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Ybias78
Korrekt.hab ich das richtig verstanden, bei Verkauf gilt als Stichtag der unterschriebene Kaufvertrag.
und beim Neubau dann das Datum der Baugenehmigung?
Korrekt.hab ich das richtig verstanden, bei Verkauf gilt als Stichtag der unterschriebene Kaufvertrag.
und beim Neubau dann das Datum der Baugenehmigung?
Das Ziel ist, Familien in Wohneigentum zu bringen, die bislang keines hatten. Sinn der Regel ist deshalb, weitestmöglich zu verhindern, dass Leute staatliche Zuschüsse (Steuergelder) abgreifen, die schon in Wohneigentum sind und sich "nur" verbessern wollen. Denn damit wird das Förderziel nicht erreicht - wird eure alte Immobilie an eine Familie verkauft, bekommen die ja schon das Baukindergeld.Ich verstehe den Sinn dahinter aber nicht.
das ist aber deine eigene Interpretation des Ziels.Das Ziel ist, Familien in Wohneigentum zu bringen, die bislang keines hatten. Sinn der Regel ist deshalb, weitestmöglich zu verhindern, dass Leute staatliche Zuschüsse (Steuergelder) abgreifen, die schon in Wohneigentum sind und sich "nur" verbessern wollen. Denn damit wird das Förderziel nicht erreicht - wird eure alte Immobilie an eine Familie verkauft, bekommen die ja schon das Baukindergeld.
Ich habe das auch immer so interpretiert. Was steckt Deinem Kenntnisstand nach dahinter?So hehre Gedanken stecken da nicht dahinter
sondern?So hehre Gedanken stecken da nicht dahinter
genau so. Man hätte das Baukindergeld auf Neubauten beschränken müssen wenn man anderes gewollt hätte.Stellen wir uns mal 10 gute Freunde mit Häuschen vor. A baut ein Haus und verkauft seines an B. B verkauft seines an C, dieser an D,.... Am Ende wurde 1 neues Haus gebaut, aber 10x Baukindergeld ausgeschüttet.