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ᐅ Doppelhaus in Baufenster 8,5m x 15m (BxT)


Erstellt am: 20.05.25 19:02

ypg21.05.25 11:33
GregorBerger schrieb:

Wird bei ideeller Grundstücksteilung jede Doppelhaushälfte für sich selbst bewertet?
Bei ideeller Grundstücksteilung wird das getrennt gesehen, da auch jeder seinen ideellen (Grundstücks-)Teil und auch das gemeinsame Eigentum im Grundbuch eintragen lässt. Bei einem 2-Familienhaus wird geteilt nach WEG, wie eine Eigentumswohnung. Das mein Kenntnisstand.
ypg21.05.25 11:36
Vielleicht zeigst Du mal ein Luftbild des Ganzen Strassenverlaufes, wenn es so schwer ist, an die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan zu kommen. Daran kann man eventuell herleiten, wie der Vorgarten genutzt werden darf.
Ich persönlich muss gestehen, dass ich keine Lust habe, vor meinem Küchen- oder Wohnzimnerfenster auf den Carport oder Garage des Nachbarn zu schauen.
Sooniiaa21.05.25 15:23
Etwas ähnliches gibts auf meinem Arbeitsweg. Grundstück ist ähnlich breit, aber länger. Es sind auch zwei Einzelhäuser, aber von der Einfahrt und Zuwegung ähnlich. Terrassen sind direkt bis an die Grenze gesetzt, keine Ahnung, wie das bei denen rechtlich aussieht. An der Einfahrt steht eine Fertig-Doppelgarage, daneben sind noch rechts und links jeweils ein Stellplatz und der Weg zu den Häusern.


Luftbild zeigt Grundstücksgrenze (gelb) und rote Messlinie; darunter modernes Haus mit Solardach.
kbt0921.05.25 16:24
.. das ist aber ein Beispiel ohne Hang - oder?
hanghaus202321.05.25 16:28
kbt09 schrieb:

.. das ist aber ein Beispiel ohne Hang - oder?
Und sehr grossen Baufenster. Kein Vergleich.
11ant21.05.25 17:45
GregorBerger schrieb:

Also Erdgeschoss? Bedeutet das dann automatisch auch, dass spätestens 60cm über Straßenniveau das erste Vollgeschoss ist, auch wenn im Mittel über seine Tiefe weniger als 1,4 Meter aus dem Geländeverlauf herausschaut?
Die Limitierung der Sockelhöhe hat primär den Zweck, hinsichtlich der Gebäudehöhe Gestaltungsmißbrauch abzuwehren. Der Höhenbezug ist dann typisch der Fertigfußboden des Erdgeschosses, unter dem ein Sockelgeschoß (UG oder KG) angenommen wird. Man darf das Haus aber wohl auch eingraben. Die vom Bebauungsplangeber angenommene Fallgestaltung geht - auch wenn diese vermutlich nicht ausgeschlossen ist - wohl nicht von Deiner Sonderidee des quergedrehten Doppelhauses aus, sondern vermutlich von einem Einzelhaus. Die mittlere Herausragehöhe des KG oder UG ist "wie immer" relevant für die Frage, ob es selbst bereits ein Vollgeschoss ist (also auf die Zahl der Vollgeschosse anzurechnen ist. Gehen wir von 1,8 m Höhenspiel im Baufenster, 2,8 m Geschosshöhe und 0,6 m Sockelhöhe / Höhenbezugspunkt aus, dann schaut das EG folglich vorne um 3,4 m (0,6 m Sockel + 2.8 m Geschosshöhe) und hinten um 1,6 m (2,8 m Geschosshöhe + 0,6 m Sockel aber - 1,8 m Geländeanstieg) - im Mittel also 2,5 m aus dem Gelände heraus, ist also ein Vollgeschoss (allerdings zumindest für die hintere Hälfte auch eher ein UG). Das KG ist hier kein Vollgeschoss. Wenn Du tatsächlich III Vollgeschosse bauen darfst und Dein DG kein Vollgeschoss sein wird, kannst Du zwei Obergeschosse haben (und müßte ich meine Bedenken, die Raumwünsche verwirklichen zu können, zurücknehmen). Das würde dann allerdings inklusive des Kniestockes von nochmals 0,6 m eine Traufhöhe von insgesamt 9,0 m (8,4 m über Bezugshöhe) bedeuten.
Schichtendiagramm: DG = kein VG; OG 1 = II; OG 2 = III; UG/EG = I; KG = kein VG.
vollgeschossesockelhöhegeschosshöheeinfahrtbaufenster