die Kosten der Solarfirmen.
Reden wir über Enpal oder den normalen Solarteur? Enpal lässt sich alles gut bezahlen. Aber im Normalfall (Anlage vom Solarteur) reicht die Einbeziehung der Anlage in die Hausversicherung. Mehr Versicherungen oder Wartung braucht man nicht. Die sind genauso unnötig wie die Anlage von Enpal.
Ergänzend (für die Komponenten der Anlage) gibt der Produzent eine Garantie ab. Z.B. eine Leistungsgarantie. Das ist ein freiwilliges Versprechen der Hersteller.
Und nicht zu vergessen: bei Eigenmontage ist man erst einmal dafür verantwortlich, selbst den Fehler zu finden und den Hersteller zu überzeugen, dass das Problem auch bei dessen Komponente liegt.
Und da es fast nix mehr gibt, was in D produziert wird bzw. die Chinesen Weltmarktführer sind, möchte ich meine Probleme nicht bei Longi, Trina oder Jinko mit einem Support in Shenzen durchdeklinieren.