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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

Zubi12316.04.21 13:59
Xephar0s schrieb:

Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die Förderung der Wärmepumpe im Marktanreizprogramm des BAFA mit unserem aktuellen Produkt Energieeffizient Sanieren (152/152) bzw. ab dem 01.07.2021 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (261/262) kombiniert werden darf.

Wenn die das in der Form im zukünftigen Merkblatt veröffentlichen wäre das echt stark!
DaSch1716.04.21 14:32
nordanney schrieb:

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen - ist so ja auch nicht der Fall.

Und wieso nicht? Liegt in diesem Fall hier eine EM vor? Stehe aufm Schlauch.
Zubi12316.04.21 15:04
DaSch17 schrieb:

Und wieso nicht? Liegt in diesem Fall hier eine EM vor? Stehe aufm Schlauch.

Weil die Wärmepumpe durch die BAFA gefördert wird und die Förderungen der KfW/BEG beziehen sich dann ja explizit nur auf die restlichen Baukosten. Die Kosten der BAFA dürfen ja dann nicht bei den Übrigen Baukosten mitgerechnet werden. Bei 120 bzw 150 TEUR sollte das aber ja bei jedem Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte/Zweifamilienhaus unproblematisch sein die Kosten auch anders „zu erreichen“.
Schultes16.04.21 16:15
Das ist doch toll, wenn die KFW den Fall bestätigt!

Ich möchte an der Stelle darauf hinweisen, dass jeder selbst den richtigen Schluss für sich ziehen muss. Die Kfw hat die Kombination der Programme 151/152 mit den neuen 261/262 bestätigt. Eine Bestätigung, dass das mit 460/461 (Neubau) kombiniert werden kann wurde nicht gegeben.
Wird Zeit, dass die endlich mal das Merkblatt veröffentlichen.
DaSch1716.04.21 16:57
Ok. Das heißt ich kann im Falle der SANIERUNG eines Einfamilienhaus

1.) die Förderung der BAfA und
2.) den Zuschuss der KfW nach dem neuen BEG ab 01.07.

erhalten?

Vorausgesetzt im Neubau wäre das auch so, dann könnte ich ja...

1.) die BAfA auf Lüftungsanlage und Luft-Wasser-Wärmepumpe und
2.) den KfW Zuschuss für ein KfW 40 Plus-Haus inkl. EE-/NH-Paket

erhalten?

Wäre aber doch im Prinzip eine Doppelförderung, die nicht zulässig ist, oder?
Gudeen.16.04.21 17:33
Du kannst beide Förderungen kombinieren, aber wenn die Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht im KfW Zuschuss enthalten ist (sondern in der Bafa Förderung), erhälst Du nicht das EE Paket.
Du verzichtest also auf 5% und auf 150.000€ erhöhten maximal förderbaren Kosten. Muss man rechnen was gerade günstiger ist.
bafakfwförderungenwärmepumpezuschussmerkblattbegbaukosteneinfamilienhausneubau