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ᐅ Einfamilienhaus, ~160m², Bauhausstil; Erster Entwurf nach unseren Wünschen


Erstellt am: 23.08.19 22:03

ivenh011.09.19 19:09
Der Architekt bekommt definitiv Geld. Notfalls rechnet er nach HOAI die Entwurfsplanung ab. Dazu braucht es keinen schriftlichen Vertrag. Mündlich ist ebenso gültig.
Ohne was zu bezahlen kommst du nicht raus. Das weiß man eigentlich wenn mit Architekt gebaut werden soll. Bei schlüsselfertig sind die Entwürfe meist kostenlos.
Notstrom11.09.19 19:11
Muc1985 schrieb:

Ich habe bei euch den Verlauf nicht ganz verfolgt. Wie seit ihr denn zu eurem Architekt gekommen? Es wurde wohl ein Pauschalpreis (gibt es irgendeine Grundlage?) vereinbart? Wie ist die Rechnung aufgeschlüsselt?
Nein, es gibt keine Aufschlüsselung die uns vorliegt, kein Angebot, nichts.

Wir hatten ein anderes Angebot vorliegen und könnten somit die angebotenen 60.000€ bewerten und waren uns auf 55.000 pauschal telefonisch einig.

Die Auflistung jetzt nach HOAI-Phasen hat er uns erst jetzt zur Verfügung gestellt....
Ippebson11.09.19 19:14
Bei einer Rechnung von über 13 T€ über eine Leistung, die Euch nur die Erkenntnis bringt, dass ihr es so nicht wollt, wäre echt die Frage, ob ihr es nicht doch noch mal miteinander versucht. Der Preis von 55 T€ sollte doch dann bleiben?!
Ansonsten gilt wahrscheinlich, dass ihr zahlen müsst. Er ist Dienstleister und schuldet nicht das Gefallen vergleichsweise zu einem Frisör, sondern die Dienstleistung.

Viel Glück
Notstrom11.09.19 19:16
ivenh0 schrieb:

Der Architekt bekommt definitiv Geld. Notfalls rechnet er nach HOAI die Entwurfsplanung ab. Dazu braucht es keinen schriftlichen Vertrag. Mündlich ist ebenso gültig.
Ohne was zu bezahlen kommst du nicht raus. Das weiß man eigentlich wenn mit Architekt gebaut werden soll. Bei schlüsselfertig sind die Entwürfe meist kostenlos.
Nun ja... ohne Ph 1 und Ph 2 (und hierzu gibt es einfach nichts), gibts aus meiner Sicht keine Ph3, also keine Entwurfsplanung und somit aus meiner Sicht auch kein Anspruch auf dieses Honorar. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
DASI9011.09.19 20:00
Meines Erachtens hat der Architekt Leistungsphase 1-3 erbracht. Du hast doch hier schon den Entwurf vorgezeigt. Was die Kostenberechnung angeht weiß ich nicht was ihr bekommen habt oder auch nicht.
kaho67411.09.19 20:16
Wäre hier auch vorsichtig. Es wurde ja eine Leistung erbracht. Deshalb ist bei diesen Preisen zu überlegen, ob man sich zusammen setzt und doch noch etwas schönes zusammen hin bekommt. Der letzte Entwurf wurde ja hier im Forum schon soweit verbessert, dass daraus ne runde Sache würde.
Vielleicht hat der Architekt auch noch Stärken beim Kontakt zum Bauamt und den Gewerken, die Ihr jetzt noch nicht seht.

Wenn erst mal der Anwalt eingeschaltet ist, kann man kaum mehr zurück. Andererseits kanns natürlich auch wirklich ne Niete sein. Jetzt ist Euer Fingerspitzen- und Baugefühl gefragt.
architektentwurfsplanunghoai