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ᐅ Einfamilienhaus, ~160m², Bauhausstil; Erster Entwurf nach unseren Wünschen


Erstellt am: 23.08.19 22:03

Notstrom11.09.19 21:06
kaho674 schrieb:

Wäre hier auch vorsichtig. Es wurde ja eine Leistung erbracht. Deshalb ist bei diesen Preisen zu überlegen, ob man sich zusammen setzt und doch noch etwas schönes zusammen hin bekommt. Der letzte Entwurf wurde ja hier im Forum schon soweit verbessert, dass daraus ne runde Sache würde.
Vielleicht hat der Architekt auch noch Stärken beim Kontakt zum Bauamt und den Gewerken, die Ihr jetzt noch nicht seht.

Wenn erst mal der Anwalt eingeschaltet ist, kann man kaum mehr zurück. Andererseits kanns natürlich auch wirklich ne Niete sein. Jetzt ist Euer Fingerspitzen- und Baugefühl gefragt.

Ja das stimmt schon aber mir fehlt hier ehrlich gesagt die Erfahrung. Ich weiß nicht ob jetzt sowieso schon eine Schwelle überschritten wurde bei der ein zurück kein Sinn mehr macht...
11ant11.09.19 21:58
Notstrom schrieb:

- Rechnung: Rechtsgrundlos, kein Vertrag, weise Rechnung als rechtsgrundslos zurück
- Ohne genehmigungsfähigen Entwurf, kein Werkvertrag, ergo kein Anspruch auf Honorar
Was für ein Praktikant hat denn da an der Hotline gesessen ?

Rechtsgrundlos: nein - Ihr habt den Burschen beauftragt (konkludent durch die Gespräche, einen Vertrag kann man auch mündlich schließen), Rechtsgrundlage der Abrechnungstatbestände ist die HOAI, die Ihr nicht ausgeschlossen habt. Also den Werkvertrag gab es. Genehmigungsfähiger Entwurf: auch nein, denn bei vorherigem Abbruch der Planung kann er den gar nicht schulden. Nach meiner (juristisch freilich Laien-) Meinung hat er bis Leistungsphase 3 seinen Werkvertrag erfüllt.

Aber das Vertrauen (in seine fachliche Fähigkeiten, und seien es nur die als Bauherrenversteher) ist wohl unheilbar zerrüttet. Ich halte daher für am zielführendsten, einen in Mediation erfahrenen Anwalt einzuschalten, er möge einen Vergleich zustandebringen. Aus meiner Sicht kommt es da zu einem Vergleich - in der dritten Instanz oder vorher, das liegt nun am Geschick Deines juristischen Beraters.
Notstrom11.09.19 22:09
11ant schrieb:

Was für ein Praktikant hat denn da an der Hotline gesessen ?

Rechtsgrundlos: nein - Ihr habt den Burschen beauftragt (konkludent durch die Gespräche, einen Vertrag kann man auch mündlich schließen), Rechtsgrundlage der Abrechnungstatbestände ist die HOAI, die Ihr nicht ausgeschlossen habt. Also den Werkvertrag gab es. Genehmigungsfähiger Entwurf: auch nein, denn bei vorherigem Abbruch der Planung kann er den gar nicht schulden. Nach meiner (juristisch freilich Laien-) Meinung hat er bis Leistungsphase 3 seinen Werkvertrag erfüllt.

Aber das Vertrauen (in seine fachliche Fähigkeiten, und seien es nur die als Bauherrenversteher) ist wohl unheilbar zerrüttet. Ich halte daher für am zielführendsten, einen in Mediation erfahrenen Anwalt einzuschalten, er möge einen Vergleich zustandebringen. Aus meiner Sicht kommt es da zu einem Vergleich - in der dritten Instanz oder vorher, das liegt nun am Geschick Deines juristischen Beraters.
Unerfahren? Weiß nicht, für mich klang das eher „zu erfahren“.

Habe vorhin auch kurz mit dem Verband Privater Bauherren telefoniert. Er sieht das auch eher „unkritisch“...
DASI9011.09.19 22:09
11ant schrieb:

....

Aber das Vertrauen (in seine fachliche Fähigkeiten, und seien es nur die als Bauherrenversteher) ist wohl unheilbar zerrüttet. Ich halte daher für am zielführendsten, einen in Mediation erfahrenen Anwalt einzuschalten, er möge einen Vergleich zustandebringen. Aus meiner Sicht kommt es da zu einem Vergleich - in der dritten Instanz oder vorher, das liegt nun am Geschick Deines juristischen Beraters.

Letzteres sehe ich absolut genauso. Wenn du mit Architekten bauen und u.U. auch vergeben willst müssen beide Seiten einander Vertrauen schenken. Diese Basis sehe ich hier nicht mehr gegeben. Vermutlich ist es das Beste zu versuchen den Schaden zu begrenzen. Der Mann hat offensichtlich seine Arbeit gemacht, da wäre es wohl nicht der richtige und auch nicht der faire Weg darauf rumzureiten ob den nun ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Fakt ist er hat den Vorentwurf erstellt und du ja auch entgegengenommen und publiziert. Ob es nun richtig ist, gleich die 13.000 zu verlangen ist die andere Frage. Das erscheint mir ehrlich gesagt auch für Leistungsphase 1-3 ziemlich viel! Wir haben insgesamt ein höheres Honorar vor uns und pauschal 5.000 € netto für Leistungsphase 1-3 vereinbart.
Notstrom11.09.19 22:33
DASI90 schrieb:

Der Mann hat offensichtlich seine Arbeit gemacht, da wäre es wohl nicht der richtige und auch nicht der faire Weg darauf rumzureiten ob den nun ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.

Das ist unstrittig. Er hat was gemacht, das stimmt. Die Frage ist nur in welcher Qualität. Wenn ich böse bin könnten wir darüber sprechen das er so lange unsere Wünsche und Anforderungen bewusst nicht umsetzt bzw mangelhaft umsetzt das ich am Ende abspringe...
DASI90 schrieb:

Ob es nun richtig ist, gleich die 13.000 zu verlangen ist die andere Frage. Das erscheint mir ehrlich gesagt auch für Leistungsphase 1-3 ziemlich viel! Wir haben insgesamt ein höheres Honorar vor uns und pauschal 5.000 € netto für Leistungsphase 1-3 vereinbart.

Das ist eben der strittige Punkt. Ich habe absolut 0 Transparenz darüber wie viel er für die jeweilige LP angesetzt hat da ich auch kein Angebot habe. Hier könnte man Kalkül unterstellen, wenn man böse wäre, indem er jetzt im Nachgang die Phasen so bewertet wie er lustig ist. 13.000 sind rund ein Drittel seines gesamten Honorar. Für was? Für zwei nicht gewünschte und zwei auf unseren Vorlagen basierende Entwürfe. Ernsthaft?
11ant11.09.19 22:39
Notstrom schrieb:

Für zwei nicht gewünschte und zwei auf unseren Vorlagen basierende Entwürfe.
Wenn von den zwei nicht gewünschten Entwürfen mindestens einer genehmigungsfähig ist, ist das Honorar formell verdient. Und die zwei auf Euren Vorlagen basierenden Entwürfe erfüllen quasi die Grundlagenermittlung. Du siehst: das ist höchst blauäugig, die Sache juristisch als praktisch auch kampflos schon gewonnen zu verkaufen.
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