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Escroda
Dann kann die Garage ja so bleiben.Und wir lieber einen Westgarten haben.
Wenn vorne die Fläche zwischen Baugrenze und Straße meint, ist es nicht erlaubt.Und evtl vorne einen zweiten Stellplatz, wenn erlaubt.
Dann kann die Garage ja so bleiben.Und wir lieber einen Westgarten haben.
Wenn vorne die Fläche zwischen Baugrenze und Straße meint, ist es nicht erlaubt.Und evtl vorne einen zweiten Stellplatz, wenn erlaubt.
Wir überlegen derzeit den Vorsprung nicht im Norden zu machen sondern im Süden über dem Wohnzimmer.Den OG-Versatz find' ich zu klein, es sei denn, man nutzt ihn als Balkon, was im Norden wenig Sinn ergibt und vermutlich kein Geld spart. Größer geht aber auch kaum, da zwingende Zweigeschossigkeit festgesetzt ist.
Dieser Punkt bereitet uns derzeit Kopfschmerzen... Garage bzw Carport, die notwendige Breite der Einfahrt, insgesamt Haus sehr Richtung Süden und die Terrasse.... Westgarten finden wir super!Dann kann die Garage ja so bleiben.
Wenn vorne die Fläche zwischen Baugrenze und Straße meint, ist es nicht erlaubt.
Nicht von mir - und m.E. auch eher listig als genial - aber ich habe es mal in einem Forum als erfolgreich praktiziert gelesen: auf einer Seite des OG solche Räume wie Abstellraum, Hauswirtschaftsraum, Bad und Ankleide niedriger bauen (also unterhalb der relevanten 220/230 cm) - wobei eine bloße Deckenabhängung nicht genügt.Und wenn jemand ne geniale Idee hat, gern
Herausforderung; oben weniger qm als unten.