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ypg
Und deshalb gehen alle Deine Mängelrügen an den Bauleiter, denn der ist Dein Vertragspartner!sich um eine Eigentumswohnung handelt, laufen die Mängel alle über den Bauträger.
Und deshalb gehen alle Deine Mängelrügen an den Bauleiter, denn der ist Dein Vertragspartner!sich um eine Eigentumswohnung handelt, laufen die Mängel alle über den Bauträger.
Ich habe es auch nicht so aufgefaßt, sondern wollte nur zwei Dinge gleichzeitig zum Ausdruck bringen: a) meine Äußerungen nicht doppelt, sondern (nur) bei "Fensterbauern" zu zählen; sowie b) daß ich "Experten" meist als nahezu das Gegenteil von Ahnunghabern erlebeExperte sollte keine Beleidigung sein.
Gekoppelt werden können tun die Elemente eigentlich grundsätzlich, aber hier sieht man davon nichts. Der Lieferant möge mal darlegen - mittels einer Schnittzeichnung seines Koppelungsprofils zum Beispiel - wie das hier verdeckt erfolgt sein soll. Eine solche Konstruktion kann ich hier allein optisch nicht vollständig ausschließen - allerdings wäre sie dicht (was hier ja wohl nicht der Fall ist).Der Monteur hat mir heute am Telefon (mittlerweile wurden zwei Termine nicht eingehalten) gesagt, dass es sich um koppelbare Elemente handelt,
Außergerichtliche Einigungen sind keine Liebesheiraten, aber ich kann es mir als gangbaren Weg vorstellen. Allerdings kenne ich niemanden, der diesbezüglich vom Erfolg oder Mißerfolg berichten könnte.Kann die vorgeschlagene erste Lösungsvariante langfristig halten
Im Falle von Lösung 2 mag ich Deinen treuherzigen Wunsch nicht aus voller Kehle mitsingendas erledigen die doch an einem Tag