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ᐅ KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021


Erstellt am: 04.02.21 18:00

parcus02.04.21 13:40
Also ich denke nicht, dass ich der einzige Architekt und Energieberater bin, der sich über die max. 8000,-€ beschwert hat.
Die 10.000,-€ ändern daran tatsächlich auch nicht viel, denn der Aufwand wir jetzt noch deutlich größer.
Der Vorteil ist für einen Bauherren, dass der Wärmeschutznachweis sowie wesentliche Teile der Bauleitung und Ausführungsplanung involviert sind.

Nachteil,denn natürlich plant so gut wie jeder Bauherr eine 2.Wohneinheit, zumal das nach den neuen Richtlinien nahezu geschenkt ist,
der weitere Zuschuss läuft aber erst nach der 3.Wohneinheit.

Letztendlich hängt hier viel vom Energieberater ab, insbesondere wenn er auch der Entwurfsverfasser ist.
Mimaraa10.05.21 19:22
Hat denn schonmal jemand die neuen Regelungen (Programm 461) daraufhin abgesucht, ob ein Werkvertrag vor dem 1.7. unterschrieben werden kann, in dem Fördermittelvorbehalt vermerkt ist? Ich finde dahingehend leider nichts.

Und nochmal zur neuen Kfw-Förderung "Energieberatung", die ich gerne mit dem Programm 461 verbinden würde:

Wie ist hier der Ablauf? Was muss ich bei der Kfw (und wann frühestens?) beantragen, dass ich den Energieberater beauftragen darf und die Förderung bekomme? Welche Fallstricke sind hier zu beachten?
parcus10.05.21 19:41
Planungsleistungen können zuvor laufen, ohne diese ist gar keine Bestätigung zum Antrag (BZA) gegeben.
In den Fortbildungen welche ich bislang zu dem Thema hatte, heißt es immer, sich als Energieberater abzusichern,
denn um den Begriff des "Baubeginns" eiern alle herum. Fakt ist aus der verganegenen Vor-Ort-Beratung der BAFA, dass die BAFA nicht so kulant wie die KfW ist.
Vieles was ich erlebt hatte sogar vom Sachbearbeiter abhing, sodass ich nur mit zögern auf den neuen Sanierungsfahrplan erweitere. Allerdings sind 5% mehr ein Argument für den Bauherren.
Mimaraa10.05.21 19:54
parcus schrieb:

Planungsleistungen können zuvor laufen, ohne diese ist gar keine Bestätigung zum Antrag (BZA) gegeben.
In den Fortbildungen welche ich bislang zu dem Thema hatte, heißt es immer, sich als Energieberater abzusichern,
denn um den Begriff des "Baubeginns" eiern alle herum. Fakt ist aus der verganegenen Vor-Ort-Beratung der BAFA, dass die BAFA nicht so kulant wie die KfW ist.
Vieles was ich erlebt hatte sogar vom Sachbearbeiter abhing, sodass ich nur mit zögern auf den neuen Sanierungsfahrplan erweitere. Allerdings sind 5% mehr ein Argument für den Bauherren.

Das ist nicht konkret das, was ich eigentlich wissen wollte. Daher nochmal konkreter:

Kann ich vor dem 1.7.2021 einen Energieberater beauftragen, der mir die Berechnungen erstellt, die ich frühestens am 1.7.2021 bei der Kfw einreichen darf, um die neue Förderung 461 (Neubau Kfw 40+ Haus, Zuschuss 37.500 Euro) zu erhalten

UND

bekomme ich für diesen vor dem 1.7.2021 beauftragten Energieberater Zuschuss (i.H. von 50%)? Welches Förderprogramm (Nr?) ist das und hat auch dieses Programm "Energieberatung" die Prämisse "nicht vor 1.7.2021"?
parcus10.05.21 20:10
Es gibt kein eigenständiges Programm mehr für den Energieberater.
Was es genau genommen auch nie gab, dass KfW431 gilt nur im Kombi.
Mimaraa10.05.21 20:17
D.h. ich kann am 01.06. für sagen wir 5000 Euro den Energieberater beauftragen, der mir die Berechnungen erstellt- diese reiche ich dann am 01.07. an die Kfw an.
Wenn dann die Förderzusage da ist unterschreibe ich den Werkvertrag und bekomme am Schluss die 37.500 Euro Förderung fürs Haus zzgl. 2500 Euro für den Energieberater (alles im Programm 461)?
bafaenergieberaterförderungzuschusskfwwohneinheitwerkvertragenergieberatung