Grenzbebauung Garage in Bezug auf HBO §6 (10)

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Escroda

die Bauaufsicht sieht das Eintragen einer Baulast zur Anbauverpflichtung nicht als Möglichkeit.
Dann sollten die Staatsbediensteten nochmal in ihre Landesbauordnung schauen. Das ist nämlich keine Ermessensentscheidung, da das Gesetz diese Möglichkeit ausdrücklich nennt.
Es wäre ein Neubaugebiet, und deswegen müssen wir nicht so bauen.
Gibt's das schriftlich. Dann hätte der Richter, wenn Du denn so weit gehen möchtest, auch was zum Lachen.
die Einschätzung teilt unsere Architektin nicht
Ich auch nicht.
Es müsste eine grundstücksbezogene Atypik vorliegen.
Das tut sie hier ja. Durch die Hanglage ist bauordnungsrechtlich eine sinnvolle Grenzgarage nicht möglich, obwohl sie planungsrechtlich ausdrücklich zugelassen wird. Sorgfältige Stadtplaner mit praxisbezogener Erfahrung berücksichtigen dies in ihren BPlänen und formulieren entsprechende Festsetzungen. Und für die anderen Fälle bietet die Bauordnung entsprechende Lösungsmöglichkeiten.

Unglücklicherweise hat Deine Architektin einen eindeutig nicht genehmigungsfähigen Bauantrag bereits eingereicht. Das schwächt Eure Verhandlungsposition. Hätte, hätte, Fahrradkette bereits beim Bauantrag ein Antrag auf Baulasteintragung beigelegen, wäre es für die Behörde deutlich schwerer gewesen, die Genehmigung zu versagen.
 
C

clausen77

Dann sollten die Staatsbediensteten nochmal in ihre Landesbauordnung schauen. Das ist nämlich keine Ermessensentscheidung, da das Gesetz diese Möglichkeit ausdrücklich nennt.

Gibt's das schriftlich. Dann hätte der Richter, wenn Du denn so weit gehen möchtest, auch was zum Lachen.

Ich auch nicht.

Das tut sie hier ja. Durch die Hanglage ist bauordnungsrechtlich eine sinnvolle Grenzgarage nicht möglich, obwohl sie planungsrechtlich ausdrücklich zugelassen wird. Sorgfältige Stadtplaner mit praxisbezogener Erfahrung berücksichtigen dies in ihren BPlänen und formulieren entsprechende Festsetzungen. Und für die anderen Fälle bietet die Bauordnung entsprechende Lösungsmöglichkeiten.

Unglücklicherweise hat Deine Architektin einen eindeutig nicht genehmigungsfähigen Bauantrag bereits eingereicht. Das schwächt Eure Verhandlungsposition. Hätte, hätte, Fahrradkette bereits beim Bauantrag ein Antrag auf Baulasteintragung beigelegen, wäre es für die Behörde deutlich schwerer gewesen, die Genehmigung zu versagen.
Das ist in der Tat unglücklich. Die Architektin meinte, dass normalerweise die Unterschrift der Nachbarn auf den Ansichten reicht. Offensichtlich arbeiten einige Bauämter genauer als andere.

Wie würdest Du mir der Sache umgehen? Antrag auf Baulausteneintragung einreichen und hoffen? Und falls abgelehnt, dann einfach komplett nochmal (aber diesmal richtig?)
 
E

Escroda

Wie würdest Du mir der Sache umgehen?
Mein "Würde" ist ja von meinem subjektiven Eindruck Deiner in diesem Rahmen zwangsläufig unvollständigen Informationen geprägt. Ich kenne weder die Kommunikationsketten (wer hat wann wen über was wie informiert) , die vollständigen Bauvorlagen (gibt's noch mehr Unschärfen), den Bebauungsplan und seine Begründung (wurde auf die Themen Grenzgaragen und Geländetopographie eingegangen), noch die handelnden Personen (berufserfahren, lösungsorientiert, hilfsbereit, engstirnig, arrogant, unsicher).
Antrag auf Baulausteneintragung einreichen
Ja, es sei denn, das Detailwissen offenbarte ein anderes Bild.
Und falls abgelehnt, dann einfach komplett nochmal (aber diesmal richtig?)
Nein, dann Rechtsmittel, es sei denn, die Ablehnungsgründe wären stichhaltig, zumindest überzeugender als das bisher Vorgebrachte.
 
C

clausen77

Vielen Dank für deine Einschätzung @Escroda, in der Tat kennst du nicht alle Informationen, selbst mir ist nicht alles bekannt…
Im Bauantrag sollte es hoffentlich keine weiteren Unschärfen geben, wir sind auf alle Punkte eingegangen, die uns das lokale Bauamt vorab mitgegeben hat. Für dieses war die Grenzgarage auch nie ein Thema, aber Bauamt und Bauaufsicht sehen das offensichtlich anders.
Im Bebauungsplan gibt es keinen Bezug auf Grenzgaragen oder die Geländetopographie, der Bebauungsplan ist mit Sicherheit nicht optimal und wird in Zukunft angepasst werden (müssen?). Das Baugebiet war wohl von Anfang an ein politisches Thema (Stichwort „bezahlbarer Wohnraum“) und ich vermute auch deswegen wird die Bauaufsicht hier ganz genau aufpassen. Unsere Architektin hat das offensichtlich unterschätzt, insbesondere wurden wegen Corona keine Termine vor Ort bei der Bauaufsicht gegeben (beim Bauamt schon), so dass eine Vorbesprechung nicht möglich war.
Wir werden das beste draus machen, insbesondere brauchen wir eine Lösung, die keine Ausnahmegenehmigung braucht, weil es diese auf keinen Fall geben wird.
Ich werde berichten, wie es ausgeht.
 
C

clausen77

Hallo @Escroda,
Ich habe in den letzten Tagen Fortschritte mit der Eintragung der Baulast zur Anbauverpflichtung machen können und ein paar Gespräche mit dem betroffenen Nachbarn geführt. Zwei Fragen haben sich noch seinerseits ergeben und ich wäre dir sehr dankbar wenn du deine Meinung/Wissen dazu äußern könntest:

1) Gibt es eine zeitliche Vorgabe, wann bis wann der Nachbar seinen per Baulast zugesagten Anbau finalisiert haben muss?

2) Der Nachbar hat mit dem Hausbau bereits begonnen und ist mit einem sogenannten Freisteller unterwegs. Aktuell hält er die 3 Meter Abstand zu unserem Grundstück ein. Er möchte seinen Freisteller nicht gefährden und den Anbau an unsere Garage dann nächstes Jahr nach Fertigstellung seines Hauses durchführen. Im Prinzip würde er dann nächstes Jahr einfach eine zusätzliche Garage bzw. Nebengebäude zwischen seine Garage und unsere bauen. Er fragte mich, ob die Unterzeichnung einer Baulast zu unseren Gunsten seinen Freisteller gefährden könnte?

Vielen Dank im Voraus für deine Einschätzung.
 
E

Escroda

1) Gibt es eine zeitliche Vorgabe, wann bis wann der Nachbar seinen per Baulast zugesagten Anbau finalisiert haben muss?
Nein. Er muss auch keinen Anbau zusagen. Ob er baut oder nicht, kann er entscheiden. Nur wenn er baut, dann muss er 'dran.
Der Nachbar hat mit dem Hausbau bereits begonnen
Das ist neu und ein Detail des Wissens, welches ein anderes Bild offenbart. Bisher hieß es
basierend auf Gegenseitigkeit, da sie auch deren Doppelgarage an die Grenze bauen wollen
und
Sowohl wir wie unsere Nachbarn lassen eine Baulast eintragen wo wir uns verpflichten, unsere Garagen aneinander zu bauen
und
aber der Nachbar muss ja auch noch bauen...
Jetzt sagst Du
Aktuell hält er die 3 Meter Abstand zu unserem Grundstück ein.
Dann hat die Bauaufsicht natürlich Recht, wenn sie
das Eintragen einer Baulast zur Anbauverpflichtung nicht als Möglichkeit.
sieht. Wie kann er sich verpflichten anzubauen, wenn er aktuell das Gegenteil realisiert?
Er möchte seinen Freisteller nicht gefährden und den Anbau an unsere Garage dann nächstes Jahr nach Fertigstellung seines Hauses durchführen.
Na, da habt Ihr Euch ja in eine schöne Zwickmühle gebracht. Vielleicht solltest Du zunächst auf die Garage ganz verzichten und nächstes Jahr das Projekt mit Deinem Nachbarn gemeinsam angehen. Dann muss auch die Genehmigungsbehörde nicht so viele Unwägbarkeiten beachten.
bzw. Nebengebäude
... geht nicht, da die Fläche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt (s. 5.1).
Er fragte mich, ob die Unterzeichnung einer Baulast zu unseren Gunsten seinen Freisteller gefährden könnte?
Den Freisteller sehe ich nicht gefährdet, da ich die Baulast unter den gegebenen Umständen nicht für Eintragungsfähig halte. Vielleicht fällt einem exzellenten Baulastprofi eine Formulierung ein, die Eure Interessen rechtssicher abbildet. Im Moment muss ich das passen, Deine Architektin scheint auch nicht geeignet und auf eine wohlwollende Behörde brauchst Du nicht hoffen - zumal es definitiv nicht zu deren Aufgaben gehört.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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