ᐅ Stadtvilla 190m² mit Einfahrt & Garten zur Südseite
Erstellt am: 25.04.18 16:10
Oguretz schrieb:
Es ist tatsächlich so.Nein, so schlimm ist es nicht.Da steht:
"II = Zahl der Vollgeschosse - als Höchstmaß" und "0,4 = Grundflächenzahl, siehe textliche Festsetzung Nr. 2.2", sowie in 2.2. dann "Die nach § 19 (4) Baunutzungsverordnung zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen i.S.d. § 14 Baunutzungsverordnung und bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche ist nur bis zu 25 % zulässig.".
Das heißt: die Grundflächenzahl 0,4 läßt Dich von 598 qm Grundstück maximal 239,2 qm bebauen, inklusive der Garage und Einfahrt 25% mehr, insgesamt also 299 qm; Vollgeschosse dürfen es zwei sein. Die Geschossflächenzahl ist hier nicht einzeln limitiert, sondern eben nur mittelbar über die Grundflächenzahl, die Geschosse und die Gebäudehöhe. Das ist quasi "Normalverbraucher-verständlich" dasselbe, als gäbe man eine maximale Baumassenzahl vor.
In 2.1 stellt "Die Straßenausbauhöhen sind auf die im Plan eingetragene Schachtdeckelhöhe 75.80 m ü NHN im Kreuzungsbereich Osthusener Straße / Einfahrt Baugebiet bezogen." klar, auf welches absolute Maß als "Null" sich die erlaubten Gebäudehöhen beziehen.
Oguretz schrieb:
Kenne mich damit nicht so gut aus *schäm*Das ist absolut angemessen, als ReNo solltest Du das in der Tat allein lesen können https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Oguretz schrieb:
Werde es mal heute Abend ausprobieren und die neue Idee hier veröffentlichen.Zum Beispiel etwas in diese Richtung.Kitzlinger Haus Dornhan
11ant schrieb:
Nein, so schlimm ist es nicht.
Da steht:
"II = Zahl der Vollgeschosse - als Höchstmaß" und "0,4 = Grundflächenzahl, siehe textliche Festsetzung Nr. 2.2", sowie in 2.2. dann "Die nach § 19 (4) Baunutzungsverordnung zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen i.S.d. § 14 Baunutzungsverordnung und bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche ist nur bis zu 25 % zulässig.".
Das heißt: die Grundflächenzahl 0,4 läßt Dich von 598 qm Grundstück maximal 239,2 qm bebauen, inklusive der Garage und Einfahrt 25% mehr, insgesamt also 299 qm; Vollgeschosse dürfen es zwei sein. Die Geschossflächenzahl ist hier nicht einzeln limitiert, sondern eben nur mittelbar über die Grundflächenzahl, die Geschosse und die Gebäudehöhe. Das ist quasi "Normalverbraucher-verständlich" dasselbe, als gäbe man eine maximale Baumassenzahl vor.
Ich hab den Bebauungsplan nicht geöffnet, aber wenn dort Geschossflächenzahl von 0.4 erlaubt ist, ist das nicht die Grundflächenzahl, sondern immer noch die Geschossflächenzahl.
Bei einem 2-Geschosser macht es die 239,2 durch 2, also Grundfläche inklusive Überdachung inkl. Terrasse 119,6qm, zusätzlich die 25%... irgendwie so...
Oder irre ich mich da???
haydee schrieb:
Finde beim Rensch-Haus Orlando ist der Eingang für Büro/Wohnen gut getrenntJa, auch nicht schlecht - ich bin mal so frei. Ähnliche Themen