Baukindergeld / Eigenheimzulage - Einzugstermin Dilemmma

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M

Mondwanderer

Guten Morgen

Wir befinden uns aktuell in einem echten Dilemma. Aufgrund einer Vielzahl von Umständen ist unser Hauskauf erst so spät beurkundet worden, dass ein Einzugstermin (und Kaufpreisfälligkeit) wohl erst Mitte / Ende Januar 2021 möglich wird.

Wir hatten in der Finanzplanung aber fest mit der "Bayerischen Eigenheimwohnzulage" als auch mit dem Baukindergeld (+ Baukindergeld Plus in Bayern) gerechnet. Bei der Eigenheimwohnzulage endet die Antragsfrist definitiv am 31.12.2020. Beim Baukindergeld hätten wir theoretisch noch genügend Luft bis 31.03.2021.

Jetzt kommt aber noch eine zweite, schwerwiegende Thematik zum Tragen: Der Zeitpunkt der Antragstellung in allen Fällen hat Auswirkung auf die Einreichung der Einkommenssteuererklärungen. So haben wir bei Antragstellung in 2020 die Bescheide von 2017 und 2018 vorzulegen. Bei Antragstellung in 2021 jedoch die von 2018 und 2019. Da ich in 2019 einen hohen, einmaligen Veräußerungsgewinn realisiert hatte, kommen wir in der Berechnung knapp über die für uns geltende Schwelle des zu versteuernden Einkommens.

Mit dem Verkäufer haben wir bereits vertraulich dazu gesprochen. Er würde uns das "Wohnrecht" bereits ab dem 29.12. einräumen und somit könnten wir offiziell zum 29.12. einziehen. Wir würden dies dann vor Ablauf der 14 Tage Frist beim Bürgerbüro auch zum 29.12. eintragen lassen.

Nun haben wir hier einen echten rechtlichen Gewissenskonflikt bei dem ich nun hoffe, dass jemand hier uns einen Tipp oder Hinweis geben können, wie das Dilemma möglicherweise umgangen werden kann.

Vielen Dank und ein frohes Fest euch allen!

Beste Grüße
 
H

Hausbautraum20

Hab ich es richtig verstanden, dass der Kaufvertrag schon notariell beurkundet ist?
Das würde ja gekoppelt mit Meldebestätigung für die Eigenheimzulage schon reichen oder?

Bezüglich Baukindergeld eigentlich doch auch oder?
Bayerisches Baukindergeld weiß ich nicht, weil man dafür ja die Bestätigung des deutschen Baukindergelds braucht. Weiß nicht, ob man das nachreichen kann.

Also beide Anträge am 29./30. einreichen oder?

Aber insgesamt wissen wir schon, warum wir keinerlei Zulagen in unsere Finanzplanung einbezogen haben :-(
 
M

Mondwanderer

Danke erstmal für die schnelle Antwort :-)

Hab ich es richtig verstanden, dass der Kaufvertrag schon notariell beurkundet ist?
Das würde ja gekoppelt mit Meldebestätigung für die Eigenheimzulage schon reichen oder?
Ja, der KV ist bereits seit Anfang Dezember beurkundet. Ja, mit der (erweiterten) Meldebestätigung wären die Voraussetzungen alle erfüllt soweit.

Bezüglich Baukindergeld eigentlich doch auch oder?
Bayerisches Baukindergeld weiß ich nicht, weil man dafür ja die Bestätigung des deutschen Baukindergelds braucht. Weiß nicht, ob man das nachreichen kann.
Also beide Anträge am 29./30. einreichen oder?
Ja, auch für beide Varianten / Ergänzungen des Baukindergelds würde es so ausreichen. Das Problem ist aber, dass wir gar nicht zum 29.12. einziehen werden, sondern voraussichtlich 1 Monat später.
Und wenn man sich nun die ganzen §§§ anschaut, dann wird es uns mulmig, wenn wir hier schwindeln. Es geht ja mit der "kleinen" Ordnungswidrigkeit los, dass wir zu früh unseren Umzug melden. Wenn ich aber dann noch das Thema "Subventionsbetrug" anschaue... Wobei hier die Fragestellung wäre, ob hier ein Betrug vorliegen würde.

Beste Grüße
 
lastdrop

lastdrop

So ist es. Da musst Du selber mit klarkommen. Es gibt nun mal Regeln ...

Denke auch mal dran, dass alle hier im Forum Deine Förderung bezahlen ...
 
bauenmk2020

bauenmk2020

Unabhängig von deinem "Dilemma" blicke ich auch neidisch zu unseren bayrischen Nachbarn (zusätzliches Baukindergeld, Familiengeld ...) oder in die Bundeshauptstadt ("kostenlose Kindergarten Betreueung"). Als "Preisregion Süd" (BW) betroffener und nur mit den "Mindest-Unterstützungen" (Baukindergeld) kann ich von so zusätzlichen Förderungen nur träumen...

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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