Baugrundgutachten (Rammkernsondierungen) geeignet oder graben?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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G

grericht

Der Grund warum wir das so angehen ist, weil es bei einem Bauunternehmen schon ein Typenhaus gibt welches uns ganz gut zusagt. Das ist ein klassischer 1,5Geschosser mit Kaltdach. Wir wollen darauf zurückgreifen und den Kniestock deutlich erhöhen lassen. Das Kaltdach wollen wir dann irgendwann selber dämmen, eine vernünftige Treppe rein (soll schon mit geplant werden) und das Dach aus Ausbaureserve nutzen. Aber ob es dann noch ein 1,5Geschosser ist weiß ich nicht. in der Sächsischen BO lese ich zu der Klassifizierung nichts. Da wird nur allgemein beschrieben ob es ein Geschoss ist oder nicht. Und nach der Beschreibung handelt es sich um 2 Geschosse die irgendwann zum 3 Geschosser ausgebaut werden können.

EDIT: jetzt hab ich es:
90
Übergangsvorschriften
(2) Solange § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben, als Vollgeschosse.

Demnach könnte schon das Vorbild mit etwa 25cm Kniestock ein Vollgeschoss sein glaube ich. Auf jeden Fall planen wir 2 Vollgeschosse mit der Ausbaumöglichkeit eines Halben oder sogar vollen Geschoßes
 
F

Fuchur

Das Kaltdach wollen wir dann irgendwann selber dämmen, eine vernünftige Treppe rein (soll schon mit geplant werden) und das Dach aus Ausbaureserve nutzen.
Wäre es dann nicht sinnvoller, gleich ein Warmdach bauen zu lassen und das DG nur im Rohzustand zu lassen?

Bei einem späteren Ausbau habt ihr sonst nicht nur eine Dämmung im Dach zu wenig, sondern auch eine Dämmebene im Haus zu viel. Mal von Heizung, Wasser etc. gar nicht gesprochen.
 
G

grericht

ja. werden das wenn wir soweit sind mit dem hausbauunternehmen besprechen. könnte aber sein, dass die das nicht machen. wäre eine extra dämmung im fußboden schädlich?
 
Y

ypg

Dieses hat 2 Etagen
tendieren wir zu einem 1,5 Geschosser mit Satteldach
das ist ein wichtiger hinweis. das werde ich prüfen. wobei das im endeffekt auch egal ist sich das ding ein 1,5 oder 2 oder dann sogar 2,5 geschosser schimpft. Wir dürften dort alle varianten bauen, da in dem siedlungsgebiet schon alle varianten vorkommen.
in der Sächsischen BO lese ich zu der Klassifizierung nichts. Da wird nur allgemein beschrieben ob es ein Geschoss ist oder nicht. Und nach der Beschreibung handelt es sich um 2 Geschosse die irgendwann zum 3 Geschosser ausgebaut werden können.
Demnach könnte schon das Vorbild mit etwa 25cm Kniestock ein Vollgeschoss sein glaube ich. Auf jeden Fall planen wir 2 Vollgeschosse mit der Ausbaumöglichkeit eines Halben oder sogar vollen Geschoßes
Nanana, das überprüfe mal bitte, was so im Bebauungsplan steht bzw erlaubt ist.
Du wirfst mit den Halbgeschossen nur so um Dich rum, obwohl es die nicht gibt.
Und auch, wenn man nicht kleinlich ist und die "Dachgeschosse mal als Halbgeschosse oder Varianten definiert", dann auch ist es recht seltsam, wenn nach oben keine Grenze gesetzt ist.
Für Dich mag jede Etage ein Geschoss sein und im Baugebiet "alle Varianten erlaubt", weil Du nach Auge bzw etwas laienhaft rangehst, aber einfach mal ins Blaue zu planen, was man sich so bauen will, weil "eh egal, es ist ja alles erlaubt", zeugt nicht davon, dass Du etwas aus Deinem Fehler gelernt hast.
siehe:
Wir sind sehr blauäugig dabei vorgegangen
Wenn Du allerdings sagst, dass Ihr mit Eurem Neubau in die Nähe von dem Haus kommt, was dort auch steht, dann liegt Ihr geschätzt richtig.
Ist die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl überprüft?
 
G

grericht

Es gibt dort keinen Bebauungsplan.
Laut Baugenehmigungsamt gibt es bei Einhaltung der alten Häuserfluchten kein Problem bei 1,5 und 2,5 Geschossern mit Satteldach und 2 Geschossern mit Walmdach weil dies in der Siedlungsbebauung alles schon vorhanden ist. 2,5 Geschosser mit Satteldach wäre wünschenswert, da die hauptsächliche Alt-Bebauung 3,5 Geschosser sind.

Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl sind von mir nicht geprüft. Das Grundstück ist 710qm. Da sollte ein Haus mit 80qm Grundfläche doch kein Problem machen?
 
M

Mottenhausen

Zum Thema: "bei Verdacht auf unterirdische Bauwerke" wird jeder Baugrundgutachter eine Grabung vorschlagen, die wirklich sauteuer wird. Ergebnis wird zu 99% sein, dass Hohlräume aufgrund unsachgemäßen Verfüllens nicht ausgeschlossen werden können. Kein Baugrundgutachter geht da ein Risiko ein.

Üblicherweise wurde damals bewusst locker verfüllt, um es später wieder ausheben und ein Haus auf den alten Keller aufbauen zu können. Ich denke die günstigste Option für dich wäre: besorg dir einen Schuttcontainer, Mietbagger und einen Pavel/Vladimir/… der damit umgehen kann und hebe den alten Keller wieder aus. Am Boden der Grube wird dann dein Baugrundgutachten für die Gründung des neuen Hauses erstellt und du lässt dein neues Haus samt Keller in die selbst ausgehobene Baugrube bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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