ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe
Erstellt am: 07.03.2020 14:44
moHouse 01.12.2020 12:47
OWLer schrieb:
Das Geschmäckle lässt sich doch super einfach damit umgehen, dass ihr euch eine andere Wärmepumpe anbieten lasst, die die Jahresarbeitszahl sicher erreicht? Mein Heizungsbauer würde das so nicht unterschreiben - das hat er mir sehr klar gemacht, als ich mit ihm die kleinere (und lt. Heizlastberechnung ausreichende) Wärmepumpe richtigrechnen wollte für die Jahresarbeitszahl.Ja das ist auch mein Eindruck. Man kann nicht unendlich schönrechnen.
Ne andere Heizung lohnt den Aufpreis nicht.
Aber nochmal: hat niemand den Anteil Warmwasser bei ner Luft-Wasser-Wärmepumpe so halbwegs parat? 🙂
Tolentino 01.12.2020 13:04
Hast recht, steht im Merkblatt zum Check so drin.
netuser 01.12.2020 15:42
moHouse schrieb:
Ja das kommt ein wenig auf den Einzelfall an.
Wenn das konkrete Heizungsmodell schon in der Leistungsbeschreibung des Bauvertrags mit dem GU steht ist es mit Vertragsschluss grundsätzlich beauftragt und damit eigentlich schon zu spät für die Bafa-beantragung.
Hallo zusammen!
Hier muss ich auch mal nachhaken zum besseren Verständnis.
In unserem Fall hatten wir ursprünglich den Werkvertrag mit einer anderen Heizung unterschrieben (< Jahresarbeitszahl 4.5) und erst viel später nachträglich die Vaillant mit Jahresarbeitszahl 4.5 mit reingenommen, da der Hausanbieter eine Aktion beworben hat. Sprich für "einen geringen" Aufpreis die förderfähige Pumpe mit reinzunehmen, inkl. dem Vaillant-Förderservice usw.
Sämtliche Planungen und Berechnungen (inkl. Kontrollierte-Wohnraumlüftung) stehen im Grunde noch aus, so dass ich bisher von ausging, dass ich für die Förderanträge noch entsprechende Unterlagen zum späteren Zeitpunkt erhalten werde.
, meinst du, dass wir damit formal gesehen schon zu spät für den BAFA-Antrag sind!? Das wäre übel...
Zu welchem Zeitpunkt hätte ich sonst den Antrag stellen müssen..., schließlich erhalte ich doch ohne unterschriebenen Werkvertrag keine weiteren Berechnungen und Unterlagen dazu...!?
moHouse 01.12.2020 15:54
netuser schrieb:
Hallo zusammen!
Hier muss ich auch mal nachhaken zum besseren Verständnis.
In unserem Fall hatten wir ursprünglich den Werkvertrag mit einer anderen Heizung unterschrieben (< Jahresarbeitszahl 4.5) und erst viel später nachträglich die Vaillant mit Jahresarbeitszahl 4.5 mit reingenommen, da der Hausanbieter eine Aktion beworben hat. Sprich für "einen geringen" Aufpreis die förderfähige Pumpe mit reinzunehmen, inkl. dem Vaillant-Förderservice usw.
Sämtliche Planungen und Berechnungen (inkl. Kontrollierte-Wohnraumlüftung) stehen im Grunde noch aus, so dass ich bisher von ausging, dass ich für die Förderanträge noch entsprechende Unterlagen zum späteren Zeitpunkt erhalten werde.
, meinst du, dass wir damit formal gesehen schon zu spät für den BAFA-Antrag sind!? Das wäre übel...
Zu welchem Zeitpunkt hätte ich sonst den Antrag stellen müssen..., schließlich erhalte ich doch ohne unterschriebenen Werkvertrag keine weiteren Berechnungen und Unterlagen dazu...!?Naja. Da haste halt den nächsten Satz nicht mitzitiert, wo ich auf genau den Fall eingegangen bin 😉
So ganz easy ist das alles nicht und man findet ne Menge widersprüchlicher Infos. Weil auch jeder Fall etwas anders gelagert ist.
Aber so wie ich es jetzt verstehe, ist bei GU ein Sonderfall. Dann zählt für den BAFA - Antrag die Beauftragung des Heizungsbauer durch den GU.
Wenn ihr den Vaillant-Förderservice habt, würde ich mich direkt an den wenden.
moHouse 01.12.2020 15:57
An dieser Stelle erinnere ich gern nochmal an meine Frage: wie hoch ist bei euch (die schon ne Berechnung haben oder schon im Haus wohnen) der Anteil des Warmwasser am Gesamtenergieverbrauch der Heizung bei ner Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Isokrates 01.12.2020 16:09
moHouse schrieb:
An dieser Stelle erinnere ich gern nochmal an meine Frage: wie hoch ist bei euch (die schon ne Berechnung haben oder schon im Haus wohnen) der Anteil des Warmwasser am Gesamtenergieverbrauch der Heizung bei ner Luft-Wasser-Wärmepumpe?Bei mir wurde mit 18 % gerechnet.
4,6 für heizen, 3,8 für Wasseraufbereitung.
Ergibt also rechnerisch 4,456 und genügt der BAFA anscheinend für 4,5.
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