Bringt diese Schenkung Vor- oder Nachteile?

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Bringt diese Schenkung Vor- oder Nachteile?
>> Zum 1. Beitrag <<

L

Legurit

Wohnrecht wird immer im Nachrang zum Darlehen stehen. Welches Haus hat denn eine Gesamtwert von 60T €?!
Deine Freundin hat durch den Deal wenig Vorteile, sie bekommt nur die Pflichten übertragen z.B. wenn die Straße mal erneuert werden muss...
Wenn Wohnrecht und Darlehen auf dem Haus lasten könnt ihr es nicht mal als Sicherheit für euren Hausbau nutzen...
 
Musketier

Musketier

So wie ich das lese, ist meine Freundin dann weiterhin Schuldenfrei oder habe ich das falsch verstanden?
Schuldenfrei ja, aber die Verpflichtungen eines Vermieters (Instandhaltung etc.) gehen eigentlich auf die 3er Gemeinschaft über.
Ich wäre da auch vorsichtig, zumal das Haus mit Wohnrecht vermutlich eher einen negativen Wert hat. (je nach ortüblicher Miete und Alter der Eltern)
 
T

tbb76

Wie von DaGoodness geschrieben, beim vererben an Kinder gibt es hohe Freibeträge, da Kinder in Steuererklärungsklasse 1 eingestuft werden. D.h. das Haus müsste bei 3 Kindern über 1,2 Mio wert sein, damit überhaupt Steuer anfällt. Und dann sind es 7 % - max. 30 %.

Beim erben und der Angst vorm Steuern zahlen geistert viel Halbwissen rum und viele Leute, die es gar nicht betrifft, machen sich Sorgen und handeln unüberlegt.

Ein Haus im Wert von 60.000, das klingt nach einem alten Siedlungshäuschen aus den 50ern im ländlichen Bereich mit Reparaturstau. Nach Abzug des Wohnrechts dürfte der Wert bei 0 liegen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
D

DG

Hallo!

Die Schenkung sollte Deine Freundin meiner Meinung nach auf jeden Fall ablehnen, denn das ist keine Schenkung, sondern eine Belastung. Das Haus vor dem Zugriff des Staates zu sichern, funktioniert eh nicht mehr, weil da kein (Rest-)Wert ist, den es zu sichern gälte. Ein Haus, das 60T€ Verkehrswert hat und mit 70T€ belastet ist, hat einen Wert von -10T€, d.h., im Falle eines Falles dürfen sich Staat und Bank darum streiten, wer weniger Verlust macht.

Obendrauf kommt noch das Wohnrecht, das man ebenfalls von den 60T€ abziehen müsste, d.h., da ist noch weniger Wert, der an die Kinder übertragen werden könnte. Zudem sind die Kredite mit dem Haus verbunden, d.h., wenn die Kredite ohne Sicherung aus dem laufenden Gehalt der Eltern getilgt werden sollen, müsste die Bindung zwischen Kredit und Haus aufgehoben werden, was a) weiteres Geld kostet und b) in einen höheren Zins für die verbleibenden 70T€ führt.

Dann wäre das Haus ca. 60T€ abzüglich des Wohnrechts wert, was bei entsprechendem Alter der Eltern (nach "Nießbrauch" u."Sterblichkeitstabelle" googeln!) wie schon beschrieben ebenfalls noch Richtung €0.- gehen kann. Wenn das Haus zudem noch 20 Jahre bewohnt wird und nichts dran gemacht wird, sinkt der Wert ebenfalls, sodass man dann grob ca. 20T€ für den Abriss in die Hand nehmen muss, um den Wert des frei handelbaren Grundstücks wieder "freizulegen". Der Grundstückswert kann aber nicht hoch sein, wenn das Grundstück incl. Haus jetzt mit 60T€ taxiert wird, ergo: bei drei Erben bleiben da - wenn die Angaben so stimmen, wie hier angegeben - mehr Kosten als Nutzen/Wert übrig, egal, wie man es dreht.

MfG
Dirk Grafe
 
F

FrankH

Wie von DaGoodness geschrieben, beim vererben an Kinder gibt es hohe Freibeträge, da Kinder in Steuererklärungsklasse 1 eingestuft werden. D.h. das Haus müsste bei 3 Kindern über 1,2 Mio wert sein, damit überhaupt Steuer anfällt. Und dann sind es 7 % - max. 30 %.
Wenn beide Eltern noch leben und denen jeweils ein 50%-Anteil des Hauses gehört, teilt sich das Erbe ja voraussichtlich sowieso nochmal ganz anders auf, denn der jeweils den anderen überlebende Elternteil erbt je nach Testament einen größeren Anteil (50% gehören ihm ja bereits und die anderen 50% gilt es aufzuteilen). Die Kinder erben dann ggfs. sogar zweimal jeweils einen Anteil und müssten den Freibetrag sogar doppelt nutzen können, da es 2 getrennte Erbfälle sind. Ein Nachteil für die Kinder könnte vielleicht ein Berliner Testament sein, wo der überlebende Elternteil zunächst alles bis auf die Pflichtanteile für die Kinder erbt. Dann wird der 2. Erbfall für die Kinder ein größerer Anteil als im ersten Erbfall.
Im hier beschriebenen Fall hat das alles aber keine Relevanz, solange der angegebene Wert des Hauses nicht tatsächlich extrem höher zu bewerten ist. Ich würde die Schenkung auch nicht annehmen, zumindest nicht, wenn die hier gehandelten Zahlen stimmen sollten. Dann ist das eher eine Kostenfalle.
Dann sollen doch die Eltern ihren Lebensabend dort verbringen und wenn die Zeit dann gekommen ist, können die Verbliebenen immer noch entscheiden, was mit dem Erbe geschehen soll. Da das Erbe nicht allzu groß sein dürfte, sollte die Wahrscheinlichkeit für einen späteren Erbstreit unter den Kindern vielleicht auch eher gering sein, aber oft bleibt dann die Vernunft der Beteiligten bei dem ein oder anderen auch auf der Strecke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
M

MichiQM

Es ist ein Reihenhaus mit Garten der 3x4m ist also wirklich nicht groß und das in der ländlichen Gegend.

Das mit der Straße ist ein gutes Argument, da dann die 3 Neueigentümer dies bezahlen müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3118 Themen mit insgesamt 67483 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben