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ᐅ Doppelhaus in Baufenster 8,5m x 15m (BxT)


Erstellt am: 20.05.25 19:02

GregorBerger20.05.25 23:11
Guten Abend,
wow. Echt stark, wie viel Rückmeldung es schon gibt. Danke sehr!
GregorBerger schrieb:

das mit dem „Sockel“ von max. 60cm im Bebauungsplan zu verstehen ist. Laienhaft würde ich vermuten, dass ein Geschoss (das Erdgeschoss? Das unterste Wohngeschoss? Das unterste Vollgeschoss) max. 60 cm über der Straßenebene beginnen darf.
11ant schrieb:

Den Sockel scheinst Du mir korrekt zu interpretieren.
Welche der drei Interpretationen denn?
11ant schrieb:

Wenn Du auf nur eines der vier Baugrundstücke des Baufensters ein ganzes Doppelhaus stellen willst, sehe ich dies allerdings nicht erfüllbar. Immerhin lese ich zumindest aus dem Ausschnittchen des Bebauuungsplanes nicht verboten, das Ensemble mit dem Giebel zur Straße zu stellen.
Die Mehrheit der Häuser in der Straße steht mit dem Giebel zur Straße. Die Firstrichtung ist nicht vorgegeben.
11ant schrieb:

Funktionierende Doppelhaushälfte (siehe bei den "üblichen Verdächtigen", Büdenbender zählt nicht dazu)
Hm, ist das eine versteckte Botschaft, dass man Büdenbender auf Abstand halten sollte? Oder meinst du, dass konkret das von mir benannte Haus nicht funktioniert?
11ant schrieb:
Wo sollen / dürfen die Stellplätze hin ?
Die anderen Häuser in der Straßen haben (sofern es dort zwei Wohneinheiten gibt) jeweils eine Einzelgarage in jedem Bauwich und einen Stellplatz davor. Das scheint sich aus der NRW-Stellplatzverordnung abzuleiten. Diese fordert für Gebäude der Gebäudeklasse 2 nämlich 1 Stellplatz / Wohnung, wobei ein Stellplatz vor einer Garage mitzählt. Es gäbe also 4 Stellplätze. Bei Mehrfamilienhäusern zählen diese nicht mehr mit, was sich daran äußert, dass die Mehrfamilienhaus in der Straße das Hanggeschoss auf gesamter Breite mit Garagen nutzen.
kbt09 schrieb:

Längs reingestellt heißt doch, für das 2. Haus ist der Keller komplett im Hang und im vorderen Haus ist der Keller ein voll nutzbares Geschoss.
Ja, das stimmt. Was bedeutet das eigentlich für die Vollgeschossigkeit? Wird bei ideeller Grundstücksteilung jede Doppelhaushälfte für sich selbst bewertet?
11ant schrieb:

... und vielleicht eine etwas besseren Scan, damit man die Höhenlinien? erkennen kann.
Das ist der offizielle Scan von der Stadtverwaltung. Weiter reinzoomen kann man auch nicht. Höhenlinien sind dort eh nicht drin, die habe aus dem TIM. Wie gesagt: Übers gesamte Baufenster 2,2m und zwar von der Straße zum Garten ansteigend.
Bauplan mit roter Rechteckmarkierung, Grundrisszeichnung für Hausbau
kbt0920.05.25 23:19
Hm, sonst gibt es nichts?

Das, was du jetzt markiert hast, ist das gesamte Grundstück? Stimmt die Vermutung von
ypg schrieb:

14,5 Meter Breite, also ca, 34 Meter Länge

Ist euch klar, dass
ypg schrieb:

53qm pro Einheit
Innen-Grundfläche je Geschoss zur Verfügung steht. Durch Wände, Treppen etc. reduziert sich das.
GregorBerger20.05.25 23:22
ypg schrieb:

Bei uns in der Ecke gibt es ein sehr schmales Grundstück, welches so bebaut wurde:
oben (Nord) die Straße mit Parkplätzen, im Osten dann die Eingänge, im Westen die Gärten. Es sind hübsche Häuser. Die Eingänge im Erker, Landesbauordnung-erlaubt, im Westen je zwei Gauben für zwei Schlafzimmer. Grundstück ist platt
Sehr interessant!
ypg schrieb:

Zum Glück kann man mit den wenigen Parametern etwas rechnen. 500qm, 8,5m + 2x3 (Abstand) sind 14,5 Meter Breite, also ca, 34 Meter Länge. Baufenster auf jeden Fall 8,5x 15.. 127,5qm kann man überbauen. Das sind an Wohnfläche mit einer Aussenwanddicke von 40cm ca. 109qm, also inkl. Trennwand 53qm pro Einheit Wohngrundfläche. (Das ist quasi unser Allraum)
53 m² Wohngrundfläche find ich jetzt kein No-Go. Wir haben uns auch Reihenhäuser mit noch weniger angesehen. Und es gibt auch Grundrisse von Häusern mit ähnlichen Außenmaßen. Zwar nicht als Doppelhaushälfte, aber sog. "Stadtvillen" für ein 8x8m Baufenster sind zu finden. Natürlich haben die auf allen Seiten Fenster und können nur ganz grob zur Inspiration dienen.
ypg schrieb:
Links und rechts (Auffahrt/Zugang und Garten) sind je die drei Meter. Frage 1: wo wollt ihr parken?
Hab ich oben im vorigen Beitrag erklärt. Die Forderung nach Stellplatzverordnung können wir um 100% überschreiten. Aber wir haben eh kein Auto (ob das für immer so bleibt, ist ein anders Thema). Wir dachten bei der Geburt des ersten Kindes, dass wir eins bräuchten, war dann aber irgendwie doch nicht nötig. Beim zweiten Kind dann aber wirklich - dann kam uns aber das 49€-Ticket in die Quere und hat den Kostenabstand zwischen ÖPNV und Auto so weit vergrößert, dass wir das für lächerliche 2000 km/Jahr dann doch wieder nicht angepackt haben.
ypg schrieb:

Frage 2: ideelle Grundstücksteilung, wer bekommt die hintere Hälfte, die quasi die Luxusausführung trotz des Hanges ist, weil die vordere Hälfte quasi ein Schiss ist (Haus plus je drei Meter rundherum, wobei mit Sicherheit in den 3 Metern keine Terrasse möglich ist.
Was bedeutet denn die Formulierung im Bebauungsplan "Überdachte Terrassen sind bis 1,5m außerhalb der Baugrenze zulässig."?
ypg schrieb:
Wer mehr bezahlt, kommt nach hinten.
Damit hast Du dann auch ganz schnell theoretisch die Geschossflächenzahl von 1,2
Moment. Die gilt doch aber pro Grundstück und nicht pro Doppelhaushälfte darauf, oder?
ypg schrieb:

Also: 3D ist gar nicht nötig. Bissel Rechen reicht da schon. Ich würde es mit einem Doppelhaus lassen, ob so oder so.. da wird man nicht glücklich mit.
Ich lese deine Beiträge schon seit Jahren und hatte immer den Eindruck, dass du alles irgendwie passend machen kannst. Hättest du eine Idee für unsere Aufgabenstellung?
GregorBerger20.05.25 23:25
kbt09 schrieb:

Das, was du jetzt markiert hast, ist das gesamte Grundstück? Stimmt die Vermutung von @ypg
Eingezeichnet habe ich das Baufenster. Die von ypg berechneten Maße sind sämtlich korrekt.
ypg20.05.25 23:50
GregorBerger schrieb:

Eingezeichnet habe ich das Baufenster. Die von ypg berechneten Maße sind sämtlich korrekt.
Puuh, trotz der Uhrzeit gut geschätzt und gerechnet.
GregorBerger schrieb:

Ich lese deine Beiträge schon seit Jahren und hatte immer den Eindruck, dass du alles irgendwie passend machen kannst. Hättest du eine Idee für unsere Aufgabenstellung?
Danke. Ja, das stimmt. Bevor man die Dinge lässt wie sie sind, versuche ich, Möglichkeiten zu finden. Danke der schmeichelnden Aufmerksamkeit.
GregorBerger schrieb:

Was bedeutet denn die Formulierung im Bebauungsplan "Überdachte Terrassen sind bis 1,5m außerhalb der Baugrenze zulässig."?
Nach den 15 Meter Baufenster darf man noch 1,5 Meter überbaute Terrasse haben, keine 180cm oder mehr. Bedeutet im Umkehrschluss, dass eine nicht überbaute Terrasse auch tiefer möglich ist.
Bei Euch wäre es für das Hintergrundstück in höherer Ebene, also im OG.
GregorBerger schrieb:

Die anderen Häuser in der Straßen haben (sofern es dort zwei Wohneinheiten gibt) jeweils eine Einzelgarage in jedem Bauwich und einen Stellplatz davor. Das scheint sich aus der NRW-Stellplatzverordnung abzuleiten. Diese fordert für Gebäude der Gebäudeklasse 2 nämlich 1 Stellplatz / Wohnung, wobei ein Stellplatz vor einer Garage mitzählt. Es gäbe also 4 Stellplätze. Bei Mehrfamilienhäusern zählen diese nicht mehr mit, was sich daran äußert, dass die Mehrfamilienhaus in der Straße das Hanggeschoss auf gesamter Breite mit Garagen nutzen.
Da ist ein Widerspruch. Bitte, das gilt für jeden Bauherrn! ob gewollt oder mittendrin: zeichnet Euch dass auf. Versucht, einen Meter zu
verstehen. Versucht, das Grundstück zu verstehen. Zeichnet mit Standardmaßen, was da überhaupt möglich ist.
Ihr könnt doch nicht erwarten, dass zwei Familien sich gegenseitig mit den PKWs blockieren, und dass das funktionieren soll. Und wo sollen vier Stellplätze sein? Du kannst doch nicht vier Stellplätze hintereinander aufreihen. Dazu noch der Hang. Nochmal: hinter der Baugrenze ist Ende!
Allerdings wurdest Du auch gebeten, mal das Grundstück zu zeigen. Das ist für uns unbekannt. Insofern kann man keine genauen Angaben machen.
GregorBerger schrieb:

Sehr interessant! Könntest du mir per PN mal die Adresse schicken, so dass ich es mir in Streetview ansehen kann?
Nein, natürlich nicht, da Du ja nie aktiv warst und somit nicht genügend Beiträge hast.
Hier ist das SV-Bild:
Moderne weiße Reihenhäuser mit großen dunklen Fenstern, Baugrund davor, wolkiger Himmel

Weißes Einfamilienhaus im Bau mit Gerüst links; Baustellenmaterialien im Vorgarten.
11ant21.05.25 01:44
GregorBerger schrieb:

Welche der drei Interpretationen denn? :-)
Die Oberkante Fertigfußboden EG.
GregorBerger schrieb:

Hm, ist das eine versteckte Botschaft, dass man Büdenbender auf Abstand halten sollte? Oder meinst du, dass konkret das von mir benannte Haus nicht funktioniert?
Die "üblichen Verdächtigen" Bauträger von Doppelhaushälfte-Projekten findest Du in zahlreichen meiner Beiträge erwähnt und aufgezählt. Ihre Standardmodelle ähneln sich wie die GDB Sprudelflasche. Büdenbender gehört nicht dazu, auch andere Holzrahmentafler nicht, und Dein Beispielmodell weicht von diesem Baumuster auch erheblich ab (beginnend mit der quadratnäheren Grundfläche jeder Hälfte, die typischen Maße der üV-Modelle hatte ich Dir ja genannt).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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