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Erstellt am: 25.04.2018 16:10

11ant 26.04.2018 19:15
Oguretz schrieb:
Es ist tatsächlich so.
Nein, so schlimm ist es nicht.

Da steht:
"II = Zahl der Vollgeschosse - als Höchstmaß" und "0,4 = Grundflächenzahl, siehe textliche Festsetzung Nr. 2.2", sowie in 2.2. dann "Die nach § 19 (4) Baunutzungsverordnung zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen i.S.d. § 14 Baunutzungsverordnung und bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche ist nur bis zu 25 % zulässig.".

Das heißt: die Grundflächenzahl 0,4 läßt Dich von 598 qm Grundstück maximal 239,2 qm bebauen, inklusive der Garage und Einfahrt 25% mehr, insgesamt also 299 qm; Vollgeschosse dürfen es zwei sein. Die Geschossflächenzahl ist hier nicht einzeln limitiert, sondern eben nur mittelbar über die Grundflächenzahl, die Geschosse und die Gebäudehöhe. Das ist quasi "Normalverbraucher-verständlich" dasselbe, als gäbe man eine maximale Baumassenzahl vor.

In 2.1 stellt "Die Straßenausbauhöhen sind auf die im Plan eingetragene Schachtdeckelhöhe 75.80 m ü NHN im Kreuzungsbereich Osthusener Straße / Einfahrt Baugebiet bezogen." klar, auf welches absolute Maß als "Null" sich die erlaubten Gebäudehöhen beziehen.
Oguretz schrieb:
Kenne mich damit nicht so gut aus *schäm*
Das ist absolut angemessen, als ReNo solltest Du das in der Tat allein lesen können

kaho674 26.04.2018 21:19
Oguretz schrieb:

Werde es mal heute Abend ausprobieren und die neue Idee hier veröffentlichen.
Zum Beispiel etwas in diese Richtung.
Kitzlinger Haus Dornhan


Grundriss Obergeschoss: Schlafen, Ankleide, Wellness, Flur, HWR, zwei Kinderzimmer, Balkon.

Grundriss eines Hauses mit Wohnen, Essen, Kochen, Diele, WC, Garage und Terrasse.

ypg 27.04.2018 01:06
11ant schrieb:
Nein, so schlimm ist es nicht.

Da steht:
"II = Zahl der Vollgeschosse - als Höchstmaß" und "0,4 = Grundflächenzahl, siehe textliche Festsetzung Nr. 2.2", sowie in 2.2. dann "Die nach § 19 (4) Baunutzungsverordnung zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen i.S.d. § 14 Baunutzungsverordnung und bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche ist nur bis zu 25 % zulässig.".

Das heißt: die Grundflächenzahl 0,4 läßt Dich von 598 qm Grundstück maximal 239,2 qm bebauen, inklusive der Garage und Einfahrt 25% mehr, insgesamt also 299 qm; Vollgeschosse dürfen es zwei sein. Die Geschossflächenzahl ist hier nicht einzeln limitiert, sondern eben nur mittelbar über die Grundflächenzahl, die Geschosse und die Gebäudehöhe. Das ist quasi "Normalverbraucher-verständlich" dasselbe, als gäbe man eine maximale Baumassenzahl vor.

Ich hab den Bebauungsplan nicht geöffnet, aber wenn dort Geschossflächenzahl von 0.4 erlaubt ist, ist das nicht die Grundflächenzahl, sondern immer noch die Geschossflächenzahl.
Bei einem 2-Geschosser macht es die 239,2 durch 2, also Grundfläche inklusive Überdachung inkl. Terrasse 119,6qm, zusätzlich die 25%... irgendwie so...
Oder irre ich mich da???

kaho674 27.04.2018 06:50
Na Ihr kriegt das schon raus. Hier noch ein Vorschlag von Rensch-Haus mit dem Sydney. Da könnte man eine Extratür zum Büro von außen planen, damit Besucher nicht durch's Haus müssen.

Grundriss eines Hauses mit Wohnzimmer, Küche, Büro, Terrasse und Carport.

Grundriss einer Wohnung mit Schlafzimmer, zwei Kinderzimmern, Küche, Bad, Loggia.


Vielleicht etwas groß und noch nicht perfekt für Euch, aber zum Ideen sammeln durchaus geeignet.

haydee 27.04.2018 06:57
Finde beim Rensch-Haus Orlando ist der Eingang für Büro/Wohnen gut getrennt

kaho674 27.04.2018 07:27
haydee schrieb:
Finde beim Rensch-Haus Orlando ist der Eingang für Büro/Wohnen gut getrennt
Ja, auch nicht schlecht - ich bin mal so frei.


Grundriss eines Wohnhauses: Küche, offener Wohn-/Essbereich, Büro, Diele, Gästezimmer.

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