Einhaltung der Baugrenzen bei Außentreppe

4,60 Stern(e) 9 Votes
Q

Quacki

Vielen Dank Dirk.

Das ist natürlich mies. Die Garage ist jetzt nun mal 3,60 bzw. 3,40 abzgl.. Aufbau. Ist auch so eingemessen worden, ohne Rückmeldung der Behörde.

Eine Baulast bedeutet natürlich einen deutlichen Wertverlust für das Nachbarhaus. Diese ist ja unwiderruflich

Ich mein, was kann die Behörde nun verlangen. Rückbau, Strafzahlungen, Lasteneintrag?
 
Q

Quacki

Kann ich einen Lasteneintrag auch im Nachhinein machen? Solange es keinen stört?!

Klar, bei einem möglichen Verkauf Müsste man sich mit dem neuen Käufer einigen!
 
D

DG

Der Wertverlust hält sich in Grenzen. Faktisch ist das Nachbargrundstück bereits durch Deine Dachterrasse abgewertet - jeder Käufer, der nicht zur Familie gehört, sieht das und zieht sofort was vom Kaufpreis ab.

Was dabei rauskommt, weißt Du erst, wenn Du einen Bauantrag stellst. Grundsätzlich ist da alles möglich.

MfG
Dirk Grafe
 
E

Escroda

Eine Baulast bedeutet natürlich einen deutlichen Wertverlust für das Nachbarhaus.
Keine Baulast bedeutet natürlich einen deutlichen Wertverlust für dein Haus, wenn die Garage illegal errichtet wurde.
Ist so auch abgenommen worden.
Vom Bauamt? Mit Ortsbesichtigung? Das war dann wohl an einem Aschermittwoch. Oder war die Wandhöhe bereits im Bauantrag angegeben und auf den Bauvorlagen wurde eine Nachbarzustimmung formuliert, die dein Bruder unterschrieben hat? Wenn sich das Bauamt darauf eingelassen hat, wird es das vielleicht auch für die Außentreppe tun.
Ist auch so eingemessen worden, ohne Rückmeldung der Behörde.
Bei der Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster werden üblicherweise keine Höhen gemessen und eine Meldung an die Genehmigungsbehörde erfolgt in der Regel nicht.
 
Q

Quacki

Also tatsächlich ist die Höhe der Garage 3,40m von Grund.

Die Geschichte mit der Treppe etc. werden wir mit Baulasten regeln, sollte es hier zu Unstimmigkeiten kommen.

Tragen wir eine Baulast ein und der Nachbar verkauft, müssen wir diese evtl. wieder austragen oder mit dem Käufer neu vereinbaren. Geht das nicht, wird zurückgebaut. Heißt Garage etwas runter, ist zum Glück möglich, da sie einen relativ hohen Aufbau oben auf der Garage hat, der mit etwas Aufwand entfernt werden kann. Und natürlich die Treppe ab und einen AnbauBalkon bestellen und Treppe dann dort anbauen.

Warum nicht sofort die Geschichte mit dem Anbaubalkon? weil wir vorhaben die nächsten 30 Jahre da zu wohnen und wer weiß was dann so ansteht. Und dieser Anbaubalkon wäre deutlich teurer.
 
D

DG

Tragen wir eine Baulast ein und der Nachbar verkauft, müssen wir diese evtl. wieder austragen oder mit dem Käufer neu vereinbaren.
Genau das geht nicht, da die Baulast kein Vertrag zwischen Privatleuten darstellt, sondern eine Eintragung in einem öffentlichen Register, hier. Baulastverzeichnis, ist. Die Baulast bleibt so lange drin, bis die Löschung beantragt wird und seitens des Bauamts (einseitig!) geprüft wird, ob die Baulast noch benötigt wird. Wenn sie nicht mehr benötigt wird, wird sie gelöscht. Ansonsten bleibt sie drin.

Geht das nicht, wird zurückgebaut. Heißt Garage etwas runter, ist zum Glück möglich, da sie einen relativ hohen Aufbau oben auf der Garage hat, der mit etwas Aufwand entfernt werden kann. Und natürlich die Treppe ab und einen AnbauBalkon bestellen und Treppe dann dort anbauen.
Allein der Rückbau auf 3m wird nicht reichen, sondern die Dachterrasse muss auch zurückgebaut werden. Ist aber alles nicht dramatisch, kann man - soweit man das aus der Ferne beurteilen kann - sauber lösen.
Wobei für mich ebenso wie für @Escroda etwas erstaunlich ist, dass ihr eine 3,4m hohe Garage ohne Baulast genehmigt/abgenommen bekommen habt. Das geht unter Umständen, ist aber auf jeden Fall schon mal etwas ungewöhnlich.

Ihr könnt aber zunächst ganz unverbindlich mit einem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Eurer Nähe Kontakt aufnehmen, um dann zu klären, wie man am geschicktesten vorgeht, ohne beim Bauamt direkt Alarm auszulösen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3146 Themen mit insgesamt 42684 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Einhaltung der Baugrenzen bei Außentreppe
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grenzbebauung Garage und Schuppen Max. 9 Meter -mehr geht nicht? - Seite 420
2Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
3Baulast für Garage eintragen - Vorteile / Nachteile? - Seite 215
4 2 Vollgeschosse, Durchgang Garage, Hauswirtschaftsraum unter Treppe 25
5Garage doch höher als im Bauantrag 28
6Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
7Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? 17
83. Grundriss-Entwurf Neubau Einfamilienhaus 220qm 2 Vollgeschosse Dachterrasse - Seite 561
9Grundriss Einfamilienhaus Hanggrundstück mit Terrasse / Dachterrasse - Seite 218
10Bauantrag wegen Parkplätzen nicht genehmigt. Was kann passieren? - Seite 530
11Grenzbebauung Garage in Bezug auf HBO §6 (10) - Seite 319
12Kein Bau, da keine Baulast - Seite 362
13Baulast trotz Widmung möglich? 18
14Balkon auf Garage auf Grenze - Seite 211
15Terrasse vom Nachbar grenzt an Garage - Seite 211
16Nachteil einer Baulast in unserem konkreten Fall? 25
17Planung Dachterrasse - Welche Kosten entstehen? - Seite 317
18Wo stellen wir Haus und Garage hin? - Seite 210
19Begehbare Garage (Terrasse) 11
20Haus ohne Garage und Keller? Ausbau Dachboden? Fresswarze? - Seite 585

Oben