ᐅ Werkvertrag vom Fachmann prüfen lassen
Erstellt am: 06.05.2015 00:36
laemat 07.05.2015 12:15
Bauexperte schrieb:
Es geht mitnichten darum, etwas zu "verbergen" ! Es geht einzig und allein darum, daß derjenige, der seinen Kopf für die spätere Gewährleistung hinhält, auch die "Musik bestimmt"! Das bedeutet ja nicht, daß der Bauherr nicht auf die Baustelle darf, es sagt lediglich aus, das der Bauherr nicht weisungsbefugt ist.
Grüße, BauexperteWeil die Abtretung des Hausrechtes einem Verzicht auf die Rechte aus Artikel 13 des Grundgesetzes gleich kommt. Warum sollte ich diese härteste aller Einschränkungen in mein Eigentum zustimmen?
Wovor soll dich denn das Hausrecht schützen? Im Vertrag müsste dann ja stehen, dass Ihr jedem Subunternehmer das Hausrecht einräumt. Ansonsten hätte es nur der Bauleiter und der ist wahrscheinlich deutlich seltener auf der Baustelle als ich als Bauherr.
Keine Ahnung wo ihr da weiße Mäuse seht....ich als Bauherr gehe garantiert auf meine Baustelle ein und aus, natürlich laufe ich nicht über frischen Estrich oder die Fußbodenheizung...
Voki1 07.05.2015 12:44
laemat schrieb:
Weil die Abtretung des Hausrechtes einem Verzicht auf die Rechte aus Artikel 13 des Grundgesetzes gleich kommt. Ach du Sch....!
Man sollte m.E. auch hier die Kirche schon im Dorf lassen. Der Sachverhalt ist für eine Grundrechtsdiskussion absolut nicht geeignet.
Der Unternehmer ist zur Erfüllung des Werkvertrages insofern verpflichtet, als dass er hier eine Vergütung nur erhält, wenn er den im Vertrag versprochenen Erfolg auch bringt. Das Problem ist, dass der Gefahrenübergang erst mit Abnahme des Werkes vom Unternehmer auf den Besteller übergeht. Dabei trägt der Unternehmer auch das Risiko eines (auch unverschuldeten) Untergangs des Werkes.
Mindestens die Einflussnahme so einiger Bauherren macht einer ordnungsgemäßen und zeitgerechten Durchführung des Vorhabens hier einen Strich durch die Rechnung. Das geht mit der Lieferung von für Eigenleistungszwecke angelieferten Materialien los und führt zum Versuch der Einstellung von Tätigkeiten durch Handwerker direkt auf der Baustelle, wenn der Bauherr hier (angebliche) Schlachtleistungen feststellt und die Handwerker "vom Hof jagt".
Gleichzeitig sollte man sich allerdings dennoch ein jederzeitiges Zutrittsrecht auf die Baustelle sichern. Das geht hin bis zur Übergabe des Bauschlüssels. Das Zutrittsrecht sollte auf Personen in Begleitung des Bauherren und auf die alleinige Zutrittsberechtigung von Sachverständigen ausgedehnt werden.
Weia, man kann eine solche Klausel auch durch Grundrechtsdiskussionen mit Problemen behaftet, die diese Klausel einfach nicht hat.
laemat 07.05.2015 13:29
Wenn ich dem Bauherren und dem Bausachverständigen jeder Zeit Zutritt gewähre wozu braucht der Bauträger dann noch Hausrecht?
Wenn ich als Bauherr den Bau durch unsachgemäße Handlungen verzögere, gibt es einschlägige Paragraphen im Baugesetzbuch, das Hausrecht hilft euch dabei überhaupt nicht.
Das es solche und solche Bauherren gibt ist mir auch klar aber alle Bauherren kollektiv entmündigen wollen, weil man als Bauträger mal an einen Besserwisser gerät?
Genauso gut kann ich behaupten, das jeder Generalunternehmer nur mein Bestes will, mein Geld....
Was kann mir als Bauherr mit Abtretung des Hausrechts passieren? Ich stehe nach Feierabend vor einer verschlossenen Baustelle mit blauer Folie vor den Fenstern...
P.S. behindern euch die Flashwerbungen auch beim Posten? Jedes mal wenn sich die Werbung ändert werden Tastenanschläge verschluckt...
Wenn ich als Bauherr den Bau durch unsachgemäße Handlungen verzögere, gibt es einschlägige Paragraphen im Baugesetzbuch, das Hausrecht hilft euch dabei überhaupt nicht.
Das es solche und solche Bauherren gibt ist mir auch klar aber alle Bauherren kollektiv entmündigen wollen, weil man als Bauträger mal an einen Besserwisser gerät?
Genauso gut kann ich behaupten, das jeder Generalunternehmer nur mein Bestes will, mein Geld....
Was kann mir als Bauherr mit Abtretung des Hausrechts passieren? Ich stehe nach Feierabend vor einer verschlossenen Baustelle mit blauer Folie vor den Fenstern...
P.S. behindern euch die Flashwerbungen auch beim Posten? Jedes mal wenn sich die Werbung ändert werden Tastenanschläge verschluckt...
Musketier 07.05.2015 13:50
Ich weiß nicht, ob es hier Unterschiede zwischen Werkvertrag und Bauträgervertrag gibt, aber bei einem Werkvertrag hätte ich auf meinem Grundstück mein Hausrecht auch nicht abgegeben. Damit wäre auch jede Art von Eigenleistung/Fremdvergabe von Aufträgen bis zur Übergabe tabu.
Beim Bauträger gehört ja das Grundstück nicht mir, da kann ich auch nichts abgeben.
Beim Bauträger gehört ja das Grundstück nicht mir, da kann ich auch nichts abgeben.
Bauexperte 07.05.2015 14:24
laemat schrieb:
... Wenn ich als Bauherr den Bau durch unsachgemäße Handlungen verzögere, gibt es einschlägige Paragraphen im Baugesetzbuch, das Hausrecht hilft euch dabei überhaupt nicht. ...Voki - ich lehn´ mich dann mal zurück und genieße den nachmittäglichen Kaffee Grüße, Bauexperte
laemat 07.05.2015 14:24
Musketier schrieb:
Beim Bauträger gehört ja das Grundstück nicht mir, da kann ich auch nichts abgeben.Streiche Bauträger setze Generalunternehmer, bei meiner Argumentation gehe ich davon aus, dass ich Eigentümer oder wenigstens Besitzer des Baugrundstückes bin.zufrieden Bauexperte?
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