Baufinanzierung für Hausverkauf

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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C

cschiko

Ich lese da Erbe und da dürfte meine ich keine Spekulationssteuer anfallen. Denn dafür gilt das Kaufdatum des Erblassers!
 
T

Tordal2000

Erstmal vielen Dank für eure Antworten, die haben mich schon sehr viel weiter gebracht.
Nun ist die Situation nicht ganz unkompliziert. Mein Bruder will auf dem Nachbargrundstück (ebenfalls ca. 400qm) auf jeden Fall bauen. Sollte er sich für eine Doppelhaushälfte entscheiden, wäre das für mein Grundstück wertmindernd, da der Käufer ja nicht mehr frei entscheiden kann, wie sein Haus aussehen soll. Ist dem so?
Wenn ja,führt mich das zu einer weiteren Frage: Das Grundstück ist ca 11*36 (etwas mehr). Wäre es - nach eurer groben Einschätzung - möglich, auf solch einem Grundstück ein Einfamilienhaus zu bauen. Mindestabstand beträgt 3m, 2 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl 0,5.

Vielen Dank für eure kompetenten Einschätzungen.
 
rick2018

rick2018

Spekulationssteuer fällt nur bei unter 10 Jahren an. Diese Frist beginnt aber nicht bei Erbe sondern beim Erblasser.
Gibt es einen Bebauungsplan?
Einfach ein Doppelhaushälfte auf die Grenze setzen geht nicht.
Das Grundstück scheint recht schmal zu sein. Einfamilienhaus wäre halt auch sehr schmal und länglich. Wenn der zukünftige Inhaber möchte und der Bebauungsplan es zulässt könnt man ja doch noch ein Doppelhaushälfte bauen.
Denke der Verkauf sollte durch sein bevor dein Bruder den Bauantrag einreicht....
 
T

Tordal2000

Ja, Bebauungsplan gibt es. Da sind die beiden Grundstücke aber noch als eines eingezeichnet und die First Richtung parallel zur jetzigen langen Seite (ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken). Es wurden wohl schon zahlreiche Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigt, da dieser von 1983 ist und somit nicht mehr ganz aktuell. So zumindest die Aussage des Bauamtes. Dachte mir aber schon dass 11 bis 12 Breite knapp werden wird.
 
G

guckuck2

Grundstück komplett an Bauträger verkaufen, der da Doppelhaushälfte baut. Dein Bruder kann Vorkaufsrecht auf eine Hälfte vereinbaren.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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